Allgemeine Regelung Musterklauseln

Allgemeine Regelung. Das Clearing der Optionskontrakte richtet sich nach Maßgabe der folgenden Regelungen bis zur Zuteilung der ausgeübten Option nach den Vorschriften für das Clearing von Optionskontrakten, mit Eröffnung der Futures-Position gemäß Ziffer 3.2.3 nach den Vorschriften für das Clearing von Futures-Kontrakten in Kapitel VII Ziffer 2.2.
Allgemeine Regelung. Es ist eine Jahreshöchstentschädigung von 5.000 EUR für Hunde und von 3.500 EUR für Katzen vereinbart.
Allgemeine Regelung. Es ist keine Höchstentschädigung je Versicherungsfall vereinbart. Es finden die Regelungen gemäß Ziffer 8.1.1 Anwendung.
Allgemeine Regelung. Haben Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart, ziehen wir diese in der vereinbarten Höhe bei jedem Versicherungsfall von der Entschädi- gungsleistung ab.
Allgemeine Regelung. Jede Erweiterung der Anlage ist rechtzeitig vor Installationsbeginn mit einem entsprechenden Vordruck über einen in das Verzeichnis der StWV eingetragenen Installateur anzumelden. Entstehende Kos- ten für die Erstellung, Änderung auf Wunsch des Sonderkunden oder Verstärkung von Verteilungs- und Anschlussanlagen sind von diesem zu tragen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sofern der Vertrag nichts anderes vor- sieht, gelten die beigefügten „Allgemeinen Bedingungen“ zunächst in der zum Zeitpunkt des Vertragesabschlusses gültigen Fassung. Über Änderungen der „Allgemeinen Bedingungen“ wird der Sonder- kunde schriftlich informiert. Derartige Änderungen werden wirk- sam, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widerspricht. Diese Sondervereinbarung ersetzt alle bisherigen Stromlieferverträge für Wärmespeichersysteme mit der StWV. Datum Velten, den 1. Januar 2015 X. Xxxxx, Geschäftsführer
Allgemeine Regelung. Ein Auftrag zur Übertragung von Investmentanteilen zu einem anderen Institut kann von der Bank nur hinsichtlich ganzer Investmentanteile ausgeführt werden. Verbleibende Anteilbruchteile werden von der Bank zu Gunsten des Kunden verkauft. Die Ein- und Auslieferung effektiver Stücke ist ausgeschlossen.
Allgemeine Regelung. Stand: 01.07.2023
Allgemeine Regelung. Jede Erweiterung der Anlage ist rechtzeitig vor Installationsbeginn mit einem entsprechenden Vordruck über einen in das Verzeichnis der StWV eingetragenen Installateur anzumelden. Entstehende Kos- ten für die Erstellung, Änderung auf Wunsch des Sonderkunden oder Verstärkung von Verteilungs- und Anschlussanlagen sind von diesem zu tragen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sofern der Vertrag nichts anderes vor- sieht, gelten die beigefügten „Allgemeinen Bedingungen“ zunächst in der zum Zeitpunkt des Vertragesabschlusses gültigen Fassung. Über Änderungen der „Allgemeinen Bedingungen“ wird der Sonder- kunde schriftlich informiert. Derartige Änderungen werden wirk- sam, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widerspricht. Diese Sondervereinbarung ersetzt alle bisherigen Stromlieferverträge für Wärmespeichersysteme mit der StWV. Datum Velten, den 1. Januar 2015 X. Xxxxx, Geschäftsführer Unterschrift Kunde (gültig ab 01.01.2015) Der Kunde erkennt durch die Stellung des Antrages zur Lieferung von elektrischer Energie die nachstehenden AGB der StWV an.
Allgemeine Regelung. 1. Eine Haftung für Software und Funktionalität der Plattform, insbesondere hinsichtlich der Richtigkeit, Geeignetheit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder Genauigkeit wird nicht übernommen. 2. LogOn haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Kardinalspflichten sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden, insbesondere Schäden an Hardware, Software oder aufgrund Datenverlusts auf Seiten des Nutzers sowie entgangener Gewinn.
Allgemeine Regelung. Die Bank ist der belgischen Schutzregelung in Bezug auf Einlagen und Finanzinstrumente beigetreten. Die Guthaben und Wertpapiere des Kunden sind infolgedessen unter bestimmten Bedingungen geschützt, wenn die Bank ihren Verpflichtungen infolge eines Ausfalls nicht mehr nachkommen kann.