Hinweise zur schriftlichen Niederlegung eines Berufsausbildungsvertrages Musterklauseln

Hinweise zur schriftlichen Niederlegung eines Berufsausbildungsvertrages. (Bitte beim Ausfüllen nicht verbessern oder streichen, Zutreffendes ankreuzen!) Bitte geben Sie das genaue Datum des Vertragsabschlusses an (vor Beginn der Be- rufsausbildung!). Bei der Ausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin ist der Schwerpunkt im Vertrag anzugeben. Hier müssen die/der Ausbildende und die/der Auszubildende unterschreiben, außerdem die gesetzlichen Vertreter (in der Regel Vater und Mutter), sofern die/der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bildet die/der Ausbildende nicht selbst aus, soll die/der mit der Ausbildung beauftragte Ausbilder/Ausbilderin durch Unterschrift be- stätigen, dass sie/er von dem vorliegenden Vertrag Kenntnis genommen hat. zu A: Ausbildungsdauer siehe Hinweise zur Ausbildungsdauer xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxxxx.xxx Beginn der Ausbildungszeit: 1. August Der 1. August wird im Regelfall als Anfangszeit der vertraglichen Ausbildung festgesetzt. Ausnahmen sind möglich. Zu den Prüfungsterminen im Winter und Xxxxxx kann jedoch nur zugelassen werden, wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Anderenfalls muss der nächstmögliche Prüfungstermin abgewar- tet werden, obwohl das Ausbildungsverhältnis bereits beendet ist. Zu § 2 Nr. 8 und § 3 Nr. 9: Berufstauglichkeit feststellen lassen Auszubildende, die unter die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) fallen (unter 18 Jahre), müssen die „Ärztliche Bescheinigung“ über die Erst- untersuchung nach § 32 Abs. 1 JArbSchG vorlegen. Diese Bescheinigungen sind bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich und dem untersuchenden Arzt vorzulegen. Eine Fotokopie der ausgefüllten Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung ist dann mit dem Berufsausbildungsvertrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufs- ausbildungsverhältnisse einzureichen. Für Jugendliche: Ein Jahr nach Aufnahme der Ausbildung hat sich der Ausbildende die Bescheinigung über die ärztliche Nachuntersuchung nach § 33 JArbSchG vorlegen zu lassen. Genaue Fristen für die ärztliche Nachuntersuchung entnehmen Sie bitte dem § 33 des JArbSchG. Zur Anmeldung zur Zwischenprüfung ist eine Kopie der Nachuntersuchung beizufügen. xxxxx://xxx.xxxxxxx-xx-xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/XXxxXxxX.xxx

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.