Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden Musterklauseln

Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden. (1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von FTI bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.
Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden. (1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von BigXtra bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, der Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von BigXtra. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für BigXtra nicht verbindlich.
Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden. (1)Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von BigXtra bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, der Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von BigXtra. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für BigXtra nicht verbindlich. (2)BigXtra behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von BigXtra nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird BigXtra nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. BigXtra wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren. (3)Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4 (2)) oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von BigXtra gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit BigXtra in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. Reagieren Sie gegenüber BigXtra nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. (4)Hatte BigXtra für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet. (5)Reisevermittler sind nicht berechtigt, Xxxxxxxxxxxx selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung von BigXtra nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann. Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen sow...
Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden. (1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von 5vor- Flug bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, der Darstellung auf den ver- anstaltereigenen Websites im Internet bzw. dem Ausdruck aus dem EDV-System des Reisevermittlers sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbe- stätigung/Rechnung von 5vorFlug.
Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden. (1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleis- tungen ergeben sich aus den von FTI bekannt ge- gebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungswei- se aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI.
Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden. (1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von FTI bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog

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