Hundehaltungsordnung für Teckel. Die im folgendem abgedruckte Hundehaltungsordnung beruht weitgehend auf den Mindesthaltungsbedingungen des VDH und der gesetzlichen Regelung, also auf Bestimmungen, die von jedem Hundehalter zu beachten sind. Die gesetz- lichen Bestimmungen wurden im Wesentlichen auf die Haltung von Teckeln abgestimmt. Das Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über das Halten von Hunden im Freien vom 6. Juni 1974 (BGBL. I, S. 1265) regelt die artgemäße Unterbringung, Haltung und Pflege von Hunden. 10.1. Wer einen Teckel hält, betreut oder zu betreuen hat, muss ihm angemessene artgemäße Nahrung und Pflege sowie eine verhaltensgerechte, seine Eigenart und sein Wesen berücksichtigende Unterbringung gewähren.
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Hundehaltungsordnung für Teckel. Die im folgendem abgedruckte Hundehaltungsordnung Hundehaltungssordnung beruht weitgehend auf den Mindesthaltungsbedingungen Mindesthal- tungsbedingungen des VDH und der gesetzlichen Regelung, also auf Bestimmungen, die von jedem je- dem Hundehalter zu beachten sind. Die gesetz- lichen gesetzlichen Bestimmungen wurden im Wesentlichen wesentlichen auf die Haltung von Teckeln abgestimmt. Das Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über das Halten von Hunden im Freien vom 6. Juni 1974 (BGBL. I, S. 1265) regelt die artgemäße UnterbringungUnter- bringung, Haltung und Pflege von Hunden.
10.1. Wer einen Teckel hält, betreut oder zu betreuen hat, muss ihm angemessene artgemäße Nahrung Nah- rung und Pflege sowie eine verhaltensgerechte, seine Eigenart und sein Wesen berücksichtigende berücksichti- gende Unterbringung gewähren.
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Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen
Hundehaltungsordnung für Teckel. Die im folgendem abgedruckte Hundehaltungsordnung beruht weitgehend auf den Mindesthaltungsbedingungen des VDH und der gesetzlichen Regelung, also auf Bestimmungen, die von jedem Hundehalter zu beachten sind. Die gesetz- lichen ge- setzlichen Bestimmungen wurden im Wesentlichen auf die Haltung von Teckeln abgestimmt. Das Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über das Halten von Hunden im Freien vom 6. Juni 1974 (BGBL. I, S. 1265) regelt die artgemäße Unterbringung, Haltung und Pflege von Hunden.
10.1. Wer einen Teckel hält, betreut oder zu betreuen hat, muss ihm angemessene artgemäße Nahrung und Pflege sowie eine verhaltensgerechte, seine Eigenart und sein Wesen berücksichtigende Unterbringung gewähren.
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