Höchstgrenze je Schadenereignis. 3.2.1.1 Die Entschädigungsleistung der Chubb ist bei jedem Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle innerhalb von 12 Monaten auf EUR 360.000,– begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi- gungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis. 3.2.1.2 Die Aufwendungen der Chubb für Kosten gemäß Ziffer 3.1.6 werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet, sofern der Rechtsstreit nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) oder Kanada stattfindet. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. Chubb ist in solchen Fällen berechtigt, sich durch Zahlung der Versicherungssumme und seines der Versicherungssumme entsprechenden Anteils an den bis dahin erwachsenden Kosten von weiteren Leistungen zu befreien. 3.2.1.3 Hat die versicherte Person an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Ab- zug etwaiger sonstiger Leistungen aus demselben Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente erstattet. Bei der Berechnung des Verhältniswertes wird der Kapitalwert der Rente sowie die Höhe der Deckung nach der hierzu der zuständigen Aufsichtsbehörde gegenüber abgegebe- nen geschäftsplanmäßigen Erklärung bestimmt.
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Samples: Membership Terms and Conditions
Höchstgrenze je Schadenereignis. 3.2.1.1 Die Entschädigungsleistung der Chubb ist bei jedem Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle innerhalb von 12 Monaten auf EUR 360.000,– den im Versicherungs- schein genannten Betrag begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz auf mehrere entschädi- gungspflichtige entschädigungs- pflichtige Personen erstreckt. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden Schä- den aus derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis. Die Gesamtleistung für alle Schadenereig- nisse eines Versicherungsjahres wird auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungs- summe begrenzt.
3.2.1.2 Die Aufwendungen der Chubb für Kosten gemäß Ziffer 3.1.6 werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet, sofern der Rechtsstreit nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) oder Kanada stattfindetstatt findet. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten Pro- zesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme Versicherungs- summe zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. Chubb ist Wir sind in solchen Fällen berechtigt, sich uns durch Zahlung der Versicherungssumme und seines der Versicherungssumme entsprechenden Anteils An- teils an den bis dahin erwachsenden Kosten von weiteren Leistungen zu befreien.
3.2.1.3 Hat die versicherte Person an den Geschädigten Geschä- digten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt über- steigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme Versi- cherungssumme oder den nach Ab- zug etwaiger Abzug et- waiger sonstiger Leistungen aus demselben dem selben Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag Rest- betrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages Restbetra- ges zum Kapitalwert der Rente erstattet. Bei der Berechnung des Verhältniswertes wird der Kapitalwert der Rente sowie die Höhe Hö- he der Deckung nach der hierzu der zuständigen zustän- digen Aufsichtsbehörde gegenüber abgegebe- nen abgege- benen geschäftsplanmäßigen Erklärung bestimmtbe- stimmt.
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Samples: Auslandsversicherung
Höchstgrenze je Schadenereignis. 3.2.1.1 Die Unsere Entschädigungsleistung der Chubb ist bei jedem Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle innerhalb von 12 Monaten auf EUR 360.000,– die vereinbarten Versicherungs- summen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi- gungspflichtige entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis. Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres wird auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
3.2.1.2 Die Aufwendungen der Chubb für Kosten gemäß Teil VII, Ziffer 3.1.6 werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet, sofern der Rechtsstreit nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) oder Kanada stattfindet. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. Chubb ist Wir sind in solchen Fällen berechtigt, sich uns durch Zahlung der Versicherungssumme und seines eines der Versicherungssumme entsprechenden Anteils an den bis dahin erwachsenden erwachsenen Kosten von weiteren Leistungen zu befreien.
3.2.1.3 Hat die versicherte Person an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Ab- zug Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus demselben Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente erstattet. Bei der Berechnung des Verhältniswertes wird der Kapitalwert der Rente sowie die Höhe der Deckung nach der hierzu der zuständigen Aufsichtsbehörde gegenüber abgegebe- nen abgegebenen geschäftsplanmäßigen Erklärung bestimmt.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Höchstgrenze je Schadenereignis. 3.2.1.1 Die Unsere Entschädigungsleistung der Chubb ist bei jedem Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle innerhalb von 12 Monaten auf EUR 360.000,– die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi- gungspflichtige entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis. Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres wird auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
3.2.1.2 Die Aufwendungen der Chubb für Kosten gemäß Teil VII, Ziffer 3.1.6 werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet, sofern der Rechtsstreit nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) oder Kanada stattfindet. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. Chubb ist Wir sind in solchen Fällen berechtigt, sich uns durch Zahlung der Versicherungssumme und seines eines der Versicherungssumme entsprechenden Anteils an den bis dahin erwachsenden erwachsenen Kosten von weiteren Leistungen zu befreien.
3.2.1.3 Hat die versicherte Person an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Ab- zug Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus demselben Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente erstattet. Bei der Berechnung des Verhältniswertes wird der Kapitalwert der Rente sowie die Höhe der Deckung nach der hierzu der zuständigen Aufsichtsbehörde gegenüber abgegebe- nen abgegebenen geschäftsplanmäßigen Erklärung bestimmt.
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Samples: Versicherungsbedingungen