Common use of Holzaufbereitung und Holzlagerung Clause in Contracts

Holzaufbereitung und Holzlagerung. Der Abtransport des Holzes ist bestandes-, boden- und wegeschonend durchzufüh- ren. Wege, Gräben, Böschungen, Dolen und Durchlässe sind freizuhalten. Auf den Bestand und die Verjüngung ist Rücksicht zu nehmen. Eventuelle Schäden sind vom Käufer in einer ihm gesetzten, angemessenen Frist zu beheben. Geschieht dies nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, sie auf Kosten des Käufers zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Aufgearbeitetes Holz darf bis zur in der Rechnung aufgeführten Abfuhrfrist im Wald gelagert werden. Dabei ist ein Mindestabstand von einem Meter zum Wegrand ein- zuhalten. An stehenden Bäumen darf kein Holz aufgeschichtet werden. Eine Abde- ckung des Holzes ist nicht gestattet.

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Samples: www.genoholz.de

Holzaufbereitung und Holzlagerung. Der Abtransport des Holzes ist bestandes-, boden- und wegeschonend durchzufüh- rendurchzuführen. Wege, Gräben, Böschungen, Dolen und Durchlässe sind freizuhalten. Auf den Bestand und die Verjüngung ist Rücksicht zu nehmen. Eventuelle Schäden sind vom Käufer / von der Käuferin in einer ihm gesetzten, ihm/ihr gesetzten angemessenen Frist zu beheben. Geschieht dies nicht, so ist der Verkäufer der/die Waldbesitzende berechtigt, sie auf Kosten des Käufers / der Käuferin zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Aufgearbeitetes Holz darf bis zur in von der Rechnung aufgeführten verkaufenden Stelle genannten Abfuhrfrist im Wald gelagert werden. Dabei ist ein Mindestabstand von einem Meter zum Wegrand ein- zuhalteneinzuhalten. An stehenden Bäumen darf kein Holz aufgeschichtet werden. Eine Abde- ckung Abdeckung des Holzes ist nicht gestattet.

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Samples: www.landkreis-esslingen.de

Holzaufbereitung und Holzlagerung. Der Abtransport des Holzes ist bestandes-, boden- und wegeschonend durchzufüh- rendurchzuführen. Wege, Gräben, Böschungen, Dolen und Durchlässe sind freizuhalten. Auf den Bestand und die Verjüngung ist Rücksicht zu nehmen. Eventuelle Schäden sind vom Käufer / von der Käuferin in einer ihm gesetzten, ihm/ihr gesetzten angemessenen Frist zu beheben. Geschieht dies nicht, so ist der Verkäufer der/die Waldbesitzende berechtigt, sie auf Kosten des Käufers / der Käuferin zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Aufgearbeitetes Holz darf bis zur in von der Rechnung aufgeführten verkaufenden Stelle genannten Abfuhrfrist im Wald gelagert werden. Dabei ist ein Mindestabstand von einem Meter zum Wegrand ein- zuhalteneinzuhalten. An stehenden Bäumen darf kein Holz aufgeschichtet werden. Eine Abde- ckung Abdeckung des Holzes ist nicht gestattet.

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Samples: altdorf-es.de

Holzaufbereitung und Holzlagerung. Der Abtransport des Holzes ist bestandes-, boden- und wegeschonend durchzufüh- rendurchzuführen. Wege, Gräben, Böschungen, Dolen und Durchlässe sind freizuhalten. Auf den Bestand und die Verjüngung ist Rücksicht zu nehmen. Eventuelle Schäden sind vom Käufer / von der Käuferin in einer ihm gesetzten, ihm/ihr gesetzten angemessenen Frist zu beheben. Geschieht dies nicht, so ist der Verkäufer der/die Waldbesitzende berechtigt, sie auf Kosten des Käufers / der Käuferin zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Aufgearbeitetes Holz darf bis zur in von der Rechnung aufgeführten verkaufenden Stelle genannten Abfuhrfrist im Wald gelagert werden. Dabei ist ein Mindestabstand von einem Meter zum Wegrand ein- zuhalteneinzuhalten. An stehenden Anstehenden Bäumen darf kein Holz aufgeschichtet werden. Eine Abde- ckung Abdeckung des Holzes ist nicht gestattet.

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Samples: www.mengen.de