HSEP. Die Hochschule verpflichtet sich, innerhalb der Laufzeit dieser Zielvereinbarung gemeinsam mit dem BLB NRW eine Hochschulstandortentwicklungsplanung (HSEP) zu erstellen oder eine bereits vorhandene HSEP – soweit erforderlich - zu aktualisieren und den Ministerien zur Kenntnis zu bringen. Eine Aktualisierung ist spätestens alle 5 Jahre nach Erstellung einer HSEP erforderlich.
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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung, Ziel Und Leistungsvereinbarung, Ziel Und Leistungsvereinbarung
HSEP. Die Hochschule verpflichtet sich, innerhalb der Laufzeit dieser Zielvereinbarung gemeinsam mit dem BLB NRW eine Hochschulstandortentwicklungsplanung Zielver- einbarung die bereits vorhandene Hochschulentwicklungsplanung (HSEP) zu erstellen oder eine bereits vorhandene HSEP – soweit erforderlich - zu aktualisieren und den Ministerien zur Kenntnis zu bringen. Eine Aktualisierung ist spätestens alle 5 Jahre nach Erstellung einer HSEP erforderlich.
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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung
HSEP. Die Hochschule verpflichtet sich, innerhalb der Laufzeit dieser Zielvereinbarung gemeinsam gemein- sam mit dem BLB NRW eine Hochschulstandortentwicklungsplanung (HSEP) zu erstellen oder eine bereits vorhandene HSEP – soweit erforderlich - zu aktualisieren und den Ministerien Mini- sterien zur Kenntnis zu bringen. Eine Aktualisierung ist spätestens alle 5 Jahre nach Erstellung Er- stellung einer HSEP erforderlich.
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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung
HSEP. Die Hochschule verpflichtet sich, innerhalb der Laufzeit dieser Zielvereinbarung gemeinsam mit dem BLB NRW eine Hochschulstandortentwicklungsplanung (HSEP) zu erstellen oder eine bereits vorhandene vorhan- dene HSEP – soweit erforderlich - zu aktualisieren und den Ministerien zur Kenntnis zu bringen. Eine Aktualisierung ist spätestens alle 5 fünf Jahre nach Erstellung einer HSEP erforderlich.
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