Annahme des Angebots. 5.1 Zur Annahme des Angebots hat der Investor bis spätestens 14 Tage ab Übermittlung dieses Angebots den Gesamtbetrag für den Ankauf seiner Module auf das in Punkt 6.1 genannte Konto von Kärnten Solar zu leisten.
5.2 Die Angebotsannahme auf eine andere Art ist ausgeschlossen.
5.3 Eine allfällige bei Abschluss dieses SLB-Vertrages anfallende Rechtsgeschäftsgebühr wird von Kärnten Solar getragen.
Annahme des Angebots. 5.1 Zur Annahme des Angebots hat der Investor bis spätestens 14 Tage ab Übermittlung dieses Angebots den Gesamtbetrag für den Ankauf seiner Module auf das in Punkt 6.1 genannte Konto von WIR Energie zu leisten.
5.2 Die Angebotsannahme auf eine andere Art ist ausgeschlossen.
5.3 Eine allfällige bei Abschluss dieses SLB-Vertrages anfallende Rechtsgeschäftsgebühr wird von WIR Energie getragen.
Annahme des Angebots. Die Annahme des Angebotes ist ausschließlich in Zahl- und Abwicklungs- stelle Settlement Der Angebotspreis wird an die Inhaber von zum Verkauf eingereichten Stückaktien spätestens zehn Börsetage nach dem späteren der beiden folgenden Zeitpunkte gezahlt: (i) dem Ende der Annahmefrist und (ii) dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot ohne weitere Bedingungen bindend wird. Inhaber von Stückaktien, die das Angebot erst während der eventuellen Nachfrist gemäß § 19 Abs 3 ÜbG annehmen, erhalten den Angebotspreis spätestens zehn Börsetage nach dem späteren der folgenden Zeitpunkte gezahlt:
Annahme des Angebots. S IMMO-Aktionäre, die dieses Angebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der technischen Aspekte der Annahme dieses Angebotes und dessen technischer Abwicklung an ihre jeweilige Depotbank wenden. Die Depotbanken werden über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung dieses Angebotes gesondert informiert. Aktionäre der S IMMO, die dieses Angebot annehmen wollen, haben gegenüber ihrer Depotbank die schriftliche Annahme des Angebots zu erklären („Annahmeerklärung“). Diese Annahmeerklärung ist für eine konkrete Anzahl von Angebotsaktien abzugeben; die Zahl ist in jedem Fall in der Annahmeerklärung selbst anzuführen. Die Depotbank leitet die Annahmeerklärung unter Angabe der Anzahl der erteilten Kundenaufträge sowie der Gesamtzahl der Angebotsaktien jener Annahmeerklärungen, die die Depotbank während der Annahmefrist erhalten hat, umgehend über die Verwahrkette an die OeKB CSD zur Weiterleitung an die Zahl- und Abwicklungsstelle weiter. Weiters wird die Depotbank die so eingereichten Aktien („Angediente Aktien“) jeweils Zug um Zug gegen Einbuchung der „S IMMO – zum Verkauf eingereichte Aktien“ ausbuchen und über die Verwahrkette an die OeKB CSD zur Weiterleitung an die Zahl- und Abwicklungsstelle übertragen. Die Zahl- und Abwicklungsstelle hat bei der oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) für die Angedienten Aktien die ISIN AT0000A2QM74 beantragt. Bis zur Übertragung des Eigentums an den Angedienten Aktien verbleiben die in der Annahmeerklärung angegeben S IMMO-Aktien im Wertpapierdepot des annehmenden Aktionärs gesperrt und sind nicht an der Börse handelbar. Die Annahme des Angebotes wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei der Depotbank des jeweiligen Aktionärs wirksam. Die Annahmeerklärung gilt dann als fristgerecht, wenn sie innerhalb der Annahmefrist bei der Depotbank eingeht und spätestens am zweiten Börsetag nach Ablauf der Annahmefrist (i) die Umbuchung (das ist die Einbuchung der ISIN AT0000A2QM74 und die Ausbuchung der ISIN AT0000652250 vorgenommen wurde und (ii) die Depotbank die Annahme des Angebots unter Angabe der Anzahl der erteilten Kundenaufträge sowie der Gesamtzahl an Aktien jener Annahmeerklärungen, die die Depotbank während der Annahmefrist erhalten hat, über die Verwahrkette an die OeKB CSD weitergeleitet hat und der Zahl- und Abwicklungsstelle übertragen wurde. Die Bieterin empfiehlt Aktionären, die das Angebot annehmen wollen, sich zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Abwicklung spätestens drei Börsetag...
Annahme des Angebots. Angebote des Käufers unter dem Mindestpreis kann der Verkäufer ablehnen. Der Verkäufer kann auch Angebote über dem Mindestpreis ablehnen und ist nicht verpflichtet, Angebote des Käufers anzunehmen. Der Verkäufer wird - sofern er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, Angebote nicht anzunehmen - das höchste Angebot annehmen. Der Verkäufer entscheidet innerhalb der Dauer der Angebotsbindung des Käufers, ob er das Angebot des Käufers annimmt. Die Mitteilung der Annahme erfolgt durch die E-Mail-Nachricht des Verkäufers an den Käufer, dass der Verkäufer das Angebot angenommen hat; im Übrigen wird seitens des Käufers auf eine gesonderte Annahmeerklärung verzichtet. Jeder E-Mail Auktionsteilnehmer wird zusätzlich über die finalen Auswertungen und Verkäufe informiert. Die Verkaufspreise werden offengelegt, während die Käufer anonym bleiben. Die Anonymitätsklausel ist nicht Teil der Geschäftsbedingung, sondern eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Der Verkäufer wird den Käufernamen nicht unbillig preisgeben, kann aber nicht, im Falle der Publizierung, belangt werden.
Annahme des Angebots. Das von der Gesellschaft im Angebotsschreiben unterbreitete Angebot wird durch fristgerechte Übermittlung des unterfertigten Lastschriftmandats für den gewünschten Miteigentumsanteil an die im Angebotsschreiben angeführte Adresse der Gesellschaft angenommen (die "Angebotsannahme").
Annahme des Angebots. Angebote des Käufers unter dem Mindestpreis kann der Verkäufer ablehnen. Der Verkäufer kann auch Angebote über dem Mindestpreis ablehnen und ist nicht verpflichtet, Angebote des Käufers anzunehmen. Der Verkäufer wird – sofern er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, Angebote nicht anzuneh- men – das höchste Angebot annehmen. Der Verkäufer ent- scheidet innerhalb der Dauer der Angebotsbindung des Käufers, ob er das Angebot des Käufers annimmt. Die Mitteilung der Annahme erfolgt durch die E-Mail-Nachricht des Verkäufers an den Käufer, dass der Verkäufer das Angebot angenommen hat; im Übrigen wird seitens des Käufers auf eine gesonderte An- nahmeerklärung verzichtet.
Annahme des Angebots. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Angebote des Bieters unterhalb des Ausrufpreises (in der Bildschirmdarstellung als im „im Vorbehalt“ dargestellt) anzunehmen. Selbiges gilt für Angebote gleichlautend auf den Ausrufpreis oder höher als der Ausrufpreis. Der Verkäufer wird – sofern er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, Angebote nicht anzunehmen – das höchste Angebot annehmen, ist dieses gleichlautend mit dem Ausrufpreis oder höher als der Ausrufpreis. Die Mitteilung über die Annahme durch den Verkäufer erfolgt per E-Mail von dem Versteigerer.
Annahme des Angebots. Die obenstehenden Bedingungen wurden uns erklaert und wir bestaetigen, dass wir sie vollstaendig verstehen und ihnen zustimmen. Wir verstehen ausserdem, dass es zur Annahme des Angebots der Kanzlei notwendig ist, dass wir dieses Dokument unterschreiben, selbiges unterschrieben an die Kanzlei zurueckgeben und dass die Kanzlei nicht in unserer Angelegenheit taetig wird, bevor dies erfolgt ist. Die Kanzlei soll berechtigt sein, die Annahme dieses Angebots zu unterstellen, falls wir der Kanzlei Anweisungen geben, nachdem wir auf diese Bedingungen hingewiesen worden sind, selbst wenn dieses Schriftstueck es nicht unterschrieben zurueckgegeben worden sein sollte.
Annahme des Angebots. 4.1. Das Angebot gilt als vom Kunden angenommen, wenn der Verkäufer eine schriftliche Erklärung des Kunden erhält, dass er das Angebot annimmt. Durch die Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde auch diese Bedingungen.
4.2. Das Angebot gilt auch dann als angenommen, wenn der Kunde eine Zahlung leistet oder eine Handlung vornimmt, die als Annahmeerklärung auf Grundlage des Angebots und der zwischen den beiden Vertragsparteien bestehenden Praktiken und Gepflogenheiten betrachtet werden kann. Eine solche Handlung führt zur verbindlichen Annahme, wenn diese innerhalb der im Angebot genannten Frist erfolgt ist. Das Angebot wird auch in dem Moment angenommen, in dem der Verkäufer die Bestellung des Kunden bestätigt, wenn im Angebot keine Frist für die Annahme des Angebots angegeben ist und der Kunde eine dem Angebot entsprechende Bestellung abgegeben hat.
4.3. Wenn der Kunde das Angebot annimmt und gleichzeitig Änderungen oder Aktualisierungen des Angebots vorschlägt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Angebot durch Abgabe eines Gegenangebots abgelehnt hat; in diesem Fall ist das neue Angebot für den Verkäufer nur in den Fällen und in dem Umfang verbindlich, die vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
4.4. Eine Antwort auf das Angebot, in der die Annahme des Angebots erklärt wird, die jedoch Aktualisierungen oder Änderungen enthält, die das Angebot nicht erheblich verändern, gilt als Annahme des Angebots mit den angegebenen Aktualisierungen oder Änderungen, es sei denn, der Verkäufer entscheidet sich, unverzüglich zu widersprechen. Wenn sich diese Aktualisierungen oder Änderungen auf den Preis, die Bezahlung, die Qualität oder Menge der Produkte und/oder Leistungen, die Art und Weise der Ausführung, den Ort und den Zeitpunkt der Lieferung, den Umfang der Haftung einer Vertragspartei gegenüber der anderen Vertragspartei, die Garantie oder die Beilegung von Streitigkeiten beziehen, werden sie als erhebliche Änderungen des Angebots betrachtet.
4.5. Der Wert der Bestellung stellt das geschätzte Maximum dar. Sollte der Verkäufer zu dem Schluss kommen, dass der Bestellwert den Kostenvoranschlag übersteigt, so hat er unverzüglich einen Nachtrag zur Bestellung nachzureichen, in dem er die Gründe für die Erhöhung angibt.