Hintergrund/Einstellung der LIBOR-Referenzwerte Musterklauseln

Hintergrund/Einstellung der LIBOR-Referenzwerte. Hintergrund für die Entwicklung der IBOR-Zusatzvereinbarung ist insbesondere die ab Ende 2021 erfolgende Einstellung der LIBOR-Referenzwerte und die Stellungnahme der Working Group on Euro Risk-Free Rates, der Europäischen Zentralbank (EZB), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, der Europäischen Kommission und der belgischen Financial Services and Markets Authority (FSMA) zur Veröffentlichung des ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protocol und des Supplements No. 70 to the 2006 ISDA Definitions („ISDA IBOR Fallbacks Supplement“). In der Stellungnahme1 werden die Marktteilnehmer aufgefordert, geeignete Vereinbarungen zu treffen, soweit kein Beitritt zum Protokoll erfolgt (zur Kompatibilität der Zusatzvereinbarung zu Protokoll, welches den deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte nicht umfasst sowie zum Supplement, siehe unten Ziff. 5 unten). Die für die LIBOR-Referenzwerte zuständige britische Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat den endgültigen Zeitplan für die Einstellung bzw. die Nicht- Repräsentativität der LIBOR-Referenzwerte am 05.03.2021 bekannt gegeben. Die Einstellung bzw. Feststellung der Nicht-Repräsentativität erfolgt danach ab Ende 2021 in zwei Schritten: Die LIBOR-Referenzwerte in allen derzeit verfügbaren Laufzeiten für ▪ GBP ▪ CHF ▪ EUR (zum hiervon nicht betroffenen EURIBOR siehe unten) ▪ YEN sowie ▪ für den USD in Form des einwöchigen und des zweimonatigen USD-LIBOR sollen danach zum 31.12.2021 eingestellt bzw. als nicht mehr repräsentativ angesehen. 1 Stellungnahme vom 23.11.2020 (“Statement welcoming the launch by ISDA of its 2020 IBOR Fallbacks Protocol and IBOR Fallbacks Supplement”), dort FN 3 (“Where the Protocol is not used, other appropriate arrangements will need to be considered to mitigate risks”) abrufbar unter folgendem Link: xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx/xxxx/xxx/xxxxxxxxxxxxx/XX_xx_xxxx_XXX_xxxxxxxxx_xxxxxxxxx_xxxxxx_xx_XXXX_x_xxxxxxxx_xxx_xxxxxxxxxx.xxx * Die Neuerungen beschränken sich auf im deutschen Text der Zusatzvereinbarung vorgenommenen begrenzten redaktionellen Anpassungen und Klarstellungen. Streichungen sind als solche ausgewiesen und zudem grau unterlegt, Einfügungen sind durch rote Schrift markiert. Streichungen/Ergänzungen die nur den Text der kommentierte Fassung betreffen sind durch Fussnoten gekennzeichnet. Die weiteren USD LIBOR Referenzwerte in den verbleibenden Laufzeiten werden zum 30.06.2023 eingestellt bzw. als nicht repräsentativ angesehen, vgl. hierzu auch die Pre...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.