Hilfebedürftigkeit durch einen Unfall. Ist die versicherte Person durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und benötigt deshalb zu Hause Hilfe für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Hilfebedürftigkeit), erbringen wir die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.11.3.
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Hilfebedürftigkeit durch einen Unfall. Ist die versicherte Person durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und benötigt deshalb zu Hause Hilfe für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Hilfebedürftigkeit), erbringen wir die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.11.32.10.3.
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Hilfebedürftigkeit durch einen Unfall. Ist die versicherte Person durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und benötigt deshalb zu Hause Hilfe für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Hilfebedürftigkeit), erbringen wir die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.11.32.13.4.
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Hilfebedürftigkeit durch einen Unfall. Ist die versicherte Person durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und benötigt deshalb zu Hause Hilfe für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Hilfebedürftigkeit), erbringen wir die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.11.32.9.3.
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