Garantiebedingungen Musterklauseln

Garantiebedingungen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Garantie des Audi Gebrauchtwagen :plus Partners als Garantiegeber.
Garantiebedingungen. Die Garantiebedingungen für die Dienstleistungen richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Tschechischen Republik.
Garantiebedingungen. Sofern und soweit Vodafone für eine Ware eine Garantie übernimmt, stehen dem Kunden die Mängelgewährleistungsrechte im Sinne der vorstehenden Ziff. A. 3 zu. Bei Gewährung einer Garantie gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche entsprechend. Dies gilt auch für den Beginn der Verjährung.
Garantiebedingungen. Sofernundsoweit Vodafonefüreine Wareeine Garantieübernimmt, stehendem Kunden die Mängelgewährleistungsrechteim Sinnedervorstehenden Ziff. A.3 zu. Bei Gewährung einerGarantiegeltendiegesetzlichenVerjährungsfristenfürGewährleistungsansprüche entsprechend. Dies gilt auch für den Beginn der Verjährung.
Garantiebedingungen. Sollte in der Artikelbeschreibung ein Garantiehinweis enthalten sein, dann trete in jedem Falle ich, Xxxx Xxxxxx Xxxx, für die Garantieleistungen ein. Ihr erster Ansprechpartner bin ich, auch wenn von einer Herstellergarantie die Rede sein sollte. Die Dauer der Garantie ergibt sich aus der Produktbeschreibung und beginnt mit Erhalt der Ware bei Ihnen. Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des jeweiligen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. Wenn Sie einen Garantiefall haben, dann bringen / senden Sie mir die Ware mit allen Unterlagen im Original (Kassenzettel/Quittung mit Datum, ggfs. Garantiepapiere des Herstellers), sowie einem Problembericht zu. Durch diese Händlergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte (also die "Mängelhaftung") nicht eingeschränkt. Neben der gesetzlich bestehenden Gewährleistung erhalten Sie von mir, Xxxx Xxxxxx Xxxx, diese Garantie (Händlergarantie). Die Händlergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist Europaweit.
Garantiebedingungen. (1) Für Handelsware (Fremdfabrikate) gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Eine selbständige Garantie im Sinne dieser Bedingungen übernehmen wir nicht.
Garantiebedingungen. Die NSA-Garantie ist wie folgt anwendbar: - gemäss den spezifischen unter Ziff. 1. erwähnten Bedingungen des Garantievertrags genannt "Garantiebedingungen"; - aufgrund der unter Ziff. 2. des Garantievertrags vollständigen Beschreibung des Garantieobjektes genannt "Abgedeckte Komponenten und Teile"; - ab dem 1. Tag nach der Inverkehrsetzung des Fahrzeuges (massgebend ist der Fahrzeugausweis); - für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3'500 kg, ausgenommen : - Fahrschulfahrzeuge; - Mietwagen; - Fahrzeuge, die für den professionellen Personentransport bestimmt sind; - Krankenwagen, Sicherheitsfahrzeuge, Polizeiwagen oder andere für gewisse Einsätze bestimmte Fahrzeuge wie Feuerwehrwagen; - Fahrzeuge, die an Wettkämpfen, Rallyes oder Rennen jeglicher Art oder am Training dazu teilnehmen oder einen Besichtigungslauf durchführen; - im Auftrag der Armee oder des Zivilschutzdienstes eingesetzte Fahrzeuge; - Fahrzeuge mit einem Neuwert (Katalogpreis) von über EUR 100'000. Diese Liste ist nicht abschliessend; der Versicherer behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die den Kriterien des Versicherers nicht entsprechen, auszuschliessen. Der Versicherer übernimmt pro Fall Garantiekosten bis EUR 2'580 (EUR 6'450 bei Motorschaden), alle Unkosten inbegriffen. Von diesem Betrag wird der vertragliche Selbstbehalt von 10%, mind. EUR 97 abgezogen. Jede Überschreitung dieser Limite wird vollumfänglich und ausschliesslich vom Fahrzeughalter übernommen. Der Versicherer übernimmt die Reparaturkosten und gegebenenfalls die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitsleistung, gemäss Eurotax (falls nicht vorhanden gemäss Herstellerrichtzeiten). Der Versicherer behält sich das Recht vor, einen Mehrwerthalteranteil bei Aggregate-Ersatz und einen Amortisationsabzug für elektronische Geräte in Abzug zu bringen. Des Weiteren behält sich der Versicherer das Recht vor, Austauschteile oder gleichwertige Occasionsteile zu verwenden, wenn solche vorhanden sind. Die Garantieleistung wird nur aufgrund der Originalrechnung der Reparatur ausführenden Werkstatt ausbezahlt.
Garantiebedingungen. Der Garantieschein hat für Endverbraucher im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit, unabhängig von den Verpflichtungen, die der Händler im Kaufvertrag eingegangen ist. Die Garantiedauer beträgt 24 Monate ab demLieferdatum. Die Garantie gilt für Ersatzteile und Reparaturaufwand und alle Teile des Erzeu- gnisses, welche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen. Defektes Gerät keinesfalls montieren, ansonsten erlischt unsere Garantielei- stung Ausgeschlossen von der Garantie sind: · Erforderliche Schreinerarbeiten für den Aus- und Wiedereinbau des zu repa- rierende Gerätes. · Eine Entschädigung für den Nutzungsausfall des Gerätes. · Montage- und Lohnkosten für die Erst- und Folgend Montage. · Kosten mangelhafter Händlermontagen.
Garantiebedingungen. 7.1 VASCO GROUP-Geräte werden angeliefert in wesentliche Übereinstimmung mit der technischen Spezifikationen und Charakteristiken wie beschrieben im dazu hörende Katalogen und technische Dokumentation. VASCO GROUP garantiert eine Probe entsprechende Lieferung mit ausdrücklichen Vorbehalt für kleine Farb- und Qualitätsabweichungen. Farbähnlichkeit kann nur bei gleichzeitiger Bestellung sichergestellt werden. Größen und Abmessungen im Katalog und/oder Preislisten sind „Zirka"-größen. Kleine Abweichungen sind möglich, sowie Änderungen in der Form und Ansicht eines Modells und wir behalten uns diese ausdrücklich vor.
Garantiebedingungen. Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren. § 8. Haftung Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, sowie Arglist von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verkäufer, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen , unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer gegenüber Unternehmern nicht; gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt unter anderem auf für strafrechtlich relevante Ansprüche. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Honorarkräften und Erfüllungsgehilfen. § 9. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzlic...