Hessen Musterklauseln

Hessen. Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Lande Hessen und dem Lande Niedersachsen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze (Grenzänderungsvertrag) vom 19./23. Mai 1967
Hessen. Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel
Hessen. Hessisches Stiftungsgesetz8
Hessen. 3.7.1 Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BildUrlG)4 (…)
Hessen. Regierungspräsidium Gießen Xxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0-0 00000 Xxxxxx Anlage 1 zur Vereinbarung nach § 33 Abs. S Satz 3 PflBG Landesamt für Gesundheit und Soziales Xxxxx-Xxxxxxxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH (Beleihungsvertrag) Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Bezirksregierung Münster 48128 Münster Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxx gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Pflegeausbildung im Saarland mbH (GFP Saar gGmbH) (Beleihung) Xxxxx-Xxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxx
Hessen. Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel DB Regio Hedemünden - Eichenberg alle CAN (cantus) Hedemünden - Eichenberg - Friedland(Han) alle ABRM (abellio Rail Mitteldeutschland) Hedemünden - Eichenberg alle
Hessen. 2.4.1 Erlass des Hessischen Kultusministeriums über den Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen
Hessen. Das Hessische Krankenhausgesetz hat keine spezialgesetzliche Regelung bzgl. Datenverarbeitung im Auftrag, verweist in §12 Abs. 1 HKHG aber auf die Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes. §4 HDSG regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag und gemäß §4 Abs. 2 S. 5 HDSG darf an nicht-öffentliche Stellen ein Auftrag nur vergeben werden, wenn „weder gesetzliche Regelungen über Berufs- oder besondere Amtsgeheimnisse noch überwiegende schutzwürdige Belange entgegenstehen“. Mecklenburg-Vorpommern Laut §39 LKHG M-V darf ein Krankenhaus eine Verarbeitung von Patientendaten einem Auftragnehmer nur dann übertragen, wenn Störungen im Betriebsablauf sonst nicht vermieden werden können, die Datenverarbeitung dadurch erheblich kostengünstiger gestaltet werden kann oder das Krankenhaus seinen Betrieb einstellt. Ist eine Verarbeitung unter diesen Bedingungen jedoch erlaubt, existieren keine Bestimmungen bzgl. des Ortes der Datenverarbeitung, jedoch eine zeitliche. Es gilt die Bestimmung, dass eine über drei Monate hinausgehende Speicherung von Patientendaten durch einen Auftragnehmer außerhalb des Krankenhauses nur zulässig ist, „wenn die Patientendaten auf getrennten Datenträgern gespeichert sind, die der Auftragnehmer für den Krankenhausträger verwahrt“.
Hessen. Regierungspräsidium Gießen Xxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0-0 00000 Xxxxxx
Hessen. 5.8 Mecklenburg-Vorpommern