Heizungsanlagen. Versicherte Sache ist die gesamte privat genutzte Heizungsanlage sofern Sie Eigentümer dieser Anlage sind. Zu den versicherten Sachen zählen: Heizungsanlage inkl. Kessel, Brenner, Warmwasseraufbereitung, Armaturen, Pumpen, Regeltechnik, Beschickungsanlage, samt zugehörigen Radiatoren und Rohrleitungen; Kamin- und Kachelofen, Durchlauferhitzer, Kombithermen und Thermostate; Fußboden-, Wand- und Deckenheizungen samt Rohrleitungen; thermische Solaranlagen inklusive Kollektoren, Regelungsanlage, Solarkreispumpen und Temperaturfühler; Speichereinheiten inklusive Rohrleitungen des Solarkreislaufes; Wärmepumpenanlagen. Der Versicherungsschutz für die Heizungsanlage - Technikversicherung ist im Teil L beschrieben. Kein Versicherungsschutz besteht für die Technikversicherung, wenn das zugehörige Gebäude sich in Bau befindet oder noch nicht bezugsfertig ist (Rohbau). Weiters besteht kein Versicherungsschutz für Sachen, die noch nicht fix montiert bzw. installiert sind. Nicht versichert gelten elektrisch betriebene Herde, Backrohre und sonstige elektrisch betriebene Einzel-Heizungsgeräte (z.B. Ölradiator).
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Samples: Haushaltversicherung, Haushaltversicherung
Heizungsanlagen. Versicherte Sache ist die gesamte privat genutzte Heizungsanlage sofern Sie Eigentümer dieser Anlage sindHeizungsanlage. Zu den versicherten Sachen zählen: Heizungsanlage inkl. Kessel, Brenner, Warmwasseraufbereitung, Armaturen, Pumpen, Regeltechnik, Beschickungsanlage, samt zugehörigen Radiatoren und Rohrleitungen; Kamin- und Kachelofen, Durchlauferhitzer, Kombithermen und Thermostate; Fußboden-, Wand- und Deckenheizungen samt Rohrleitungen; thermische Solaranlagen inklusive Kollektoren, Regelungsanlage, Solarkreispumpen und Temperaturfühler; Speichereinheiten inklusive Rohrleitungen des Solarkreislaufes; Wärmepumpenanlagen. Der Versicherungsschutz für die Heizungsanlage - Technikversicherung ist im Teil L R beschrieben. Kein Versicherungsschutz besteht für die Technikversicherung, wenn das zugehörige Gebäude sich in Bau befindet oder noch nicht bezugsfertig ist (Rohbau). Weiters besteht kein Versicherungsschutz für Sachen, die noch nicht fix montiert bzw. installiert sind. Nicht versichert gelten elektrisch betriebene betrieben Herde, Backrohre und sonstige elektrisch betriebene Einzel-Heizungsgeräte (z.B. Ölradiator).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung
Heizungsanlagen. Versicherte Sache ist die gesamte privat genutzte Heizungsanlage sofern Sie Eigentümer dieser Anlage sind. Zu den versicherten Sachen zählen: Heizungsanlage inkl. Kessel, Brenner, Warmwasseraufbereitung, Armaturen, Pumpen, Regeltechnik, Beschickungsanlage, samt zugehörigen Radiatoren und Rohrleitungen; Kamin- und Kachelofen, Durchlauferhitzer, Kombithermen und Thermostate; Fußboden-, Wand- und Deckenheizungen samt Rohrleitungen; thermische Solaranlagen inklusive Kollektoren, Regelungsanlage, Solarkreispumpen und Temperaturfühler; Speichereinheiten inklusive Rohrleitungen des Solarkreislaufes; Wärmepumpenanlagen. Der Versicherungsschutz für die Heizungsanlage - Heizungsanlage-Technikversicherung ist im Teil L beschrieben. Kein Versicherungsschutz besteht für die Technikversicherung, wenn das zugehörige Gebäude sich in Bau befindet oder noch nicht bezugsfertig ist (Rohbau). Weiters besteht kein Versicherungsschutz für Sachen, die noch nicht fix montiert bzw. installiert sind. Nicht versichert gelten elektrisch betriebene betrieben Herde, Backrohre und sonstige elektrisch betriebene Einzel-Heizungsgeräte (z.B. Ölradiator).
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Samples: Haushaltversicherung
Heizungsanlagen. Versicherte Sache ist die gesamte privat genutzte Heizungsanlage sofern Sie Eigentümer dieser Anlage sindHeizungsanlage. Zu den versicherten Sachen zählen: Heizungsanlage inkl. Kessel, Brenner, Warmwasseraufbereitung, Armaturen, Pumpen, Regeltechnik, Beschickungsanlage, samt zugehörigen Radiatoren und Rohrleitungen; Kamin- und Kachelofen, Durchlauferhitzer, Kombithermen und Thermostate; Fußboden-, Wand- und Deckenheizungen samt Rohrleitungen; thermische Solaranlagen inklusive Kollektoren, Regelungsanlage, Solarkreispumpen und Temperaturfühler; Speichereinheiten inklusive Rohrleitungen des Solarkreislaufes; Wärmepumpenanlagen. Der Versicherungsschutz für die Heizungsanlage - Technikversicherung ist im Teil L R beschrieben. Kein Versicherungsschutz besteht für die Technikversicherung, wenn das zugehörige Gebäude sich in Bau befindet oder noch nicht bezugsfertig ist (Rohbau). Weiters besteht kein Versicherungsschutz für Sachen, die noch nicht fix montiert bzw. installiert sind. Nicht versichert gelten elektrisch betriebene Herde, Backrohre und sonstige elektrisch betriebene Einzel-Heizungsgeräte (z.B. Ölradiator).
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Samples: Eigenheimversicherung