Hotline. 26.1. Für die Meldung von Fehlern im Rahmen der Wartung sowie die telefonische Beratung des Kunden bei Fragen, die sich bei der Softwarenutzung ergeben, stellt Gebauer dem Kunden eine Hotline zur Verfügung. Die Hotline ist grundsätzlich während der Geschäftszeiten von Xxxxxxx unter der dem Kunden von Gebauer zur Verfügung ge- stellten Telefonnummer zu erreichen. Ausgenommen da- von sind kurzfristige, leistungstypische Ausfallzeiten (z.B. im Falle der Systemwartung oder bei gleichzeitigem Eingang mehrerer Anrufe). Der Kunde wird die Hotline nur für die vorgenannten, von dem Wartungsvertrag um- fassten Zwecke nutzen und die Inanspruchnahme der Hotline auf das erforderliche Maß begrenzen. 26.2. Im Falle der Vereinbarung von Wartungsleistungen für eine Individualprogrammierung in Bezug auf die Soft- ware kann der Kunde nach vorheriger Absprache mit Ge- bauer Fehlermeldungen während der Geschäftszeiten auch an den für die Individualprogrammierung zuständi- gen Projektleiter von Xxxxxxx richten.
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