Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen PHV, Fahrradversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Tele- fax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausratversicherung, Glasbruchversicherung Gewerbe, Dauercamper Versicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Te- lefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Von Aufsichtsräten, Vorständen Und Geschäftsführern (Avb D&o), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Objekt Haftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung Ver- letzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister, Hausratversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte Das Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen steht dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Ver- tragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Cyberschutz Für Kleine Und Mittlere Unternehmen, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. App, E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung, Luftfahrzeughalter Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung, Gewerbliche Inhalts Versicherung, Gewerbliche Gebäude Versicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Vertragsände- rung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Te- lefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Vertrags- änderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Private Tierhalterhaftpflicht
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mittei- lung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Betriebsschließungsversicherung, Hausrat Und Glasversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer Versiche- rer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Ver- tragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Fax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Widerrufsrecht
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Vertrags- änderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Fax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hingewie- sen hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-MailBrief, Telefax Fax oder BriefEMail) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausratversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Ver- tragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen Fol- gen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausratversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit- teilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagd Haftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungs Bedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausratversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Ver- tragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mittei- lung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hingewie- sen hat.
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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Ver- tragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit- teilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Teleax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hinge- wiesen hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Vertrags- änderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer Versiche- rer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Ver- tragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen Fol- gen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagdhaftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht An- zeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Maschinenversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer Versi- cherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hinge- wiesen hat.
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Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Vertrags- änderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Vertrags- änderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Ver- tragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung Vertrags- änderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer Ver- sicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Hinweispflicht des Versicherers. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung