Herstellung VE Verkehrsübergabe Musterklauseln

Herstellung VE Verkehrsübergabe. A1 Telekom Austria wird die Realisierung der vom PVE gewünschten VE- Verkehrsübergabe und des gewünschten Bereitstellungstermins nach dem Einlangen der Angebotsaufforderung unverzüglich prüfen und dem PVE im Falle der Realisierbarkeit innerhalb von längstens zwanzig (20) Arbeitstagen ein Angebot über die nachgefragte VE-Verkehrsübergabe per E-Mail unterbreiten und den gewünschten Bereitstellungstermin entweder bestätigen oder (unter Angabe von Gründen) einen anderen Bereitstellungstermin nennen. Die genannte Frist von zwanzig (20) Arbeitstagen beginnt mit dem Einlangen der Angebotsaufforderung, auch wenn die vom PVE im Zuge der Angebotsaufforderung übermittelten Informationen unvollständig sind. Die Frist wird jedoch bei Übermittlung einer Aufforderung von A1 Telekom Austria, die fehlenden Informationen nachzureichen, bis zum Tag der Nachreichung der fehlenden Informationen (Einlangen bei A1 Telekom Austria) gehemmt. Wird das Angebot von A1 Telekom Austria binnen 5 Arbeitstagen nach vollständigem Zugang vom PVE nicht angenommen, gilt es als abgelehnt. Im Falle einer Angebotsannahme bestellt der PVE über das Web-Frontend die Verkehrsanbindung. A1 Telekom Austria bestätigt den Zugang der Bestellung binnen einem Arbeitstag per E-Mail. Die Herstellungsfrist für die LWL-Verkehrsanbindung ist abhängig von der Art des bestehenden physischen Zugangs am HVt. Sie beträgt aber in der Regel vier (4) Wochen nach Zugang der Bestellung des PVE. Erfolgt die Nachfrage außerhalb der Projektierung einer Planungsrunde, so werden 2 Wochen zu der obigen Realisierungszeit hinzugezählt. Die maximale Bereitstellungsfrist ab Zugang der vollständigen Annahme des Angebots der A1 Telekom Austria beträgt daher 6 Wochen. Ist zur Bereitstellung der Verkehrsanbindung die Durchführung eines Bauverfahrens notwendig und kommt es dadurch zu Verzögerungen, so trifft A1 Telekom Austria keine Haftung, wenn die unverzügliche Einleitung und die ordentliche Betreibung nachgewiesen werden können. Dasselbe gilt, wenn die Bereitstellung nur deshalb nicht fristgerecht erfolgt, weil notwendige Kabellegungsarbeiten aufgrund schlechter Witterung nicht fristgerecht durchgeführt werden konnten. Der PVE ist verpflichtet, den Zugang zu seinen Kollokationsräumlichkeiten zwecks Herstellung der Verkehrsanbindung zu gestatten und im erforderlichen Ausmaß mitzuwirken. Die Bereitstellung der VE-Verkehrsübergabe erfolgt seitens A1 Telekom Austria unverzüglich im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen M...

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