Garantiebedingungen. Die Garantiebedingungen für die Dienstleistungen richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Tschechischen Republik.
Garantiebedingungen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Garantie des Audi Gebrauchtwagen :plus Partners als Garantiegeber.
Garantiebedingungen. Sollte in der Artikelbeschreibung ein Garantiehinweis enthalten sein, dann trete in jedem Falle ich, Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx, für die Garantieleistungen ein. Ihr erster Ansprechpartner bin ich, auch wenn von einer Herstellergarantie die Rede sein sollte. Die Dauer der Garantie ergibt sich aus der Produktbeschreibung und beginnt mit Erhalt der Ware bei Ihnen.
Garantiebedingungen. (1) Für Handelsware (Fremdfabrikate) gelten gegebenenfalls die jeweiligen Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Eine selbständige Garantie im Sinne der nachfolgenden Bedingungen übernehmen wir ausschließlich auf WIBRE-Produkte als Hersteller.
(2) Das Angebot des Garantievertrages richtet sich an den Käufer als Vertragspartner. Soweit Garantieangebote unterbreitet werden, ist im Lieferumfang eine Garantiekarte für jedes betroffene WIBRE-Produkt enthalten. Die jeweils aktuell gültige Fassung der Garantievertragsbedingungen stellen wir auf unserer Internetseite xxxxx.xx zur Verfügung. Auf eine förmliche Annahmeerklärung verzichten wir.
(3) Das Garantieversprechen und die jeweiligen Bedingungen unter denen der Anspruch gewährt wird sind produktabhängig. Generell gelten folgende Einschränkungen:
(4) Die ausgelobte Garantiezeit beginnt mit dem Übergang der Leistungsgefahr an den Käufer, spätestens aber bei Übergabe des Garantiegegenstandes. Der eventuell spätere Verarbeitungs- oder Einbauzeitpunkt ist nicht maßgebend und führt auch dann nicht zu einem Neubeginn der Frist, wenn der Garantieanspruch vom Käufer an dessen Kunden übertragen wird.
(5) Der Garantieanspruch richtet sich immer nur auf die kostenfreie Reparatur oder nach unserer Xxxx Ersatz(teil-)lieferung. Aus- und Einbaukosten werden nicht übernommen.
(6) Sofern wir keine Rücklieferung zur Reparatur- oder Untersuchung verlangen, ist das zu ersetzte Teil vom Anspruchsteller auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen.
(7) Der Garantieanspruch erlischt, wenn der begründende Sachverhalt auf Ursachen beruht, die der Käufer oder der Kunde selbst zu vertreten hat, insbesondere bei • unsachgemäßer oder nachlässige Verwendung und Behandlung • unsachgemäßer Lagerung • fehlerhafter Montage, Einbau oder falscher Inbetriebsetzung durch den Käufer, Kunden oder Dritte • falsch oder nicht rechtzeitig aufgebrachten Schutzanstrichen • Verwendung ungeeigneter Lacke, Mörtel , Kleber, etc • Nichtbeachtung von Schutzvorschriften oder Schutzanordnungen im Einzelfall • Nichtbeachtung der Montageanleitung, Bedienungsanleitung oder Wartungsanleitung • Fehlender oder fehlerhafter Einweisung des Nutzers/Bedienpersonals • natürlicher Abnutzung • natürlichem Verschleiß • lichtbedingten Farb- und Oberflächenveränderungen • fehlender oder fehlerhafter Wartung, insbesondere durch Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften • Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel • Verwendung ungeeigneter Ersatzteile durch den Käufer, Kunden o...
Garantiebedingungen. Sofernundsoweit Vodafonefüreine Wareeine Garantieübernimmt, stehendem Kunden die Mängelgewährleistungsrechteim Sinnedervorstehenden Ziff. A.3 zu. Bei Gewährung einerGarantiegeltendiegesetzlichenVerjährungsfristenfürGewährleistungsansprüche entsprechend. Dies gilt auch für den Beginn der Verjährung.
Garantiebedingungen. Die NSA-Garantie ist wie folgt anwendbar: - gemäss den spezifischen unter Ziff. 1. erwähnten Bedingungen des Garantievertrags genannt "Garantiebedingungen"; - aufgrund der unter Ziff. 2. des Garantievertrags vollständigen Beschreibung des Garantieobjektes genannt "Abgedeckte Komponenten und Teile"; - ab dem 31. Tag nach der Inverkehrsetzung des Fahrzeuges (massgebend ist der Fahrzeugausweis); - für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,500 kg, ausgenommen : - Fahrschulfahrzeuge; - Mietwagen; - Fahrzeuge, die für den professionellen Personentransport bestimmt sind; - Krankenwagen, Sicherheitsfahrzeuge, Polizeiwagen oder andere für gewisse Einsätze bestimmte Fahrzeuge wie Feuerwehrwagen; - Fahrzeuge, die an Wettkämpfen, Rallyes oder Rennen jeglicher Art oder am Training dazu teilnehmen oder einen Besichtigungslauf durchführen; - im Auftrag der Armee oder des Zivilschutzdienstes eingesetzte Fahrzeuge; - Fahrzeuge mit einem Neuwert (Katalogpreis) von über EUR 100,000.00. Diese Liste ist nicht abschliessend; der Versicherer behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die den Kriterien des Versicherers nicht entsprechen, auszuschliessen. Der Versicherer übernimmt pro Fall Garantiekosten bis EUR 2,580.00 , alle Unkosten inbegriffen. Von diesem Betrag wird der vertragliche Selbstbehalt von 10%, mind. EUR 97.00 abgezogen. Jede Überschreitung dieser Limite wird vollumfänglich und ausschliesslich vom Fahrzeughalter übernommen. Der Versicherer übernimmt die Reparaturkosten und gegebenenfalls die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitsleistung, gemäss Eurotax (falls nicht vorhanden gemäss Herstellerrichtzeiten). Der Versicherer behält sich das Recht vor, einen Mehrwerthalteranteil bei Aggregate-Ersatz und einen Amortisationsabzug für elektronische Geräte in Abzug zu bringen. Des Weiteren behält sich der Versicherer das Recht vor, Austauschteile oder gleichwertige Occasionsteile zu verwenden, wenn solche vorhanden sind. Die Garantieleistung wird nur aufgrund der Originalrechnung der Reparatur ausführenden Werkstatt ausbezahlt.
Garantiebedingungen. Sofern und soweit Vodafone für eine Ware eine Garantie übernimmt, stehen dem Kunden die Mängelgewährleistungsrechte im Sinne der vorstehenden Ziff. A.3 zu. Bei Gewährung einer Garantie gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Gewährlei- stungsansprüche entsprechend. Dies gilt auch für den Beginn der Verjährung.
Garantiebedingungen. Die PCT Performance Chemicals GmbH übernimmt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Vertragspartner gegenüber seinem Verkäufer/Werkunternehmer zusteht, diese Herstellergarantie. Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die PCT Performance Chemicals GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Herstellergarantie gilt unter Einhaltung der nachfolgenden Garantiebedingungen. Der Hersteller garantiert, dass die von ihm gelieferten Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die Einfluss auf deren Funktionsfähigkeit haben. Diese Erklärung bezieht sich auf Produkte, die in Deutschland gekauft und verarbeitet/installiert wurden sowie in Deutschland betrieben werden. Die PCT Performance Chemicals GmbH garantiert die einwandfreie Funktion ihrer Produkte, sofern die Montage/Verarbeitung fachgerecht und dem Zweck des Produktes entsprechend nach Herstellerangaben erfolgt ist. Die Gebrauchsanleitung ist Bestandteil dieser Garantiebedingungen. Ein Garantiefall liegt vor, wenn das gelieferte Produkt nachweislich nicht frei von Material- und Fertigungsfehlern ist. Der Anspruchsteller muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung der Sache an ihn vorhanden bzw. angelegt war. Der Garantiefall ist das Auftreten eines Sachmangels (im Folgenden: „Mangel“) gemäß der Definition in §§ 434, 633 des deutschen BGB, sofern der Mangel bzw. der entsprechende Anspruch nicht ausdrücklich durch die nachfolgende Garantiebedingung von der Garantie ausgenommen ist. Folgende Fehler sind von der Herstellergarantie nicht umfasst: • Fehler, die auf eine fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen sind; • Fehler, die auf Abweichungen von Vorgaben des Herstellers zurückzuführen sind; • Fehler, die auf Fehlbedienungen zurückzuführen sind; • Fehler, die auf äußere Einflüsse, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind; • Fehler, Schäden oder Verschleißerscheinungen, die ihre Ursache in einem bestimmungswidrigen und von den Spezifikationen des Herstellers abweichenden Gebrauch haben. Maßstab hierfür sind die Vorgaben in den Produktbeschreibungen und Einbauanleitungen. Für weitere Schäden, die infolge unsachgemäßer Behandlung, zu großer Inanspruchnahme oder natürlicher Abnützung entstanden sind, kommen wir nicht auf. Dies gilt insbesondere auch für Oberflächenbeschädig...
Garantiebedingungen. 13.1. Der Auftragnehmer übernimmt für die hergestellten Druckprodukte nur eine Farbechtheitsgarantie; die allgemeinen Bedingungen der Farbechtheit für die wichtigsten Standardausführungen sind wie folgt:
13.2. Der Auftraggeber kennt die Tatsache, dass es aufgrund der Unterschiede in den Drucktechnologien und Grafikformaten zu geringfügigen Farbabweichungen kommen kann. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Farbmuster – Proof, Chromalin, Pantonecode - zur Verfügung, wird aufgrund der verschiedenen Ausgangsmaterialien und Grafikprofile eine Farbe ausgewählt, die dem Farbmuster möglichst nahe kommt. Liegt kein Farbmuster vor, so übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für die Farbkorrektheit, und die Ausführung sowie der Druck des Druckproduktes erfolgt nach den Grundeinstellungen der Druckmaschinen.
13.3. Der Auftragnehmer übernimmt im Falle einer mangelhaften Erfüllung die Neuherstellung des fehlerhaften Druckproduktes oder nach Möglichkeit seine Ausbesserung; vor allen sonstigen Geldrückerstattungen, Kompensationen etc. versperrt sich der Auftragnehmer.
Garantiebedingungen. Von der Garantie ausgeschlossen sind folgende Täuschungsalarme: