Honorarberechnung (Regelfall für die Objekt- und Trag- werksplanung) Musterklauseln

Honorarberechnung (Regelfall für die Objekt- und Trag- werksplanung). Die nachfolgenden Ausführungen gelten dafür, dass der Polder den Planungsauftrag an ein Ing. Büro vergibt. Sollte jedoch eine Vergabe der Planungsleistungen an mehrere Ing. Bü- ros erfolgen, gilt nachfolgendes analog für den jeweils beauftragten Polderabschnitt. Bei bestehenden Poldern, die am Untersuchungsprogramm teilgenommen haben, ist die gesamte Polderlinie zu unterteilen in die - „defizitären“ und - „nicht defizitären Polderbereiche“ Grundlage dafür sind die Ergebnisse des Untersuchungsprogramms HWS. Liegen keine Untersuchungsergebnisse vor, sind die „defizitären“ und „Nicht-defizitären“ Bereiche wie unter Pkt. 3.2.3.2 beschrieben, zu ermitteln. • Diese Bereiche sind gemäß Pkt. 3.5 in Teilabschnitte gleichen Querschnittstyps gemäß Anlage 1 zu unterteilen. Teilabschnitte gleichen Querschnittstyps sind zu Honorarabschnitten zusammenzufassen und diese in 20 m Blöcke zu unterteilen. • Ermittlung der mittleren anrechenbaren Kosten aK pro Block gemäß Pkt. 3.2 und 3.5 je Honorarabschnitt • Ermittlung des Grundhonorars pro Block eines Honorarabschnittes gemäß Pkt. 3.3 • Festlegung des Wiederholungsfaktors (An) je Honorarabschnitt entsprechend der Anzahl aller Blöcke: • An = (‚n‘ Grundblöcke [100%] +‚n × ≤ 4’ Wiederholungsblöcke [50%] + ‚n × ≤ 3’ Wiederholungsblöcke [40%] + n’ Wiederholungsblöcke [10%]) / 100 • Bildung von Teilabschnitten innerhalb des Honorarabschnittes mit gleichen Leis- tungsphasenprozentsätzen und ggf. Umbauzuschlägen • Berechnung anteiliger Wiederholungsfaktoren (Teil-An) des Honorarabschnittes für die jeweiligen Teilabschnitte im Verhältnis der einzelnen Teilabschnittslängen zur Honorarabschnittslänge (siehe Erläuterung am Ende des Abschnitts) Teil-An = An · Teilabschnittslänge / Honorarabschnittslänge • Ermittlung der Leistungsphasenprozente mittels Anlage 2 bzw. 2a und ggf. Anlage 3 je Teilabschnitt • Falls zutreffend: Ermittlung des Umbauzuschlags für die „Defizitbereiche“ je Teil- abschnitt • Nettohonorar je Teilabschnitt getrennt für die Objekt- und Tragwerksplanung: (Grundhonorar pro Block eines Honorarabschnittes · Teil-An · Leistungsphasenpro- zente / 100) · ggf. Umbauzuschlag) • Nettohonorar je Honorarabschnitt getrennt für die Objekt- und Tragwerksplanung: Summe aller Teilabschnitte • Nettohonorar des Polders getrennt für die Objekt- und Tragwerksplanung: Summe aller Honorarabschnitte (getrennt für die „defizitären“ und „nicht defizitä- ren Polderbereiche“ für die Objekt- und Tragwerksplanung) . Erläuterung: Honorar für Teilab...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.