Arten von Systemserviceleistungen. 7.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Systems (Störungsbeseitigung)
Arten von Systemserviceleistungen. 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, er- stellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. wiederherzu- stellen. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System- AGB wiederherzustellen. sowie gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung), dort insbesondere Nummer 4.1, wiederherzu- stellen.