Annahme des Angebots. 5.1 Zur Annahme des Angebots hat der Investor bis spätestens 14 Tage ab Übermittlung dieses Angebots den Gesamtbetrag für den Ankauf seiner Module auf das in Punkt 6.1 genannte Konto von Kärnten Solar zu leisten.
Annahme des Angebots. Angebote des AN, die keine ausdrückliche Annahmefrist enthalten, sind bindend für den AN und können bis zum Ablauf von zwölf (12) Wochen ab Zugang beim AG von diesem angenommen werden. Die Annahme des Angebotes wird wirksam mit nachweislichem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des AG beim AN ("Bestellung“). Die Annahme durch den AG kann auch per Telefax ("Telefaxbeauftragung") oder eines eingescannten Dokuments per Email erfolgen. Der AN ist verpflichtet, den Zugang der Annahmeerklärung des AG durch unverzügliche Zusendung einer Bestätigung an den AG zu dokumentieren. Diese Bestätigung beinhaltet keine bindende Erklärung, sondern dient ausschließlich der Dokumentation. Der Auftragnehmer ist ohne weitere Erklärungen dazu berechtigt nur Teile des Angebots anzunehmen.
Annahme des Angebots. Angebote des Käufers unter dem Mindestpreis kann der Verkäufer ablehnen. Der Verkäufer kann auch Angebote über dem Mindestpreis ablehnen und ist nicht verpflichtet, Angebote des Käufers anzunehmen. Der Verkäufer wird - sofern er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, Angebote nicht anzunehmen - das höchste Angebot annehmen. Der Verkäufer entscheidet innerhalb der Dauer der Angebotsbindung des Käufers, ob er das Angebot des Käufers annimmt. Die Mitteilung der Annahme erfolgt durch die E-Mail-Nachricht des Verkäufers an den Käufer, dass der Verkäufer das Angebot angenommen hat; im Übrigen wird seitens des Käufers auf eine gesonderte Annahmeerklärung verzichtet. Jeder E-Mail Auktionsteilnehmer wird zusätzlich über die finalen Auswertungen und Verkäufe informiert. Die Verkaufspreise werden offengelegt, während die Käufer anonym bleiben. Die Anonymitätsklausel ist nicht Teil der Geschäftsbedingung, sondern eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Der Verkäufer wird den Käufernamen nicht unbillig preisgeben, kann aber nicht, im Falle der Publizierung, belangt werden.
Annahme des Angebots. Angebote des Käufers unterhalb des Mindestpreises kann der Verkäufer ablehnen (so genannter „Vorbehalt“). Der Verkäufer kann auch Gebote über dem Mindestpreis ablehnen und ist nicht verpflichtet, Angebote des Käufers anzunehmen. Der Verkäufer wird -sofern er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, Angebote nicht anzunehmen- das höchste Angebot annehmen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch drei- maligen Hammerschlag. Im Übrigen verzichtet der Käufer auf eine gesonderte Annahmeerklärung. Über Angebote des Käufers unter Vorbehalt entscheidet der Verkäufer innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf einer Verkaufsveranstaltung, ob er das Angebot des Käufers unter Vorbehalt annimmt. Die Mitteilung der Annahme eines Angebots unter Vorbehalt erfolgt mündlich vor Ort, telefonisch oder per E-Mail. Im Übrigen verzichtet der Käufer auf eine gesonderte Annahmeerklärung.
Annahme des Angebots. Das von der Gesellschaft im Angebotsschreiben unterbreitete Angebot wird durch fristgerechte Übermittlung des unterfertigten Lastschriftmandats für den gewünschten Miteigentumsanteil an die im Angebotsschreiben angeführte Adresse der Gesellschaft angenommen (die "Angebotsannahme").
Annahme des Angebots. Die obenstehenden Bedingungen wurden uns erklaert und wir bestaetigen, dass wir sie vollstaendig verstehen und ihnen zustimmen. Wir verstehen ausserdem, dass es zur Annahme des Angebots der Kanzlei notwendig ist, dass wir dieses Dokument unterschreiben, selbiges unterschrieben an die Kanzlei zurueckgeben und dass die Kanzlei nicht in unserer Angelegenheit taetig wird, bevor dies erfolgt ist. Die Kanzlei soll berechtigt sein, die Annahme dieses Angebots zu unterstellen, falls wir der Kanzlei Anweisungen geben, nachdem wir auf diese Bedingungen hingewiesen worden sind, selbst wenn dieses Schriftstueck es nicht unterschrieben zurueckgegeben worden sein sollte. Datum: ……………………………………… ……………………………………… (fuer den/die) Mandant/en (fuer den/die) Mandant/en
Annahme des Angebots. 4.1. Das Angebot gilt als vom Kunden angenommen, wenn der Verkäufer eine schriftliche Erklärung des Kunden erhält, dass er das Angebot annimmt. Durch die Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde auch diese Bedingungen.
Annahme des Angebots. Die Annahme des Angebotes ist ausschließlich in Zahl- und Abwicklungs- stelle Settlement Der Angebotspreis wird an die Inhaber von zum Verkauf eingereichten Stückaktien spätestens zehn Börsetage nach dem späteren der beiden folgenden Zeitpunkte gezahlt: (i) dem Ende der Annahmefrist und (ii) dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot ohne weitere Bedingungen bindend wird. Inhaber von Stückaktien, die das Angebot erst während der eventuellen Nachfrist gemäß § 19 Abs 3 ÜbG annehmen, erhalten den Angebotspreis spätestens zehn Börsetage nach dem späteren der folgenden Zeitpunkte gezahlt: Keine Handelbarkeit der eingereichten Aktien ISINs (i) S IMMO-Aktien: AT0000652250 Gesellschafterausschluss Die Bieterin hat gegenwärtig keine Entscheidung darüber Listing/Delisting Nach Absicht der Bieterin soll das Listing der S IMMO im
Annahme des Angebots. S IMMO-Aktionäre, die dieses Angebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der technischen Aspekte der Annahme dieses Angebotes und dessen technischer Abwicklung an ihre jeweilige Depotbank wenden. Die Depotbanken werden über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung dieses Angebotes gesondert informiert. Aktionäre der S IMMO, die dieses Angebot annehmen wollen, haben gegenüber ihrer Depotbank die schriftliche Annahme des Angebots zu erklären („Annahmeerklärung“). Diese Annahmeerklärung ist für eine konkrete Anzahl von Angebotsaktien abzugeben; die Zahl ist in jedem Fall in der Annahmeerklärung selbst anzuführen. Die Depotbank leitet die Annahmeerklärung unter Angabe der Anzahl der erteilten Kundenaufträge sowie der Gesamtzahl der Angebotsaktien jener Annahmeerklärungen, die die Depotbank während der Annahmefrist erhalten hat, umgehend über die Verwahrkette an die OeKB CSD zur Weiterleitung an die Zahl- und Abwicklungsstelle weiter. Weiters wird die Depotbank die so eingereichten Aktien („Angediente Aktien“) jeweils Zug um Zug gegen Einbuchung der „S IMMO – zum Verkauf eingereichte Aktien“ ausbuchen und über die Verwahrkette an die OeKB CSD zur Weiterleitung an die Zahl- und Abwicklungsstelle übertragen. Die Zahl- und Abwicklungsstelle hat bei der oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) für die Angedienten Aktien die ISIN AT0000A2QM74 beantragt. Bis zur Übertragung des Eigentums an den Angedienten Aktien verbleiben die in der Annahmeerklärung angegeben S IMMO-Aktien im Wertpapierdepot des annehmenden Aktionärs gesperrt und sind nicht an der Börse handelbar. Die Annahme des Angebotes wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei der Depotbank des jeweiligen Aktionärs wirksam. Die Annahmeerklärung gilt dann als fristgerecht, wenn sie innerhalb der Annahmefrist bei der Depotbank eingeht und spätestens am zweiten Börsetag nach Ablauf der Annahmefrist (i) die Umbuchung (das ist die Einbuchung der ISIN AT0000A2QM74 und die Ausbuchung der ISIN AT0000652250 vorgenommen wurde und (ii) die Depotbank die Annahme des Angebots unter Angabe der Anzahl der erteilten Kundenaufträge sowie der Gesamtzahl an Aktien jener Annahmeerklärungen, die die Depotbank während der Annahmefrist erhalten hat, über die Verwahrkette an die OeKB CSD weitergeleitet hat und der Zahl- und Abwicklungsstelle übertragen wurde. Die Bieterin empfiehlt Aktionären, die das Angebot annehmen wollen, sich zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Abwicklung spätestens drei Börsetag...
Annahme des Angebots. Angebote des Käufers unter dem Mindestpreis kann der Verkäufer ablehnen. Der Verkäufer kann auch Angebote über dem Mindestpreis ablehnen und ist nicht verpflichtet, Angebote des Käufers anzunehmen. Der Verkäufer wird – sofern er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, Angebote nicht anzuneh- men – das höchste Angebot annehmen. Der Verkäufer ent- scheidet innerhalb der Dauer der Angebotsbindung des Käufers, ob er das Angebot des Käufers annimmt. Die Mitteilung der Annahme erfolgt durch die E-Mail-Nachricht des Verkäufers an den Käufer, dass der Verkäufer das Angebot angenommen hat; im Übrigen wird seitens des Käufers auf eine gesonderte An- nahmeerklärung verzichtet.