Common use of Hemmung Clause in Contracts

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 und 14.2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungs- nehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 12.1, 12.3 a) und 14.2 ab) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: degenia.de, online-protokoll.de, degenia.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 Ziffer 8.1 und 14.2 a) Ziffer 8.2.1 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: sv-makler.de, sv-makler.de, sv-makler.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § nach Ziffer 14.1 und 14.2 a) sowie Ziffer 14.2.1 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: www.die-vrbank.de, rsv-bedingungen.de, www.ruv.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 Nr. 1 und 14.2 2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Ver- schuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: amex-online.de, www.kvd-versicherungen.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 Nr. 1 und 14.2 2 a) ist der Zeitraum Zeit- raum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: www.xxv24.de, www.sporthaus-kohlen.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 27.1 und 14.2 27.2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: www.ruv.at

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 A.15.1 und 14.2 a) A.15.2.1 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge wegen Verschuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung Entschädi­ gung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: www.wgv.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 und 14.2 Ziffer 2, 2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: www.lvm.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 9 Ziff. 1 und 14.2 2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: www.jugendherberge.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 und A 14.1, A 14.2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Verschul- dens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt er- mittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Hausratversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 Ziffer 15.1 und 14.2 a) Ziffer 15.2.1 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens wegen Verschul­ dens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: www.wgv.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 und 14.2 Nr. 1, 2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Ver­ schuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: www.gev-versicherung.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 und 14.1, 14.2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: degenia.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 und 14.2 nach A 14.1, A 14.3 a) und A 14. 3 b) gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigenZeitraum, in dem infolge für den wegen Verschuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: www.concordia.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 Nr. 1 und 14.2 Nr. 2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Ver- schuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: www.kvd-versicherungen.de

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 und 14.2 Ziffer 2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Samples: www.lvm.de