Common use of Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See Clause in Contracts

Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädi- gung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfall- haftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden auf- grund dieser Verordnung erhalten Sie per Mail- abruf unter xxxxxxxxxxxx.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx / Betreff: Unfallhaftung.

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Samples: keniareisen.de, www.westfalen-urlaubsreisen.de, leserreisen.hna.de

Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden Rei- senden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädi- gung Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments Parla- ments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfall- haftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden auf- grund aufgrund dieser Verordnung erhalten Sie per Mail- abruf Mailabruf unter xxxxxxxxxxxx.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx xxxxxxxxxxxx.xxxx@der- xxxxxxxxx.xxx / Betreff: Unfallhaftung.

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Samples: www.jahnreisen.de, www.penny-reisen.de

Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädi- gung Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfall- haftung Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden auf- grund aufgrund dieser Verordnung erhalten Sie per Mail- abruf Mailabruf unter xxxxxxxxxxxx.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xxx / Betreff: Unfallhaftung.

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Samples: www.clevertours.com, www.globista.de

Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädi- gung Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung Beschä- digung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung Spezialaus- rüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfall- haftung Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden auf- grund aufgrund dieser Verordnung erhalten Sie per Mail- abruf Mailabruf unter xxxxxxxxxxxx.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx / xxxxxxxxxxxx.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx, Betreff: UnfallhaftungUnfall- haftung.

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Samples: www.drive-usa.de

Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädi- gung Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung Beschä- digung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung Spezialaus- rüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfall- haftung Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden auf- grund aufgrund dieser Verordnung erhalten Sie per Mail- abruf Mailabruf unter xxxxxxxxxxxx.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx / Betreff: Unfallhaftung.

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Samples: www.its.de

Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädi- gung Beschädigung von Wertsachen Wert- sachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung Mobilitäts- einschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfall- haftung Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden auf- grund aufgrund dieser Verordnung erhalten Sie per Mail- abruf Mailabruf unter xxxxxxxxxxxx.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx / Betreff: Unfallhaftung.

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Samples: www.meine-reisewelten.com

Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädi- gung Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfall- haftung Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden auf- grund aufgrund dieser Verordnung erhalten Sie per Mail- abruf Mailabruf unter xxxxxxxxxxxx.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx / Betreff: Unfallhaftung.

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Samples: www.siamar.de