Flüssige Mittel. Die Fondsleitung darf zur Sicherstellung einer angemessenen Liquidität flüssige Mittel in US Dollar, Schweizer Franken, Euro und Pfund Sterling halten. Als flüssige Mittel gelten Bankgut- haben auf Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Zudem dürfen Edelmetallkonten eingesetzt werden. Diese Edelmetallkonten dienen der Edel- metalltransaktion. Sie sind transitorische Durchlaufpositionen resp. Buchsaldi im Zusammen- hang mit der physischen Lieferung von Edelmetallen resp. deren Abwicklung und der Umwand- lung von Standardbarren in andere handelsübliche Einheiten. Die Fondsleitung darf für Rechnung der Teilvermögen keine Kredite gewähren. Die Teilvermögen sind grundsätzlich voll investiert. Flüssige Mittel werden nur in dem Umfang gehalten, wie sie für die erwarteten Ausgaben und Rücknahmen und zur Deckung der laufenden Verpflichtungen der Teilvermögen benötigt werden. Zur Mehrwertsteuer wird auf die Ausführun- gen unter Ziff. 1.12.2.5 verwiesen.
Flüssige Mittel. B. Anlagetechniken und -instrumente Art. 10
Flüssige Mittel. Die Fondsleitung darf für jedes Teilvermögen zusätzlich angemessene flüssige Mittel in der Rechnungseinheit des entsprechenden Teilvermögens und in allen Währungen, in denen Anlagen beim entsprechenden Teilvermögen zugelassen sind, halten. Als flüssige Mittel gelten Guthaben auf Sicht und auf Zeit sowie Forderungen aus Pensionsgeschäften auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Bei aussergewöhnlichen Marktbedingungen kann die Fondsleitung vorübergehend bis zu 100% des Gesamtvermögens des Anlagefonds in flüssigen Mitteln halten.
Flüssige Mittel. Der Fonds kann grundsätzlich flüssige Mittel in Form von Anlagekonten (Kontokorrentkonten) und Tagesgeld halten, die jedoch nur akzessorischen Charakter haben dürfen.
Flüssige Mittel. Unter den flüssigen sind Guthaben bei Kreditinstituten sowie Schecks und Kassenbestände erfasst. Weiterhin sind hier kurzfristig veräußerbare liquide Finanztitel mit einer Laufzeit - gerechnet vom Erwerbszeitpunkt - von nicht mehr als drei Monaten enthalten, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert und ergibt sich aus den Börsenkursen wird mit anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem in 19 Benefits" vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen (Defined Benefits) auf Altersversorgung. der STEAG GmbH zum 31. Dezember Anhang Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die Bewertung für die inländischen Unternehmen basiert auf den biometrischen Grundlagen der „Richttafeln 2005 G" von Xxxxx Xxxxxxx. Die Pensionsverpflichtungen außerhalb Deutschlands werden unter Berücksichtigung landesspezifischer Rechnungslegungsgrundlagen und Parameter ermittelt. Die Verpflichtungen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens gekürzt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen ist der ohne Abzug vom Planvermögen beizulegende Zeitwert erwarteter künftiger Zahlungen, die erforderlich sind, um die auf Grund von Arbeitnehmerleistungen in der Berichtsperiode oder früheren Perioden entstandenen Verpflichtungen erfüllen zu können. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen und die Erträge aus Planvermögen (ohne Zinsertrag) ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den zum Jahresende rechnungsmäßig erwarteten und den tatsächlichen ermittelten Werten für den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und dem Zeitwert des Planvermögens. Diese Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung der Nettoverpflichtung werden im Jahr des Entstehens im erfasst. Der STEAG-Konzern weist den laufenden und den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand sowie etwaige Gewinne oder Verluste aus Planänderungen oder -kürzungen im Personalaufwand und den Nettozinsaufwand auf die Nettoverpflichtung im Zinsergebnis aus. Dem zum Jahresende wird das Planvermögen zum Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstand). Unter Berücksichtigung der Limitierung des ...
Flüssige Mittel. Die Fondsleitung darf zusätzlich flüssige Mittel in Schweizer Franken, US Dollar, Euro und Pfund Sterling halten. Als flüssige Mittel gelten Bankguthaben auf Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Der Anlagefonds ist grundsätzlich voll investiert. Flüssige Mittel werden nur in dem Umfang gehal- ten, wie sie für die erwarteten Rücknahmen und zur Deckung der laufenden Verpflichtungen des Anlagefonds benötigt werden. Zur Mehrwertsteuer wird auf die Ausführungen unter Ziff. 3.5 ver- wiesen.
Flüssige Mittel. Je nach Teilvermögen dürfen bis zu 49% des Vermögens des entsprechenden Teilvermögens als Anlagen in flüssige Mittel gemäss § 9 des Fondsvertrages gehalten werden.
Flüssige Mittel. Die flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände und Sichtguthaben bei Banken. Sie werden zu Nominal- werten ausgewiesen. In der konsolidierten Jahresrechnung sind Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Bankinstituten unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Flüssige Mittel. Nebst den Anlagen gemäss Ziff. 1.2.4 oben kann die Fondsleitung zusätzlich zur Sicherstellung einer angemessenen Liquidität flüssige Mittel in der Rechnungseinheit des betreffenden Teilvermögens und in allen Währungen, in denen Anlagen zugelassen sind, halten. Als flüssige Mittel gelten Bank- guthaben sowie Forderungen aus Pensionsgeschäften auf Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Die flüssigen Mittel können jeweils einen höheren Anteil erreichen, wenn der Zeitpunkt für Anlagen gemäss Ziff. 1.2.4 oben ungünstig erscheint, oder wenn sie zur Deckung von Verpflichtungen aus Derivaten benötigt werden.
Flüssige Mittel. (4) 407.053 387.159 860.577 700.669 C. Rechnungsabgrenzungsposten (5) 1.404 1.678