Common use of Höchstgrenzen und Maximalvergütung Clause in Contracts

Höchstgrenzen und Maximalvergütung. Um ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Profil und eine entsprechende Anreizwirkung des Vergütungs- systems zu erzielen, sind die variablen Vergütungsbestandteile so ausgestaltet, dass der Auszahlungs- betrag auch Null betragen kann. Zudem sehen der Jahresbonus und die Stock Appreciation Rights Höchstgrenzen für die Auszahlung (Caps) vor. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Höchstvergütung für die Mitglieder des Vorstands festgelegt, die die Summe der festen Vergütung einschließlich Nebenleis- tungen sowie der variablen Vergütung umfasst. Dabei kommt es nicht darauf, wann der jeweilige Ver- gütungsbestandteil ausgezahlt, sondern für welches Geschäftsjahr er gewährt wurde. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Maximalvergütung. Diese Angemessenheitsprüfung er- folgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und Vertikalvergleich. Bei der Überprüfung der Einhal- tung der Maximalvergütung bezieht der Aufsichtsrat auch etwaige Konzernbezüge einzelner Vorstands- mitglieder mit ein. Bei der Mynaric AG handelt es sich um ein junges, schnell wachsendes und ambitioniertes Unternehmen in einem hochspezifischen Geschäftsfeld. Die Mitglieder des Vorstands haben sich vollständig dem Ziel der Gesellschaft, ein weltweit führender Anbieter von Netzwerkausrüstung für die Raumfahrtkommu- nikationsindustrie zu werden, verpflichtet und müssen daher das entsprechende Gründer-Mindset und die entsprechende Risikobereitschaft mitbringen, die zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der Gesell- schaft erforderlich sind. Um dieses Gründer-Mindset und die hohe Risikoorientierung zu betonen und zu unterstützen, sieht die Vergütungsstruktur der Mynaric AG die Flexibilität vor, sich stark auf die langfristige Entwicklung des Unternehmens zu fokussieren, indem risikoorientierten Vorstandsmitglie- dern eine eher geringe Festvergütung und ein hoher Anteil an langfristiger variabler Vergütung gewährt wird, wobei weniger risikoorientierte Vorstandsmitglieder eine Vergütungsstruktur wählen können, die einen höheren Anteil an Festvergütung vorsieht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass diese Risiko- orientierung und die Bereitschaft von Vorstandskandidaten, sich wesentlich für die langfristige Entwick- lung der Mynaric AG zu engagieren, durch die Möglichkeit, auch maßgeblich am Erfolg der My- naric AG zu partizipieren, belohnt und das unternehmerische Denken der Vorstandsmitglieder unter- stützt, honoriert und weiter gefördert werden soll. Vor diesem Hintergrund beträgt die maximale Ver- gütung für ein Geschäftsjahr – unabhängig davon, ob die Auszahlung in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt – EUR 6.000.000,00 für den Vorstandsvorsitzenden und EUR 4.000.000,00 für jedes ordentliche Vorstandsmitglied. Die Maximalvergütung wird jedoch nur er- reicht, wenn ein Vorstandsmitglied ein risikoorientiertes Vergütungsprofil mit einem hohen Anteil an langfristiger variabler Vergütung wählt, die Leistungsziele erreicht und eine signifikante Vervielfachung des Aktienkurses der Gesellschaft stattgefunden hat. Für den Fall, dass die Ziele nicht erreicht werden, oder zwar erreicht werden, aber keine Vervielfachung des Aktienkurses eintritt, oder für den Fall, dass ein Vorstandskandidat ein weniger risikoorientiertes Vergütungsprofil mit einem höheren Anteil an fixer Vergütung wählt, erhält das Vorstandsmitglied eine geringere Vergütung und die Maximalvergütung wird nicht erreicht.

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Höchstgrenzen und Maximalvergütung. Um ein ausgewogenes Zur Erzielung eines ausgewogenen Chancen-Risiko-Profil Profils und eine entsprechende einer entsprechenden Anreizwirkung des Vergütungs- systems zu erzielen, Vergütungssystems sind die variablen Vergütungsbestandteile so ausgestaltet, dass der Auszahlungs- betrag auch Null betragen Auszahlungsbetrag auf null sinken kann. Zudem Ferner sehen sowohl die jährliche Bonuszahlung als auch das Performance Share Unit Program und der Jahresbonus und die Stock Appreciation Rights Aktienoptionsplan Höchstgrenzen für die Auszahlung (Caps) vor. Darüber hinaus hat der Der Aufsichtsrat legt zudem gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. Nummer 1 AktG eine Höchstvergütung für die Mitglieder des Vorstands festgelegtMaximalvergütung, die die bestehend aus der Summe der festen Vergütung einschließlich Nebenleis- tungen der Nebenleistungen und der Beiträge zur Altersvorsorge sowie der Höchstbeträge der variablen Vergütung umfasstVergütung, für die Vorstandsmitglieder fest. Dabei Hierbei kommt es nicht daraufdarauf an, wann der jeweilige Ver- gütungsbestandteil ausgezahltdas entsprechende Vergütungselement ausbezahlt, sondern für welches Geschäftsjahr er es gewährt wurdewird. Der Die Höhe der Maximalvergütung prüft der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Maximalvergütunghierbei auf ihre Angemessenheit. Diese Angemessenheitsprüfung er- folgt erfolgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und VertikalvergleichVertikalvergleich und beinhaltet sowohl die Nebenleistungen als auch den Versorgungsaufwand in der jeweiligen maximalen, pauschal ermittelten Höhe. Bei der Überprüfung der Einhal- tung der Maximalvergütung Der Aufsichtsrat bezieht der Aufsichtsrat zudem auch etwaige Konzernbezüge einzelner Vorstands- mitglieder mit Vorstandsmitglieder in die Berechnung der Maximalvergütung ein. Bei der Mynaric AG handelt es sich um ein junges, schnell wachsendes und ambitioniertes Unternehmen in einem hochspezifischen Geschäftsfeld. Die Mitglieder des Vorstands haben sich vollständig dem Ziel der Gesellschaft, ein weltweit führender Anbieter von Netzwerkausrüstung für die Raumfahrtkommu- nikationsindustrie zu werden, verpflichtet und müssen daher das entsprechende Gründer-Mindset und die entsprechende Risikobereitschaft mitbringen, die zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der Gesell- schaft erforderlich sind. Um dieses Gründer-Mindset und die hohe Risikoorientierung zu betonen und zu unterstützen, sieht die Vergütungsstruktur der Mynaric AG die Flexibilität vor, sich stark auf die langfristige Entwicklung des Unternehmens zu fokussieren, indem risikoorientierten Vorstandsmitglie- dern eine eher geringe Festvergütung und ein hoher Anteil an langfristiger variabler Vergütung gewährt wird, wobei weniger risikoorientierte Vorstandsmitglieder eine Vergütungsstruktur wählen können, die einen höheren Anteil an Festvergütung vorsieht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass diese Risiko- orientierung und die Bereitschaft von Vorstandskandidaten, sich wesentlich für die langfristige Entwick- lung der Mynaric AG zu engagieren, durch die Möglichkeit, auch maßgeblich am Erfolg der My- naric AG zu partizipieren, belohnt und das unternehmerische Denken der Vorstandsmitglieder unter- stützt, honoriert und weiter gefördert werden soll. Vor diesem Hintergrund beträgt die maximale Ver- gütung Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr – unabhängig davon, ob die Auszahlung sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ausbezahlt wird und unter Zugrundelegung der jeweiligen Höchstgrenzen für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung EUR 6.000.000,00 beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 7.480.000,00 € und EUR 4.000.000,00 für jedes ordentliche Vorstandsmitgliedalle übrigen Vorstandsmitglieder jeweils 3.700.000,00 €. Die Maximalvergütung wird jedoch nur er- reichtstellt nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte oder für angemessen erachtete Vergütungshöhe dar, wenn ein Vorstandsmitglied ein risikoorientiertes Vergütungsprofil mit einem hohen Anteil an langfristiger variabler Vergütung wähltsondern lediglich eine absolute Höchstgrenze, die Leistungsziele erreicht allenfalls bei vollständiger Zielerreichung und eine signifikante Vervielfachung deutlichem Anstieg des Aktienkurses der Gesellschaft stattgefunden hatAktie der MorphoSys AG erreicht werden kann. Für Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich des Amtseintritts des betreffenden Vorstandsmitglieds im Jahr der Bestellung oder im zweiten Jahr nach der Bestellung zum Mitglied des Vorstands in Ausnahmefällen erhöhen, sofern dem betreffenden Vorstandsmitglied Ausgleichszahlungen für anlässlich des Wechsels des betroffenen Vorstandsmitglieds zur MorphoSys AG weggefallene Leistungen aus einem vorherigen Anstellungsverhältnis gewährt werden. Die Maximalvergütung kann sich in diesem Fall für das Geschäftsjahr, in dem die Ausgleichszahlung gewährt wird, um bis zu 25 % erhöhen. Die Maximalvergütung kann sich ferner im vorstehenden Umfang erhöhen, wenn einem Vorstandsmitglied Abfindungszahlungen anlässlich der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit (einschließlich der vorzeitigen Beendigung im Falle eines Kontrollwechsels) gewährt werden. Abfindungszahlungen sind jedoch entsprechend den Fall, dass Vorgaben des DCGK auf höchstens den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt und vergüten nicht mehr als die Ziele nicht erreicht werden, oder zwar erreicht werden, aber keine Vervielfachung Restlaufzeit des Aktienkurses eintritt, oder Anstellungsvertrags. Das Performance Share Unit Program enthält zudem eine Höchstgrenze für den Fall, dass ein Vorstandskandidat ein weniger risikoorientiertes Vergütungsprofil mit einem höheren Anteil an fixer Vergütung wählt, erhält das Vorstandsmitglied eine geringere Vergütung und die Maximalvergütung wird nicht erreichtAuszahlungen in Höhe von 250 % des jeweiligen individuellen Zuteilungsbetrag. Der maximale Wertzufluss unter dem Aktienoptionsplan zum Zeitpunkt des Ablaufs der Wartezeit ist zukünftig ebenfalls auf 250 % des jeweiligen individuellen Zuteilungsbetrags begrenzt.

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Samples: www.morphosys.com

Höchstgrenzen und Maximalvergütung. Um ein ausgewogenes Zur Erzielung eines ausgewogenen Chancen-Risiko-Profil Profils und eine entsprechende einer entsprechenden Anreizwirkung des Vergütungs- systems zu erzielen, Vergütungssystems sind die variablen Vergütungsbestandteile so ausgestaltet, dass der Auszahlungs- betrag auch Null betragen Auszahlungsbetrag auf null sinken kann. Zudem Ferner sehen sowohl die jährliche Bonuszahlung als auch das Performance Share Unit Program und der Jahresbonus und die Stock Appreciation Rights Aktienoptionsplan Höchstgrenzen für die Auszahlung (Caps) vor. Darüber hinaus hat der Der Aufsichtsrat legt zudem gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. Nummer 1 AktG eine Höchstvergütung Maximalvergütung für die Mitglieder des Vorstands festgelegt, die die Summe der festen Vergütung einschließlich Nebenleis- tungen sowie der variablen Vergütung umfasstVorstandsmitglieder fest. Dabei Hierbei kommt es nicht daraufdarauf an, wann der jeweilige Ver- gütungsbestandteil ausgezahltdas entsprechende Vergütungselement ausbezahlt, sondern für welches Geschäftsjahr er es gewährt wurdewird. Der Die Höhe der Maximalvergütung prüft der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Maximalvergütunghierbei auf ihre Angemessenheit. Diese Angemessenheitsprüfung er- folgt erfolgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und VertikalvergleichVertikalvergleich und beinhaltet sowohl die Nebenleistungen als auch den Versorgungsaufwand in der jeweiligen maximalen, pauschal ermittelten Höhe. Bei der Überprüfung der Einhal- tung der Maximalvergütung Der Aufsichtsrat bezieht der Aufsichtsrat zudem auch etwaige Konzernbezüge einzelner Vorstands- mitglieder mit Vorstandsmitglieder in die Berechnung der Maximalvergütung ein. Bei der Mynaric AG handelt es sich um ein junges, schnell wachsendes und ambitioniertes Unternehmen in einem hochspezifischen Geschäftsfeld. Die Mitglieder des Vorstands haben sich vollständig dem Ziel der Gesellschaft, ein weltweit führender Anbieter von Netzwerkausrüstung für die Raumfahrtkommu- nikationsindustrie zu werden, verpflichtet und müssen daher das entsprechende Gründer-Mindset und die entsprechende Risikobereitschaft mitbringen, die zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der Gesell- schaft erforderlich sind. Um dieses Gründer-Mindset und die hohe Risikoorientierung zu betonen und zu unterstützen, sieht die Vergütungsstruktur der Mynaric AG die Flexibilität vor, sich stark auf die langfristige Entwicklung des Unternehmens zu fokussieren, indem risikoorientierten Vorstandsmitglie- dern eine eher geringe Festvergütung und ein hoher Anteil an langfristiger variabler Vergütung gewährt wird, wobei weniger risikoorientierte Vorstandsmitglieder eine Vergütungsstruktur wählen können, die einen höheren Anteil an Festvergütung vorsieht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass diese Risiko- orientierung und die Bereitschaft von Vorstandskandidaten, sich wesentlich für die langfristige Entwick- lung der Mynaric AG zu engagieren, durch die Möglichkeit, auch maßgeblich am Erfolg der My- naric AG zu partizipieren, belohnt und das unternehmerische Denken der Vorstandsmitglieder unter- stützt, honoriert und weiter gefördert werden soll. Vor diesem Hintergrund beträgt die maximale Ver- gütung Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr – unabhängig davon, ob die Auszahlung sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ausbezahlt wird und unter Zugrundelegung der jeweiligen Höchstgrenzen für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung EUR 6.000.000,00 beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 7.480.000,00 € und EUR 4.000.000,00 für jedes ordentliche Vorstandsmitgliedalle übrigen Vorstandsmitglieder jeweils 3.700.000,00 €. Die Maximalvergütung wird jedoch nur er- reichtstellt nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte oder für angemessen erachtete Vergütungshöhe dar, wenn ein Vorstandsmitglied ein risikoorientiertes Vergütungsprofil mit einem hohen Anteil an langfristiger variabler Vergütung wähltsondern lediglich eine absolute Höchstgrenze, die Leistungsziele erreicht allenfalls bei optimaler Zielerreichung und eine signifikante Vervielfachung deutlichem Anstieg des Aktienkurses der Gesellschaft stattgefunden hatAktie der MorphoSys AG erreicht werden kann. Für Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich des Amtseintritts des betreffenden Vorstandsmitglieds im Jahr der Bestellung oder im zweiten Jahr nach der Bestellung zum Mitglied des Vorstands in Ausnahmefällen erhöhen, sofern dem betreffenden Vorstandsmitglied Ausgleichszahlungen für anlässlich des Wechsels des betroffenen Vorstandsmitglieds zur MorphoSys AG weggefallene Leistungen aus einem vorherigen Anstellungsverhältnis gewährt werden. Die Maximalvergütung kann sich in diesem Fall für das Geschäftsjahr, in dem die Ausgleichszahlung gewährt wird, um bis zu 25 % erhöhen. Die Maximalvergütung kann sich ferner im vorstehenden Umfang erhöhen, wenn einem Vorstandsmitglied Abfindungszahlungen anlässlich der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit (einschließlich der vorzeitigen Beendigung im Falle eines Kontrollwechsels) gewährt werden. Abfindungszahlungen sind jedoch entsprechend den Fall, dass Vorgaben des DCGK auf höchstens den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt und vergüten nicht mehr als die Ziele nicht erreicht werden, oder zwar erreicht werden, aber keine Vervielfachung Restlaufzeit des Aktienkurses eintritt, oder Anstellungsvertrags. Das Performance Share Unit Program enthält zudem eine Höchstgrenze für den Fall, dass ein Vorstandskandidat ein weniger risikoorientiertes Vergütungsprofil mit einem höheren Anteil an fixer Vergütung wählt, erhält das Vorstandsmitglied eine geringere Vergütung und die Maximalvergütung wird nicht erreichtAuszahlungen in Höhe von 250 % des jeweiligen individuellen Zuteilungsbetrag. Der maximale Wertzufluss unter dem Aktienoptionsplan zum Zeitpunkt des Ablaufs der Wartezeit ist zukünftig ebenfalls auf 250 % des jeweiligen individuellen Zuteilungsbetrags begrenzt.

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Samples: www.constellationpharma.com

Höchstgrenzen und Maximalvergütung. Um ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Profil und eine entsprechende Anreizwirkung des Vergütungs- systems zu erzielen, sind die variablen Vergütungsbestandteile so ausgestaltet, dass der Auszahlungs- betrag auch Null betragen kann. Zudem sehen der Jahresbonus und die Stock Appreciation Rights Höchstgrenzen für die Auszahlung (Caps) vor. Darüber hinaus hat der Der Aufsichtsrat legt gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. Nummer 1 AktG eine Höchstvergütung Maximalvergütung für die Mitglieder des Vorstands festgelegtVorstandsmitglieder fest, bestehend aus dem Betrag für die die Summe der festen Vergütung einschließlich Nebenleis- tungen sowie feste, erfolgsunabhängige Vergütung, den Beträgen für etwaige sonstige Leistungen und den Höchstbeträgen der variablen Vergütung umfasst(Zufluss-Cap). Dabei Hierbei kommt es nicht daraufdarauf an, wann der jeweilige Ver- gütungsbestandteil das entsprechende Vergütungselement ausgezahlt, sondern für welches Geschäftsjahr er es gewährt wurde. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig Die Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder für ein Geschäftsjahr entspricht somit für das jeweilige Vorstandsmitglied der Summe der maximalen Zuflüsse aller Vergütungsbestandteile, die Angemessenheit der Maximalvergütung. Diese Angemessenheitsprüfung er- folgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und Vertikalvergleich. Bei der Überprüfung der Einhal- tung der Maximalvergütung bezieht der Aufsichtsrat auch etwaige Konzernbezüge einzelner Vorstands- mitglieder mit ein. Bei der Mynaric AG handelt es sich um ein junges, schnell wachsendes und ambitioniertes Unternehmen jeweiligen Vorstandsmitglied in einem hochspezifischen GeschäftsfeldGeschäftsjahr gewährt wurden, wobei der Zuflusszeitpunkt irrelevant ist. Die Mitglieder Maximalvergütung ist für ein jedes Vorstandsmitglied betragsmäßig festgelegt. Die mögliche Kappung des Vorstands haben sich vollständig die Maximalvergütung überschreitenden Betrags erfolgt zu dem Ziel Zeitpunkt, in dem es grundsätzlich zum Zufluss bezüglich der Gesellschaft, ein weltweit führender Anbieter von Netzwerkausrüstung für die Raumfahrtkommu- nikationsindustrie zu werden, verpflichtet und müssen daher das entsprechende Gründer-Mindset und die entsprechende Risikobereitschaft mitbringen, die zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der Gesell- schaft erforderlich sindvariablen Vergütung käme. Um dieses Gründer-Mindset und die hohe Risikoorientierung zu betonen und zu unterstützen, sieht die Vergütungsstruktur der Mynaric AG die Flexibilität vor, sich stark auf die langfristige Entwicklung des Unternehmens zu fokussieren, indem risikoorientierten Vorstandsmitglie- dern eine eher geringe Festvergütung und ein hoher Anteil an langfristiger variabler Vergütung gewährt wird, wobei weniger risikoorientierte Vorstandsmitglieder eine Vergütungsstruktur wählen können, die einen höheren Anteil an Festvergütung vorsieht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass diese Risiko- orientierung und die Bereitschaft von Vorstandskandidaten, sich wesentlich für die langfristige Entwick- lung der Mynaric AG zu engagieren, durch die Möglichkeit, auch maßgeblich am Erfolg der My- naric AG zu partizipieren, belohnt und das unternehmerische Denken der Vorstandsmitglieder unter- stützt, honoriert und weiter gefördert werden soll. Vor diesem Hintergrund beträgt die maximale Ver- gütung Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr – unabhängig davon, ob die Auszahlung sie in diesem dem betreffenden Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ausbezahlt wird EUR 6.000.000,00 beträgt für den Vorstandsvorsitzenden EUR 14.000.000,00 und für alle übrigen Vorstandsmitglieder jeweils EUR 4.000.000,00 für jedes ordentliche Vorstandsmitglied11.000.000,00. Die Maximalvergütung wird jedoch nur er- reichtstellt nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte oder für angemessen erachtete Vergütungshöhe dar, wenn ein Vorstandsmitglied ein risikoorientiertes Vergütungsprofil mit einem hohen Anteil an langfristiger variabler Vergütung wähltsondern lediglich eine absolute Höchstgrenze, die Leistungsziele erreicht und eine signifikante Vervielfachung allenfalls bei einem sehr starken Anstieg des Aktienkurses der Gesellschaft stattgefunden hatAktie der HelloFresh SE erreicht werden kann. Für den FallZudem ist zu berücksichtigen, dass die Ziele nicht erreicht werdender ganz überwiegende Teil der Vergütung der Vorstandsmitglieder in Form von langfristig variabler Vergütung durch virtuelle Optionen gewährt wird, deren Auszahlungsbetrag auf Null sinken kann (nämlich dann, wenn der Relevante Börsenkurs (wie nachfolgend definiert) niedriger, oder zwar erreicht gleich, dem Ausübungspreis (wie nachfolgend definiert) ist und/oder die Erfolgsziele nicht erfüllt wurden). Die Maximalvergütung der Mitglieder des Vorstands kann sich anlässlich des Amtseintritts des betreffenden Vorstandsmitglieds im Jahr der Bestellung oder im zweiten Jahr nach der Bestellung zum Mitglied des Vorstands in Ausnahmefällen um bis zu EUR 2.000.000,00 erhöhen, sofern dem betreffenden Vorstandsmitglied Ausgleichszahlungen für anlässlich des Wechsels des betroffenen Vorstandsmitglieds zur HelloFresh SE weggefallene Leistungen aus einem vorherigen Anstellungsverhältnis gewährt werden, aber keine Vervielfachung des Aktienkurses eintritt, oder für den Fall, dass ein Vorstandskandidat ein weniger risikoorientiertes Vergütungsprofil mit einem höheren Anteil an fixer Vergütung wählt, erhält das Vorstandsmitglied eine geringere Vergütung und die Maximalvergütung wird nicht erreicht.

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Samples: ir.hellofreshgroup.com