Hinzuziehung der Organisationsvertreter. Ist eine Einigung über die Verteilung der Arbeitszeit nach Nr. 1.3 und Nr. 1.4 nicht zu erzielen, so sind die Organisationsvertreter hinzuzuziehen, um eine Einigung herbeizuführen.
Appears in 2 contracts
Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv), Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe
Hinzuziehung der Organisationsvertreter. Ist eine Einigung über die Verteilung der Arbeitszeit nach Nr. Nummer 1.3 und Nr. Nummer 1.4 nicht zu erzielen, so sind die Organisationsvertreter hinzuzuziehen, um eine Einigung herbeizuführen.
Appears in 2 contracts
Hinzuziehung der Organisationsvertreter. Ist eine Einigung über die Verteilung der Arbeitszeit nach Nr. den Nummern 1.3 und Nr. 1.4 nicht zu erzielen, so sind die Organisationsvertreter hinzuzuziehen, um eine Einigung herbeizuführen.
Appears in 2 contracts
Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv), Tarifvertragswerk
Hinzuziehung der Organisationsvertreter. Ist eine Einigung über die Verteilung der Arbeitszeit nach Nr. 1.3 und Nr. 1.4 nicht zu erzielen, so sind die Organisationsvertreter Organi- sationsvertreter hinzuzuziehen, um eine Einigung herbeizuführen.
Appears in 1 contract
Hinzuziehung der Organisationsvertreter. Ist eine Einigung über die Verteilung der Arbeitszeit nach Nr. 1.3 und Nr. 1.4 nicht zu erzielenerzie- len, so sind die Organisationsvertreter hinzuzuziehen, um eine Einigung herbeizuführen.
Appears in 1 contract
Hinzuziehung der Organisationsvertreter. Ist eine Einigung über die Verteilung der Arbeitszeit nach NrNrn. 1.1 Abs. 2, 1.2, 1.3 und Nr. 1.4 nicht zu erzielen, so sind die Organisationsvertreter hinzuzuziehen, um eine Einigung herbeizuführen.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmentarifvertrag