Hochschulpersonal, Nachwuchs- und Begabtenförderung Musterklauseln

Hochschulpersonal, Nachwuchs- und Begabtenförderung. Die Hochschulen nutzen eigenverantwortlich die erweiterte Handlungsfähigkeit bei den Berufungen, um noch gezielter das beste wissenschaftliche und künstlerische Personal für Bayern zu gewinnen und dieses zu halten. Der Freistaat Bayern strebt an, die Hochschulen dabei weiterhin mit dem Spitzenprofessurenprogramm der HTA zu unterstützen. Um die Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen auch insgesamt zu sichern und zu stärken, müssen die Hochschulen weiterhin als attraktive Arbeitgeber wahrge- nommen werden. Grundvoraussetzung dafür sind verlässliche Beschäftigungsverhält- nisse, eine klare und transparente Personalentwicklung und leistungsfähige Strukturen zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses. Dabei ist es wichtig, attraktive und insbesondere verlässliche Karrierewege, u. a. im Bereich von Tenure-Track- und Nachwuchsprofessuren zu schaffen, die auch zur wissenschaft- lichen und künstlerischen Unabhängigkeit befähigen. Konzepte für eine ganzheitliche Personalentwicklung tragen hierzu ebenso bei wie z. B. die Schaffung von Karrierezen- tren, um durch die Bereitstellung von Fördermöglichkeiten und Beratungsangeboten die Karriereentwicklung mit Blick auf Karrierewege innerhalb und außerhalb der Wis- senschaft bestmöglich zu fördern. Die Hochschulen achten darauf, dass bei der Beschäftigung ihres wissenschaft- lichen und künstlerischen Personals die – ggfs. fortzuentwickelnden – Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) angewendet werden. Beim wissen- schafts- und kunststützenden Personal streben die Hochschulen an, den Anteil der sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren, und achten ver- stärkt darauf, Stellen ohne konkreten Projektbezug unbefristet zu besetzen (vgl. Indika- tor 4). Im Bereich der Begabtenförderung beteiligen sich die Hochschulen weiterhin an den strukturellen und individuellen Programmen des Elitenetzwerks Bayern. Ziel Indikator / Maßnahme Mindestanforderung /-standard / Nachweis 4.Attraktivität als Arbeitgeber • Anteil der sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse beim wissenschafts- und kunststützen- den Personal • Laufzeit und Beschäftigungs- umfang bei der Erstbefristung von Arbeitsverträgen bei Beschäfti- gungsverhältnissen nach dem WissZeitVG • Verhältnis Qualifikations- befristungen (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG) zu Drittmittelbefristungen (§ 2 Abs. 2 WissZeitVG) Berichterstattung (jä...