Querschnittsthemen Musterklauseln

Querschnittsthemen. 9 Gleichstellung (1) Profil und Weiterentwicklung der Gleichstellung (2) Steigerung des Anteils an Wissenschaftlerinnen Bestandsaufnahme und Analyse der vorhandenen Stellen sowie Prognose der zu besetzenden Stellen; konkrete Zielvorgabe bezogen auf den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren, um den Frauenanteil, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, auf 50 vom Hundert zu erhöhen. Besetzung von mind. 40% der Vertretungsprofessuren mit Frauen. Bestandsaufnahme und Analyse der vorhandenen Stellen auf der Ebene der Promotion und der Postdoc-Phase. Konkrete Zielvorgaben, um den Frauenanteil in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind zu erhöhen. (3) Festschreibung von Professuren mit Gender-Denomination bzw. Einrichtung solcher Professuren An Hochschulen mit Netzwerkprofessuren: Die Hochschule erhält den Bestand der Netzwerkprofessorinnen und strebt an, Professuren mit Denomination in der Genderforschung auszubauen. An Hochschulen ohne Netzwerkprofessuren: Die Hochschule strebt an, die Genderforschung deutlich sichtbar zu verankern. (4) Genderaspekte in der Lehre Die Hochschule setzt sich insbesondere bei der Entwicklung neuer Studiengänge und bei der Reakkreditierung von Studiengängen für eine Berücksichtigung von Genderaspekten in der Lehre ein. (5) Vereinbarkeit von Familie und Beruf (6) Maßnahmen wie flexible Arbeitszeitmodelle, Dual Career, Auditierungen und Kinderbetreuungsmöglichkeiten. § 10 Diversity (1) Die Hochschule schafft in ihrer Organisationsstruktur eine Instanz, die den Prozess des Managing Diversity konzeptionell vertritt, die Umsetzung von Diversity-bezogenen Maßnahmen vorbereitet, unterstützt und in Kooperation mit anderen Akteuren umsetzt. (z.B. in Form eines Prorektorat, einer oder eines Diversity-Beauftragten oder einer Stabstelle). (2) Die Hochschule beabsichtigt, sich an einem Diversity-Audit zu beteiligen. (3) Die Hochschule ergreift Maßnahmen, mit der das Thema Diversity als Querschnittsaufgabe fest in die Prozesse beim Personalrecruiting, der Personalauswahl und Personalentwicklung der Hochschule sowohl bei dem lehrenden als auch bei dem administrativen Personal integriert wird (z.B. durch die Entwicklung eines Rahmenkonzepts, einer diversity-sensiblen Berufungsordnung oder durch die Entwicklung eines geeigneten Personalentwicklungskonzepts). (4) Das hochschuldidaktische Konzept der Hochschule berücksichtigt die Diversität/Heterogenität auf Seiten der Studierenden. (Nennung geeigneter Maßnahm...
Querschnittsthemen. 8 Gender Mainstreaming (1) Profil und Weiterentwicklung der Gleichstellung (2) Steigerung des Anteils an Wissenschaftlerinnen (3) Festschreibung von Professuren mit Gender-Denomination (4) Genderaspekte in der Lehre (5) Vereinbarkeit von Familie und Beruf (1) Im Rektorat der Technischen Universität Dortmund ist das Thema Diversity durch das Prorektorat Diversitätsmanagement auf Leitungsebene vertreten und damit Diversität als zentrale Aufgabe erkannt und verstärkt. Bereits 2009 wurde die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt in der zentralen Verwaltung der Universität verankert. Der Prozess des Managing Diversity wird somit konzeptionell vertreten, die Umsetzung von diversity-bezogenen Maßnahmen wird durch diese Stellen vorbereitet, unterstützt und in
Querschnittsthemen. 9 Gender Mainstreaming (1) Profil und Weiterentwicklung der Gleichstellung (2) Steigerung des Anteils an Wissenschaftlerinnen (3) Genderaspekte in der Forschung (4) Genderaspekte in der Lehre (5) Vereinbarkeit von Familie und Beruf § 10 Diversity (1) Die Hochschule OWL schafft in ihrer Organisationsstruktur eine Instanz, die den Prozess des Managing Diversity konzeptionell vertritt, die Umsetzung von Diversity- bezogenen Maßnahmen vorbereitet, unterstützt und in Kooperation mit anderen Akteu- ren umsetzt. (2) Die Hochschule OWL beabsichtigt, sich an einem Diversity-Audit zu beteiligen. (3) Die Hochschule OWL wird ein Projekt auflegen mit dem Titel „Strategische Perso- nalgewinnung und employer branding“. Im Rahmen dieses Projektes werden Maßnah- men ergriffen, mit der das Thema Diversity als Querschnittsaufgabe in die Prozesse beim Personalrecruiting, der Personalauswahl und Personalentwicklung integriert wird. (4) Das hochschuldidaktische Konzept der Hochschule Ostwestfalen-Lippe berücksich- tigt die Diversität/Heterogenität auf Seiten der Studierenden. (1) Die Hochschule OWL stellt sich den Belangen der Studierenden und Beschäftigten mit Behinderung, um ihnen durch geeignete Maßnahmen die gleichberechtigte Teil- nahme am Leben in der Hochschule zu ermöglichen. (2) Die Hochschule OWL wird bis zum Ablauf dieser Zielvereinbarung ein Konzept zur Inklusion der Studierenden mit Behinderung im Studium, einschließlich der Studienauf- nahme und des Prüfungswesens erstellen. Sie wird sich mit dem Eigentümer der Lie- genschaften, dem BLB NRW, in Verbindung setzen und Anträge an den BLB stellen, um die baulichen Gegebenheiten den Bedingungen einer umfassenden Barrierefreiheit anzupassen. (3) Die Hochschule OWL wird bis zum Ablauf dieser Zielvereinbarung die Randbedin- gungen prüfen um ein Konzept zur Inklusion der Beschäftigten mit Behinderung im Dienstalltag zu erstellen. Die Hochschule OWL prüft zu Beginn des Jahres 2014, ob ausreichend Ressourcen für eine Teilnahme am Internationalisierungsaudit der HRK aufgewendet werden können, beantragt entsprechend eine Beteiligung, und führt das Audit im Falle der Auswahl durch die HRK durch. Sollte die Hochschule nicht ausgewählt werden, so werden individuelle Maßnahmen zur Internationalisierung fortgeführt als auch neue implementiert, wie zum Beispiel ein hochschulinterner Prozess für die Attraktion und Betreuung ausländischer Wissen- schaftler, dessen Ergebnisse angemessen dokumentiert werden. Um die internationale Mobili...
Querschnittsthemen. 2.1 Wissenschaftlicher (und künstlerischer) Nachwuchs
Querschnittsthemen. 9 Gleichstellung (1) Profil und Weiterentwicklung der Gleichstellung 1. Steigerung des Anteils an Professorinnen um 20 Prozent 2. Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Erhöhung des Frauen- anteils an Promovenden um 20 Prozent 3. Steigerung des Anteils von Studentinnen und Absolventinnen in den Inge- nieurwissenschaften um 18 Prozent 4. Erhöhung des Frauenanteils in der Hochschulleitung 5. Verankerung von Work-Life-Balance durch Ausbau der familiengerechten und gesunden Hochschule
Querschnittsthemen. Räumliche Steuerung Um das Ziel einer naturverträglichen Nutzung erneuerbarer Energien zu erreichen, müssen sich die Art und das Ausmaß des Ausbaus an regionalen Potenzialen orientieren. Ein In- strument dafür ist z.B. die Erarbeitung von regionalen Energiekonzepten oder regional ange- passten Ausbaustrategien, in denen insbesondere die räumliche Verteilung der Energienut- zung, der Energiemix und technologische Anforderungen dargestellt werden. Vor dem Hin- tergrund der zunehmenden Relevanz des Netzausbaus und der damit verbundenen Auswir- kungen auf Natur und Landschaft ist es erforderlich, dabei auch die räumliche Verteilung von Erzeugung und Verbrauch zu beachten. Damit sind Konzepte der räumlichen Steuerung auf unterschiedlichen Planungsebenen ge- fragt: Angefangen auf der bundespolitischen Ebene über die Bundesländer, die Planungsre- gionen und Landkreise bis hin zu den Städten und Gemeinden. Auf allen Ebenen könnten und sollten Belange des Naturschutzes in die entsprechenden Konzepte oder Strategien eingebracht werden, damit diese möglichst naturverträglich ausgestaltet werden. Beim The- menfeld Windenergie an Land bedarf es einer engen Abstimmung und klaren Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche zwischen dem künftigen Kompetenzzentrum Naturschutz und Ener- giewende sowie der bereits bestehenden Fachagentur Windenergie an Land. Diese könnte zum Beispiel darin bestehen, dass das Kompetenzzentrum die fachlich-methodischen Fra- gestellungen bearbeitet und sich die Fachagentur auf die Einzelfallberatung konzentriert. Abzuleitende Aufgaben des Kompetenzzentrums Aufbereitung und Dokumentation des Wissens zu Methoden und Verfahren der räumlichen Steuerung Sammlung und Dokumentation von guten Praxisbeispielen für kommunale und regionale Energiekonzepte mit besonderem Fokus auf eine naturverträgliche räumliche Steuerung Beteiligung an der Entwicklung von Planungsverfahren und -methoden Artenschutzbezogene Konflikte ergeben sich insbesondere beim Netzausbau und bei Wind- energieanlagen bezüglich der Kollision von Vögeln und Fledermäusen. Um artenbezogene Risiken zu mindern, sollten bedeutende Gebiete für den Vogelzug und planungsrelevante Arten im Allgemeinen gemieden werden. Das Wissen über Schwerpunktvorkommen von Arten ist zu erweitern und Datengrundlagen zu verbessern. Anhand von Standarduntersu- chungskonzepten kann die Anwendung von u.a. naturschutzfachlichen Standards gefördert werden. Die Aufbereitung und Erweiterung der Erkenntnisse kann einen Beitrag zur...
Querschnittsthemen. Zu den Aussagen in den Themen lassen sich folgende sektoral übergreifende Punkte zu den Querschnittsthemen ergänzen: Nachhaltigkeit ▪ Derzeit konsolidierte und profilierte Kita- und Schulangebote muss mit dem Einsetzen der Auswirkungen des demografischen Echos nachhaltig aufgestellt werden (Perspektive 2035-40) ▪ Verschiebung der Alters- und Sozialstruktur in der Stadt – insbesondere durch anhaltende Abwanderung von Familien, aber auch durch „demografisches Echo“ (Nachwendeknick) – hält in den kommenden Jahren an ▪ Weitere Anpassung der Stadt- und Infrastruktur an weniger und ältere Bevölkerung notwendig Integriertes Stadtentwicklungskonzept (2. Fortschreibung) Eisenhüttenstadt ▪ Wirtschaftsstandort weiter diversifizieren – insbesondere Aufbau von Energieinfrastruktur und Gesundheitsstandort ▪ Bildungszuwanderung bietet Potential, das zu nutzen ist – Junge Menschen in Eisenhüttenstadt halten ▪ Bildungsabwanderung akzeptieren – Zuzug und Rückkehr Ausgebildeter fördern/unterstützen, insbes. auch mit Blick auf die polnische Grenzregion ▪ Familienzuwanderung stärken ▪ Abwanderung von Senioren entgegenwirken ▪ Wärmeversorgung CO2-neutral ausbauen und auf veränderte Bedingungen der Stahlerzeugungsprozesse ausrichten, Defizite im Umweltverbund minimieren ▪ Handlungsfähigkeit muss sichergestellt bleiben Umweltschutz Chancengleichheit Barrierefreiheit ▪ Bisheriger beispielhafter Stadtumbau-Prozess (Rückbau von außen nach innen) muss fortgesetzt werden; damit einher gehen auch Renaturierungsstrategien für brachfallende Flächen ▪ Wohnbauflächen auf integrierten Brachflächen (Scheunenviertel, Stadthafen, „Am Kanal“, WK VII Nord, WK V) nachhaltig gestalten ▪ Fernwärme, derzeit basierend auf Gichtgas als Nebenprodukt der Stahlerzeugung, nachhaltig aufstellen ▪ Familien- und kinderfreundliche Stadt stärken ▪ Forum Familie und seine aktiven sozialen Netzwerke dauerhaft sichern ▪ Stadtumbauprozess mit konsequentem Rückbau unsanierter Bestände am Rand ist auch zukünftig notwendig, um „Ghettoisierung“ zu vermeiden ▪ Fortschritte in letzten Jahren haben zu einem vergleichsweise guten Stand bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit in der Innenstadt geführt, Defizite gibt es v.a. in der historischen Altstadt Fürstenberg (Oder) Baukulturelle Qualität und Identität ▪ 2. Sanierungswelle in der Innenstadt (Denkmalbereich) sowie weitere Aktivierung von Gebäuden in Fürstenberg (Oder) sukzessive voranbringen ▪ Zur Schaffung von Identifikationsräumen benötigen Entwicklungsg...
Querschnittsthemen. 8 Gleichstellung (1) Profil und Weiterentwicklung der Gleichstellung (2) Steigerung des Anteils an Wissenschaftlerinnen (3) Festschreibung von Professuren mit Gender- Denomination bzw. Einrichtung solcher Professuren (4) Genderaspekte in der Lehre (5) Vereinbarkeit von Familie und Beruf § 9 Diversity § 10 Inklusion von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderung § 11 Internationalisierung §12 Arbeits- und Gesundheitsschutz § 13 Lehrstellen für Auszubildende an Hochschulen § 14 Nachhaltigkeitsstrategie der Hochschule § 15 Baumaßnahmen

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  • Schutzumfang Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverban- des deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensiche- rungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn (i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Na- mensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und (ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden ha- ben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert wer- den kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, werden nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der bis zum 1. Oktober 2017 geltenden Rege- lungen des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert. Nach dem 30. September 2017 entfällt der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Ge- samtrechtsnachfolge übergeht.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Überstunden Überstunden werden vergütet und/oder in Freizeit ausgeglichen. Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit10 Name/Anschrift der Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen- hängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Stunden.11 Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit beträgt Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt: Es besteht ein Urlaubsanspruch Werktage Arbeitstage § 12 – Sonstige Vereinbarungen12 ; Hinweis auf anzuwendende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen schriftlich elektronisch Anlage gemäß § 4 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages13 Die beigefügten weiteren Bestimmungen (Blatt 2 / Ausfertigung für Ausbildende / S. 3 und S. 4) sind Gegenstand dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift der/des Auszubildenden Stempel und Unterschrift des Ausbildenden Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter/s

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Nachtarbeit Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 Prozent.