Hilfeleistungen des Therapeuten. Zur jeweiligen Maßnahme zählt die ggf. erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden, bei der Lagerung und - soweit erforderlich - beim Einsteigen in und Aussteigen aus der Wanne.
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Samples: Vertrag Nach § 125 Abs. 1 SGB V, www.gkv-spitzenverband.de, www.aok.de