Höchste Gesamtentschädigung Musterklauseln

Höchste Gesamtentschädigung. Die höchste Gesamtentschädigung eines Verwaltungsrates in der Berichtsperiode beträgt CHF 41 718 (Xxxx xxx xxx Xxxx, Präsident des Verwaltungsrates). NEW VALUE AG GESCHÄFTSBERICHT 2017/2018 VERGÜTUNGSBERICHT 30 Jahresrechnung nach IFRS NEW VALUE AG GESCHÄFTSBERICHT 2017/2018 JAHRESRECHNUNG NACH IFRS 34 Bezeichnung Anmerkungen CHF CHF Venture-Capital-Beteiligungen 20 6 300889 7 755222 Langfristige Wandeldarlehen und Darlehen 19 0 293953 Kurzfristige Darlehen 0 1 Übrige Forderungen 17 20 539 20 790 Aktive Rechnungsabgrenzung 18 9 274 9 475 Flüssige Mittel 16 000 000 000 410 Aktienkapital 21 328 723 328 723 Kapitalreserven 47184440 47184440 Gewinnreserven –41465648 –39403667 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 23 25935 24 295 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 24 461 786 330 683 Passive Rechnungsabgrenzung 25 57102 66376 Sonstiges langfristiges Fremdkapital 64 000 64 000 NEW VALUE AG GESCHÄFTSBERICHT 2017/2018 JAHRESRECHNUNG NACH IFRS 35 Bezeichnung Anmerkungen CHF CHF Beteiligungsertrag 0 41 377 Zinsertrag 0 17 545 Wertberichtigungen auf kapitalisierten Zinsen 0 –66497 Verluste aus Venture-Capital-Beteiligungenn 20 –1418286 –403 664 Wertberichtigungen von Darlehen 19 –1 –290 877 Ertrag aus Forderungsabtretung 27 0 580800 Anlageberaterhonorar 26 –376 547 –380429 Personalaufwand –2 624 –2 648 Aufwand Verwaltungsrat 32 –105 709 –105 757 Aufwand Revision –46317 –61 175 Aufwand Kommunikation/Investor Relations –19 635 –22081 Beratungsaufwand 28 –21 658 –13 124 Übriger Verwaltungsaufwand –51 212 –73 595 Kapital- und Stempelsteuern –366 –366 Finanzertrag 0 1 Finanzaufwand 29 –19 627 –2 872 Ertragssteuern 30 0 0 Gesamtergebnis –2 061980 –783 362 Anzahl gewichtete durchschnittlich ausstehende Aktien 3 287233 3 287233 NEW VALUE AG GESCHÄFTSBERICHT 2017/2018 JAHRESRECHNUNG NACH IFRS 36 EIGENKAPITALNACHWEIS Aktien- Kapital- Gewinn- Total Eigen- Anmerkungen kapital reserven reserven kapital CHF CHF CHF CHF CHF Jahresverlust 2016/2017 –783 362 –783 362 Sonstiges Gesamtergebnis 0 Nennwertreduktion –6245743 6 245743 0 Jahresverlust 2017/2018 –2061980 –2061980 Sonstiges Gesamtergebnis 0 NEW VALUE AG GESCHÄFTSBERICHT 2017/2018 JAHRESRECHNUNG NACH IFRS 37 Bezeichnung Anmerkungen CHF CHF Jahresgewinn/-verlustDarin enthaltene Dividenden –2061980 0 –783 36241 377 Zinsaufwand 17 933 1 186 Zinsertrag 0 –17 545 Verluste aus Venture-Capital-Beteiligungen 20 1 418286 403 664 Wertberichtigungen von Darlehen 19 1 290 877 Wertberichtigungen auf kapitalisierten Zinsen 0 66497 Veränd...

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  • Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor. b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Kündigung nach einem Schadenereignis G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Ver- trag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17 angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Entschädigung Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Kündigung durch Versicherungsnehmer Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,