Heizkörper Musterklauseln

Heizkörper. Veränderungen der Einbaulage sowie Austausch von Heizkörpern sind in Eigenleistung nicht zulässig. Im Zusammen- hang mit individueller Möblierung erforderliche Veränderungen sind bei der Genossenschaft zu beantragen. Private Heizkörperverkleidungen sind nicht fest mit dem Heizkörper zu verbinden. Materialeinsatz und konstruktive Gestaltung dürfen die Wärmeabgabe (Strahlung, Konvektion) nicht maßgeblich beeinflussen. Gefährdungen sind auszuschließen. Heizkörper in Treppenhäusern, Wasch- und Trockenräumen sowie gemeinschaftlich genutzten Räumen sind frei zu halten und vor Beschädigungen zu schützen. Das Besteigen und Belasten von Heizkörpern (z.B. beim Fensterputzen) ist grundsätzlich verboten, um Schäden an den Dichtungen und Befestigungen zu vermeiden. In der Heizperiode empfiehlt es sich, die Heizkörper einmal zu reinigen sowie bei Haustierhaltung (Hund, Katze, Vögel) mehrmals, damit infolge Konvektion mitgerissene Staubpartikel die Wände nicht verschmutzen. Mehrlagige Heizkörper können mit einer speziell geformten, weichen Bürste gereinigt werden. Die Plattenheizkörper und Konvektoren sind nicht zum Trocknen xxxxxx Xxxxxx geeignet. An den Badheizkörpern jeg- licher Bauart kann sich bei Nichtbenutzung vor allem an der Unterkante Kondenswasser bilden, das zur Vermeidung von Schäden abzuwischen ist. Hinweise zu Revisionsöffnungen sind Punkt 6.8.2 zu entnehmen.
Heizkörper. Heizkörper und –rohre feucht reinigen. Jährlich einmal (Schulferien) die Heizkörper nass reinigen
Heizkörper. 7.2.1 VASCO GROUP bietet eine 10-Jährige Garantie auf Wasserundurchlässigkeit und auf Lack. (Mit Ausnahme von Privat-Labels (Eigenmarke): dafür gelten gesonderte Vereinbarungen). Für sowohl Luxus-Accessoires, Ventile, elektrische Komponente und VASCO GROUP Zubehör gilt eine 2-Jährige Garantie. Die Garantie ist nur für Fabrikationsmängel gültig. 7.2.2 Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum von VASCO GROUP an dem Käufer. Wenn es kein Rechnungsdatum gibt, gilt die Garantie ab dem 1. Januar des Herstellungsjahres, oder ab das tatsächliche Herstellungsdatum je nachdem auf dem Heizkörper bezeichnet (bei der Designheizkörper steht dieses Datum auf der Rückseite des Typenschilds. Das Typenschild muss auf dem Heizkörper verbleiben. Wenn das Schild entfernt wird, gibt es kein Anspruch aus Garantie. Bei den Plattenheizkörper ist das Herstellungsdatum an der Innenseite des Heizkörpers aufgedruckt). 7.2.3 Der Käufer kann vorgenannten Fabrikationsgarantie nur dann in Anspruch nehmen, wenn: - Die Waren unter normalen Bedingungen und in Übereinstimmung mit den Anweisungen im Handbuch installiert werden und nach allen Regeln der Kunst; - es KEINE Änderungen an den Waren gab; - es eine ordnungsgemäße Verwendung der in der Verpackung mitgelieferten Entlüfter und Blindverschlüsse (um Korrosion der Anschlüsse zu vermeiden) gab; - der Widerstand und Regelung kompatibel sind mit einen VASCO GROUP Heizkörper (nur im Hinblick auf elektrische Heizkörper). 7.2.4 Der Käufer kann keinen Anspruch machen auf vorgenannte Garantie im Falle von: - Entleerung der Heizkörpern für einen bestimmten Zeitraum; - Heizung der Heizköpern mit Industriewasser, Dampf oder Wasser, das chemische Produkte oder Große Mengen Sauerstoff enthält (Die Qualität des Systemwassers muss der Richtlinie VDI 2035-2 entsprechen); - Übermäßige Schmutzansammlung in den Heizkörpern; - Reparatur durch nicht dazu von VASCO GROUP berechtigte Personen; - Spannung die sich unterscheidet von der Normalspannung notwendig für den Betrieb des Xxxxxx (nur im Hinblick auf elektrische Heizkörpern); - Höhere Hydraulikdruck als in den technischen Daten angegeben; 7.3.1 Für die Eigenmarken gilt eine 5-Jährige Garantiezeit, ab dem Rechnungsdatum von VASCO GROUP an den Käufer. In Ermangelung eines Rechnungsdatums gilt die Garantie ab dem 1. Januar des Herstellungsjahres des Heizkörpers, oder ab das tatsächliche Herstellungsdatum je nachdem auf dem Heizkörper bezeichnet. Für VASCO GROUP Accessoires, Zubehör und elektrischen Komponenten gilt...
Heizkörper. (bei Auswahl Brennwert-Therme) Bei Ausbaustufe „Rohbau“ ist die Position 25.4. nicht enthalten und Eigenleistung der Bauherren. Bei Nutzung von Wärmepumpen als Heizsystem, erfolgt zugleich der Einbau einer Warmwasser-Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung über individuelle Raumtemperaturregelung oder über elektrische Regelventile. Heizkreisverteiler werden in erforderlicher Anzahl im Unterputz-Verteilerschrank (feuerverzinktes Stahlblech mit Einbautür und Rahmen) montiert.

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  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.

  • Datenschutzhinweis Potenzielle Anleger und Anteilinhaber werden auf den Datenschutzhinweis der Gesellschaft hingewiesen, der als Nachtrag zum Zeichnungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (der „Datenschutzhinweis“). Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über Personen verarbeitet, die in die Teilfonds investieren und die beantragen, in die Teilfonds zu investieren. Der Datenschutzhinweis erklärt auch, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte und wirtschaftlich Berechtigte von institutionellen Anlegern verarbeitet. Die Gesellschaft kann den Datenschutzhinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die neueste Version des Datenschutzhinweises kann unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxx aufgerufen werden und ist auf Anfrage an xxxxxxx@xxx.xxx oder an Data Protection, Man Group plc, Xxxxxxxxx xxxxx, 0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxxxxx, auch von der Man Group erhältlich. Durch die Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags wird davon ausgegangen, dass potenzielle Anleger den Datenschutzhinweis erhalten haben.

  • Arbeitsmittel Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Aus- nahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einver- nehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Vorabpauschalen Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflich- tig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbe- steuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuer- pflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körper- schaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Kranken- versicherungsunternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditinstitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbe- steuer. Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Schutzumfang Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverban- des deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensiche- rungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn (i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Na- mensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und (ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden ha- ben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert wer- den kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, werden nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der bis zum 1. Oktober 2017 geltenden Rege- lungen des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert. Nach dem 30. September 2017 entfällt der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Ge- samtrechtsnachfolge übergeht.

  • Kopplungsklausel Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie die Anlage ausfüllt und Anhang I.A unterzeichnet.