Common use of HSEP Clause in Contracts

HSEP. Die Hochschule verpflichtet sich, innerhalb der Laufzeit dieser Zielvereinbarung gemeinsam mit dem BLB NRW eine Hochschulstandortentwicklungsplanung (HSEP) zu erstellen oder eine bereits vorhandene HSEP – soweit erforderlich - zu aktualisieren und den Ministerien zur Kenntnis zu bringen. Eine Aktualisierung ist spätestens alle 5 Jahre nach Erstellung einer HSEP erforderlich.

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HSEP. Die Hochschule verpflichtet sich, innerhalb der Laufzeit dieser Zielvereinbarung gemeinsam mit dem BLB NRW eine Hochschulstandortentwicklungsplanung (HSEP) zu erstellen oder eine bereits vorhandene vorhan- dene HSEP – soweit erforderlich - zu aktualisieren und den Ministerien zur Kenntnis zu bringen. Eine Aktualisierung ist spätestens alle 5 fünf Jahre nach Erstellung einer HSEP erforderlich.

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HSEP. Die Hochschule verpflichtet sich, innerhalb der Laufzeit dieser Zielvereinbarung gemeinsam gemein- sam mit dem BLB NRW eine Hochschulstandortentwicklungsplanung (HSEP) zu erstellen oder eine bereits vorhandene HSEP – soweit erforderlich - zu aktualisieren und den Ministerien Mini- sterien zur Kenntnis zu bringen. Eine Aktualisierung ist spätestens alle 5 Jahre nach Erstellung Er- stellung einer HSEP erforderlich.

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HSEP. Die Hochschule verpflichtet sich, innerhalb der Laufzeit dieser Zielvereinbarung gemeinsam mit dem BLB NRW eine Hochschulstandortentwicklungsplanung Zielver- einbarung die bereits vorhandene Hochschulentwicklungsplanung (HSEP) zu erstellen oder eine bereits vorhandene HSEP – soweit erforderlich - zu aktualisieren und den Ministerien zur Kenntnis zu bringen. Eine Aktualisierung ist spätestens alle 5 Jahre nach Erstellung einer HSEP erforderlich.

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