Hilfebedürftigkeit durch einen Unfall. Ist das versicherte Kind durch den Unfall in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und benötigt deshalb zu Hause Hilfe für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Hilfebedürftigkeit) oder die Familie benötigt wegen bzw. für die erforderliche Versorgung dieses Kindes im Haushalt Hilfe, erbringen wir die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.12.4.
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Hilfebedürftigkeit durch einen Unfall. Ist das versicherte Kind durch den Unfall in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und benötigt deshalb zu Hause Hilfe für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Hilfebedürftigkeit) oder die Familie benötigt wegen bzw. für die erforderliche Versorgung dieses Kindes im Haushalt Hilfe, erbringen wir die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.12.42.10.4.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung