Mitarbeiter Musterklauseln

Mitarbeiter. 4.6.1 Dem AG ist es während des aufrechten Auftragsverhältnisses und innerhalb von 18 Monaten nach Beeindigung des Auftragsverhältnisses untersagt, Mitarbeiter oder Freelancer des AN abzuwerben oder direkt oder indirekt zu beschäftigen. Darunter fällt jegliche Art der selbstständigen oder unselbstständigen Beschäftigung eines Mitarbeiters des AN durch den AG oder mit ihm verbundenen Unternehmen (Konzerntöchter, -mütter, Beteiligungen etc.). Im Falle des Zuwiderhandelns steht dem AN ein Schadenersatzanspruch, der nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt, in der Höhe von EUR 100.000,- pro abgeworbenen Mitarbeiter/Freelancer zu. Die Pönale muss binnen 10 Werktagen ab Dienstbeginn bzw. Auftragsverhältnis vom AG an den AN zu überweisen ist.
Mitarbeiter. Die Ziffern 6.1 bis 6.6 gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von PTC und/oder mit PTC verbundenen Unternehmen.
Mitarbeiter. Durch regelmäßige Schulungen werden unsere Mitarbeiter sensibilisiert. Über benannte Kontakte (Datenschutzbeauftragter, Administratoren, Vorgesetzte) werden Rückmeldungen zu Abläufen und Maßnahmen gegeben bzw. Gefahren aufgezeigt.
Mitarbeiter. Art der Daten: Mitarbeiterdaten Betroffene Personen: Mitarbeiter Zweck: Zur Zugangskontrolle, für Berechtigungen und Nachvollziehbarkeit von Datenänderungen
Mitarbeiter. Derzeit beschäftigt die FCR Gruppe 27 Mitarbeiter in Vollzeit sowie ein Vorstandsmitglied. Im Geschäftsjahr 2018 beschäftigte die Emittentin im Jahresdurchschnitt 22 Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2017 beschäftigte die Emittentin im Jahresdurchschnitt 12,4 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2016 beschäftigte sie im Jahresdurchschnitt 8 Mitarbeiter.
Mitarbeiter. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, unsere Mitarbeiter abzuwerben, sofern dies wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist. Dem Kunden obliegt die Beweislast dafür, dass verwerfliche Umstände im wettbewerbsrechtlichen Sinne nicht vorliegen. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, ist er uns gegenüber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nettomonatsgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters, welches dieser zuletzt bei uns bezogen hat, zu bezahlen.
Mitarbeiter. Alle in der TFL tätigen und über Auftrag arbeitenden Firmen sind verpflichtet, die arbeitsrechtlichen aktuellen gesetzlichen Bestimmungen in Anwendung zu bringen.
Mitarbeiter. Jede Partei wird ihren Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern, denen sie den Zugriff auf Werbedaten gestattet, vertragliche Verpflichtungen auferlegen, einschließlich Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz und zur Datensicherheit, die mindestens dasselbe Schutzniveau bieten, das gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen erforderlich ist.
Mitarbeiter. 4.1 Der Dienst wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unter Beachtung der Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 „Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und „Betriebsärzte" ordnungsgemäß auswählen, und ihnen die Aufgaben nach §§ 3 + 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) übertragen.
Mitarbeiter. Dem Vertragspartner ist es nicht erlaubt, unsere Mitarbeiter abzuwerben, sofern dies wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist, d. h. wenn dies etwa ein Verstoß gegen § 4 Nr. 4 UWG darstellt. Unserem Vertragspartner obliegt die Beweislast dafür, dass verwerfliche Umstände im wettbewerbsrechtlichen Sinne, insbesondere im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG nicht vorliegen. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, ist er dem Vertragspartner gegenüber verpflichtet, eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, die wir entsprechend § 315 BGB festlegen können. Die gerichtliche Überprüfung der Vertragsstrafe auf Angemessenheit steht dem Vertragspartner jedoch offen. Die Vertragsstrafe beträgt mindestens die Hälfte des Nettomonatsgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters, für jeden Monat, bis zum Fris- tablauf einer ordentlichen Kündigung durch den Mitarbeiter.