Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen Musterklauseln

Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen. Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von BigXtra durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BigXtra 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. BigXtra kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende BigXtra als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die BigXtra (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet BigXtra ein Bearbeitungsentgelt von € 30.-.
Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen. Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von FTI durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FTI 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. FTI kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende FTI als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die FTI (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten).
Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen. Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von FTI durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FTI 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. FTI kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Rei- sende FTI als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die FTI (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer an- deren Tarihlasse bei Flugtickets, Ticketausstellungs- kosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berech- net FTI ein Bearbeitungsentgelt von € 30.-.
Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen. Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von 5vorFlug durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie 5vorFlug 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5vorFlug kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende 5vorFlug als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die 5vorFlug (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet 5vorFlug ein Bearbeitungsentgelt von € 30.-.

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