Common use of Höhe der Sicherheiten Clause in Contracts

Höhe der Sicherheiten. Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt die erforderliche Höhe der Sicherheiten für Geschäfte mit OTC-Derivaten und für effiziente Portfoliomanagement-Techniken durch Bezugnahme auf die laut Verkaufsprospekt geltenden Limits für Gegenparteirisiken und unter Berücksichtigung der Art und der Merkmale der Transaktionen, der Kreditwürdigkeit und der Identität der Gegenparteien sowie der vorherrschenden Marktbedingungen. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die die Verwaltungsgesellschaft für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die die Anlagegesellschaft unter normalen und aussergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der unten stehenden Tabelle sind die Haircuts, die die Verwaltungsgesellschaft zum Tag dieses Prospekts für angemessen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Bargeld (in Referenzwährung des OGAW) 95 Bargeld (nicht in Referenzwährung des OGAW) 85 Staatsanleihen (Schuldverschreibungen, die von den folgenden Ländern begeben oder ausdrücklich garantiert wurden (beinhaltet beispielsweise keine implizit garantierten Verbindlichkeiten): Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, das Vereinigte Königreich und die USA, sofern diese Länder jeweils ein Mindest-Rating von AA-/Aa3 aufweisen und solche Schuldverschreibungen täglich zu Marktpreisen bewertet werden können (mark to market).) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Unternehmenstitel (Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) begeben oder ausdrücklich garantiert wurden und (i) über ein Mindestrating von AA- /Aa3 verfügen, (ii) mit einer Restlaufzeit von maximal 10 Jahren ausgestattet sind und (iii) auf USD, EUR oder GBP lauten) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Nimmt die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten in anderer Form als Barmittel entgegen, so darf sie diese nicht verkaufen, anlegen oder belasten. Nimmt die Investmentgesellschaft Sicherheiten in Form von Barmitteln entgegen, so können diese: – als Einlagen bei Kreditinstituten angelegt werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben oder, falls sich ihr Sitz in einem Drittstaat befindet, konservativen Aufsichtsregeln unterliegen, die von der FMA als mit den Aufsichtsregeln des Gemeinschaftsrechts gleichwertig angesehen werden; – in Staatsanleihen von erstklassiger Qualität angelegt werden; – für umgekehrte Pensionsgeschäfte verwendet werden, sofern die Geschäfte mit Kreditinstituten getätigt werden, die einer konservativen Aufsicht unterliegen, und die Verwaltungsgesellschaft jederzeit in der Lage ist, den vollen Betrag der Barmittel einschliesslich darauf aufgelaufener Beträge zurückzuverlangen; und/oder – in kurzfristige Geldmarktfonds gemäss der Definition in der Leitlinien für eine einheitliche Definition europäischer Geldmarktfonds (Guidelines on a Common Definition of European Money Market Funds) investieren. Die angelegten Barsicherheiten sollten im Einklang mit den Diversifikationsanforderungen diversifiziert werden, die für Sicherheiten gelten, die nicht in Form von Bargeld gestellt wurden und die vorstehend beschrieben wurden. Einem OGAW können bei der Anlage der von ihm entgegengenommenen Barsicherheiten Verluste entstehen. Ein solcher Verlust kann durch einen Wertverlust der mit den entgegengenommenen Barsicherheiten getätigten Anlage entstehen. Sinkt der Wert der angelegten Barsicherheiten, so reduziert dies den Betrag der Sicherheiten, die dem OGAW bei Abschluss des Geschäfts für die Rückgabe an die Gegenpartei zur Verfügung standen. Der OGAW müsste den wertmässigen Unterschiedsbetrag zwischen den ursprünglich erhaltenen Sicherheiten und dem für die Rückgabe an den Kontrahenten zur Verfügung stehenden Betrag abdecken, wodurch dem OGAW ein Verlust entstehen würde. Ein OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für ge- meinsame Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der in- direkten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Werden Anteile unmittelbar oder mittelbar von der Verwaltungsgesellschaft des OGAW oder von einer Gesellschaft verwaltet, mit der die Verwaltungsgesellschaft des OGAW durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder die Verwaltungsgesellschaft des OGAW noch die andere Gesellschaft für die Anteilsausgabe oder -rücknahme an den oder von dem OGAW Gebühren berechnen.

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Samples: Treuhandvertrag & Prospekt, Treuhandvertrag & Prospekt

Höhe der Sicherheiten. Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt die erforderliche Höhe der Sicherheiten für Geschäfte mit OTC-Derivaten und für effiziente Portfoliomanagement-Techniken durch Bezugnahme auf die laut dem lauten Verkaufsprospekt geltenden Limits für Gegenparteirisiken und unter Berücksichtigung der Art und der Merkmale der Transaktionen, der Kreditwürdigkeit und der Identität der Gegenparteien sowie der vorherrschenden Marktbedingungen. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die die Verwaltungsgesellschaft für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die die Anlagegesellschaft unter normalen und aussergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der unten stehenden untenstehenden Tabelle sind die Haircuts, die die Verwaltungsgesellschaft zum Tag dieses Prospekts für angemessen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Bargeld (in Referenzwährung des OGAW) 95 Bargeld (nicht in Referenzwährung des OGAW) 85 Staatsanleihen (Schuldverschreibungen, die von den folgenden Ländern begeben oder ausdrücklich garantiert wurden (beinhaltet beispielsweise keine implizit garantierten Verbindlichkeiten): Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, das Vereinigte Königreich und die USA, sofern diese Länder jeweils ein Mindest-Rating von AA-/Aa3 aufweisen und solche Schuldverschreibungen täglich zu Marktpreisen bewertet werden können (mark to market).) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Unternehmenstitel (Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) begeben oder ausdrücklich garantiert wurden und (i) über ein Mindestrating von AA- /Aa3 AA-/Aa3 verfügen, (ii) mit einer Restlaufzeit von maximal 10 Jahren ausgestattet sind und (iii) auf USD, EUR oder GBP lauten) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Nimmt die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten in anderer Form als Barmittel entgegen, so darf sie diese nicht verkaufen, anlegen oder belasten. Nimmt die Investmentgesellschaft Sicherheiten in Form von Barmitteln entgegen, so können diese: – als Einlagen bei Kreditinstituten angelegt werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben oder, falls sich ihr Sitz in einem Drittstaat befindet, konservativen Aufsichtsregeln unterliegen, die von der FMA als mit den Aufsichtsregeln des Gemeinschaftsrechts gleichwertig angesehen werden; – in Staatsanleihen von erstklassiger Qualität angelegt werden; – für umgekehrte Pensionsgeschäfte verwendet werden, sofern die Geschäfte mit Kreditinstituten getätigt werden, die einer konservativen Aufsicht unterliegen, und die Verwaltungsgesellschaft jederzeit in der Lage ist, den vollen Betrag der Barmittel einschliesslich einschließlich darauf aufgelaufener Beträge zurückzuverlangen; und/oder – in kurzfristige Geldmarktfonds gemäss gemäß der Definition in der Leitlinien für eine einheitliche Definition europäischer Geldmarktfonds (Guidelines on a Common Definition of European Money Market Funds) investieren. Die angelegten Barsicherheiten sollten im Einklang mit den Diversifikationsanforderungen diversifiziert werden, die für Sicherheiten gelten, die nicht in Form von Bargeld gestellt wurden und die vorstehend beschrieben wurden. Einem OGAW können bei der Anlage der von ihm entgegengenommenen Barsicherheiten Verluste entstehen. Ein solcher Verlust kann durch einen Wertverlust der mit den entgegengenommenen Barsicherheiten getätigten Anlage entstehen. Sinkt der Wert der angelegten Barsicherheiten, so reduziert dies den Betrag der Sicherheiten, die dem OGAW bei Abschluss des Geschäfts für die Rückgabe an die Gegenpartei zur Verfügung standen. Der OGAW müsste den wertmässigen Unterschiedsbetrag zwischen den ursprünglich erhaltenen Sicherheiten und dem für die Rückgabe an den Kontrahenten zur Verfügung stehenden Betrag abdecken, wodurch dem OGAW ein Verlust entstehen würde. Ein OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für ge- meinsame gemein- same Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der in- direkten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Werden Anteile unmittelbar oder mittelbar von der Verwaltungsgesellschaft des OGAW oder von einer Gesellschaft verwaltet, mit der die Verwaltungsgesellschaft des OGAW durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder die Verwaltungsgesellschaft des OGAW noch die andere Gesellschaft für die Anteilsausgabe oder -rücknahme an den oder von dem OGAW Gebühren berechnen.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Höhe der Sicherheiten. Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt die erforderliche Höhe der Sicherheiten für Geschäfte mit OTC-Derivaten und für effiziente Portfoliomanagement-Techniken durch Bezugnahme auf die laut dem lauten Verkaufsprospekt geltenden Limits für Gegenparteirisiken und unter Berücksichtigung der Art und der Merkmale der Transaktionen, der Kreditwürdigkeit und der Identität der Gegenparteien sowie der vorherrschenden Marktbedingungen. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die die Verwaltungsgesellschaft für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die die Anlagegesellschaft unter normalen und aussergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der unten stehenden untenstehenden Tabelle sind die Haircuts, die die Verwaltungsgesellschaft zum Tag dieses Prospekts für angemessen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Bargeld (in Referenzwährung des OGAW) 95 Bargeld (nicht in Referenzwährung des OGAW) 85 Staatsanleihen (Schuldverschreibungen, die von den folgenden Ländern begeben oder ausdrücklich garantiert wurden (beinhaltet beispielsweise keine implizit garantierten Verbindlichkeiten): Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, das Vereinigte Königreich und die USA, sofern diese Länder jeweils ein Mindest-Rating von AA-/Aa3 aufweisen und solche Schuldverschreibungen täglich zu Marktpreisen bewertet werden können (mark to market).) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Unternehmenstitel (Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) begeben oder ausdrücklich garantiert wurden und (i) über ein Mindestrating von AA- /Aa3 AA-/Aa3 verfügen, (ii) mit einer Restlaufzeit von maximal 10 Jahren ausgestattet sind und (iii) auf USD, EUR oder GBP lauten) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Nimmt die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten in anderer Form als Barmittel entgegen, so darf sie diese nicht verkaufen, anlegen oder belasten. Nimmt die Investmentgesellschaft Sicherheiten in Form von Barmitteln entgegen, so können diese: als Einlagen bei Kreditinstituten angelegt werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben oder, falls sich ihr Sitz in einem Drittstaat befindet, konservativen Aufsichtsregeln unterliegen, die von der FMA als mit den Aufsichtsregeln des Gemeinschaftsrechts gleichwertig angesehen werden; in Staatsanleihen von erstklassiger Qualität angelegt werden; für umgekehrte Pensionsgeschäfte verwendet werden, sofern die Geschäfte mit Kreditinstituten getätigt werden, die einer konservativen Aufsicht unterliegen, und die Verwaltungsgesellschaft jederzeit in der Lage ist, den vollen Betrag der Barmittel einschliesslich darauf aufgelaufener Beträge zurückzuverlangen; und/oder in kurzfristige Geldmarktfonds gemäss der Definition in der Leitlinien für eine einheitliche Definition europäischer Geldmarktfonds (Guidelines on a Common Definition of European Money Market Funds) investieren. Die angelegten Barsicherheiten sollten im Einklang mit den Diversifikationsanforderungen diversifiziert werden, die für Sicherheiten gelten, die nicht in Form von Bargeld gestellt wurden und die vorstehend beschrieben wurden. Einem OGAW können bei der Anlage der von ihm entgegengenommenen Barsicherheiten Verluste entstehen. Ein solcher Verlust kann durch einen Wertverlust der mit den entgegengenommenen Barsicherheiten getätigten Anlage entstehen. Sinkt der Wert der angelegten Barsicherheiten, so reduziert dies den Betrag der Sicherheiten, die dem OGAW bei Abschluss des Geschäfts für die Rückgabe an die Gegenpartei zur Verfügung standen. Der OGAW müsste den wertmässigen Unterschiedsbetrag zwischen den ursprünglich erhaltenen Sicherheiten und dem für die Rückgabe an den Kontrahenten zur Verfügung stehenden Betrag abdecken, wodurch dem OGAW ein Verlust entstehen würde. Ein OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für ge- meinsame gemein- same Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der in- direkten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Werden Anteile unmittelbar oder mittelbar von der Verwaltungsgesellschaft des OGAW oder von einer Gesellschaft verwaltet, mit der die Verwaltungsgesellschaft des OGAW durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder die Verwaltungsgesellschaft des OGAW noch die andere Gesellschaft für die Anteilsausgabe oder -rücknahme an den oder von dem OGAW Gebühren berechnen.

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Samples: Treuhandvertrag

Höhe der Sicherheiten. Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt die erforderliche Höhe der Sicherheiten für Geschäfte mit OTC-Derivaten und für effiziente Portfoliomanagement-Techniken durch Bezugnahme auf die laut Verkaufsprospekt geltenden Limits für Gegenparteirisiken Gegen- parteirisiken und unter Berücksichtigung der Art und der Merkmale der Transaktionen, der Kreditwürdigkeit und der Identität Iden- tität der Gegenparteien sowie der vorherrschenden Marktbedingungen. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die die Verwaltungsgesellschaft für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die die Anlagegesellschaft unter normalen und aussergewöhnlichen außergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der unten stehenden Tabelle sind die Haircuts, die die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft zum Tag dieses Prospekts für angemessen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Bargeld (in Referenzwährung des OGAW) 95 Bargeld (nicht in Referenzwährung des OGAW) 85 Staatsanleihen (Schuldverschreibungen, die von den folgenden Ländern begeben oder ausdrücklich garantiert wurden (beinhaltet beispielsweise keine implizit garantierten Verbindlichkeiten): Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, das Vereinigte Königreich und die USA, sofern diese Länder jeweils ein Mindest-Rating von AA-/Aa3 aufweisen und solche Schuldverschreibungen täglich zu Marktpreisen bewertet werden können (mark to market).) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Unternehmenstitel (Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) begeben oder ausdrücklich garantiert wurden und (i) über ein Mindestrating von AA- /Aa3 verfügen, (ii) mit einer Restlaufzeit von maximal 10 Jahren ausgestattet sind und (iii) auf USD, EUR oder GBP lauten) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Nimmt die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten in anderer Form als Barmittel entgegen, so darf sie diese nicht verkaufen, anlegen oder belasten. Nimmt die Investmentgesellschaft Sicherheiten in Form von Barmitteln entgegen, so können diese: – als Einlagen bei Kreditinstituten angelegt werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben oder, falls sich ihr Sitz in einem Drittstaat befindet, konservativen Aufsichtsregeln unterliegen, die von der FMA als mit den Aufsichtsregeln des Gemeinschaftsrechts gleichwertig angesehen werden; – in Staatsanleihen von erstklassiger Qualität angelegt werden; – für umgekehrte Pensionsgeschäfte verwendet werden, sofern die Geschäfte mit Kreditinstituten getätigt werden, die einer konservativen Aufsicht unterliegen, und die Verwaltungsgesellschaft jederzeit in der Lage ist, den vollen Betrag der Barmittel einschliesslich darauf aufgelaufener Beträge zurückzuverlangen; und/oder – in kurzfristige Geldmarktfonds gemäss der Definition in der Leitlinien für eine einheitliche Definition europäischer Geldmarktfonds (Guidelines on a Common Definition of European Money Market Funds) investieren. Die angelegten Barsicherheiten sollten im Einklang mit den Diversifikationsanforderungen diversifiziert werden, die für Sicherheiten gelten, die nicht in Form von Bargeld gestellt wurden und die vorstehend beschrieben wurden. Einem OGAW können bei der Anlage der von ihm entgegengenommenen Barsicherheiten Verluste entstehen. Ein solcher Verlust kann durch einen Wertverlust der mit den entgegengenommenen Barsicherheiten getätigten Anlage entstehen. Sinkt der Wert der angelegten Barsicherheiten, so reduziert dies den Betrag der Sicherheiten, die dem OGAW bei Abschluss des Geschäfts für die Rückgabe an die Gegenpartei zur Verfügung standen. Der OGAW müsste den wertmässigen Unterschiedsbetrag zwischen den ursprünglich erhaltenen Sicherheiten und dem für die Rückgabe an den Kontrahenten zur Verfügung stehenden Betrag abdecken, wodurch dem OGAW ein Verlust entstehen würde. Ein OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für ge- meinsame Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der in- direkten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Werden Anteile unmittelbar oder mittelbar von der Verwaltungsgesellschaft des OGAW oder von einer Gesellschaft verwaltet, mit der die Verwaltungsgesellschaft des OGAW durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder die Verwaltungsgesellschaft des OGAW noch die andere Gesellschaft für die Anteilsausgabe oder -rücknahme an den oder von dem OGAW Gebühren berechnen.:

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt

Höhe der Sicherheiten. Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt die erforderliche Höhe der Sicherheiten für Geschäfte mit OTC-OTC- Derivaten und für effiziente Portfoliomanagement-Techniken durch Bezugnahme auf die laut Verkaufsprospekt Verkaufs- prospekt geltenden Limits für Gegenparteirisiken und unter Berücksichtigung der Art und der Merkmale der Transaktionen, der Kreditwürdigkeit und der Identität der Gegenparteien sowie der vorherrschenden vorherrschen- den Marktbedingungen. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen ange- messen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die die Verwaltungsgesellschaft für jede Anlageklasse Anlage- klasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis Er- gebnis von Liquiditäts-Stresstests, die die Anlagegesellschaft unter normalen und aussergewöhnlichen außergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der unten stehenden Tabelle sind die Haircuts, die die Verwaltungsgesellschaft Ver- waltungsgesellschaft zum Tag dieses Prospekts für angemessen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Sicherungsinstrument Bewertungs- multiplikator (%) Bargeld (in Referenzwährung des OGAWTeilfonds) 95 Bargeld (nicht in Referenzwährung des OGAWTeilfonds) 85 Staatsanleihen (Schuldverschreibungen, die von den folgenden Ländern begeben oder ausdrücklich aus- drücklich garantiert wurden (beinhaltet beispielsweise keine implizit garantierten VerbindlichkeitenVerbind- lichkeiten): Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, das Vereinigte Königreich und die USA, sofern diese Länder jeweils ein Mindest-Mindest- Rating von AA-/Aa3 aufweisen und solche Schuldverschreibungen täglich zu Marktpreisen bewertet werden können (mark to market).) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Unternehmenstitel (Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) begeben oder ausdrücklich garantiert wurden und (i) über ein Mindestrating Min- destrating von AA- /Aa3 AA-/Aa3 verfügen, (ii) mit einer Restlaufzeit von maximal 10 Jahren ausgestattet ausge- stattet sind und (iii) auf USD, EUR oder GBP lauten) Sicherungsinstrument Bewertungs- multiplikator (%) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Nimmt die Total Return Swaps dürfen für den OGAW bzw. dessen Teilfonds getätigt werden. Total Return Swaps sind Derivate, bei denen sämtliche Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine verein- barte feste Zinszahlung getauscht werden. Ein Vertragspartner, der Sicherungsnehmer, transferiert da- mit das gesamte Kredit- und Marktrisiko aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Si- cherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer eine Prämie an den Sicherungsgeber. Die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten in anderer Form darf für den OGAW bzw. dessen Teilfonds Total Return Swaps zu Absiche- rungszwecken und als Barmittel entgegenTeil der Anlagestrategie tätigen. Grundsätzlich können alle für den OGAW bzw. dessen Teilfonds erwerbbaren Vermögensgegenstände Gegenstand von Total Return Swaps sein. Es dürfen bis zu 100 Prozent des Teilfondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein. Die Verwal- tungsgesellschaft erwartet, so darf sie diese dass im Einzelfall nicht verkaufenmehr als 50 Prozent des Teilfondsvermögens Gegen- stand von Total Return Swaps sind. Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, anlegen oder belastender im Einzelfall über- schritten werden kann. Nimmt die Investmentgesellschaft Sicherheiten in Form von Barmitteln entgegenDie Erträge aus Total Return Swaps fliessen – nach Abzug der Transaktionskos- ten – vollständig dem OGAW bzw. dessen Teilfonds zu. Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nach folgenden Kriterien ausgewählt: - Preis des Finanzinstruments, so können diese: – als Einlagen bei Kreditinstituten angelegt werden- Kosten der Auftragsausführung, - Geschwindigkeit der Ausführung, - Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung, - Umfang und Art der Order, - Zeitpunkt der Order, - Sonstige, die ihren Sitz Ausführung der Order beeinflussende Faktoren (u.a. Bonität des Kontrahenten) Die Kriterien können in einem Mitgliedstaat haben oder, falls sich ihr Sitz in einem Drittstaat befindet, konservativen Aufsichtsregeln unterliegen, die Abhängigkeit von der FMA als mit den Aufsichtsregeln Art des Gemeinschaftsrechts gleichwertig angesehen werden; – in Staatsanleihen von erstklassiger Qualität angelegt werden; – für umgekehrte Pensionsgeschäfte verwendet werden, sofern die Geschäfte mit Kreditinstituten getätigt werden, die einer konservativen Aufsicht unterliegen, und die Verwaltungsgesellschaft jederzeit in der Lage ist, den vollen Betrag der Barmittel einschliesslich darauf aufgelaufener Beträge zurückzuverlangen; und/oder – in kurzfristige Geldmarktfonds gemäss der Definition in der Leitlinien für eine einheitliche Definition europäischer Geldmarktfonds (Guidelines on a Common Definition of European Money Market Funds) investieren. Die angelegten Barsicherheiten sollten im Einklang mit den Diversifikationsanforderungen diversifiziert werden, die für Sicherheiten gelten, die nicht in Form von Bargeld gestellt wurden und die vorstehend beschrieben wurden. Einem OGAW können bei der Anlage der von ihm entgegengenommenen Barsicherheiten Verluste entstehen. Ein solcher Verlust kann durch einen Wertverlust der mit den entgegengenommenen Barsicherheiten getätigten Anlage entstehen. Sinkt der Wert der angelegten Barsicherheiten, so reduziert dies den Betrag der Sicherheiten, die dem OGAW bei Abschluss des Geschäfts für die Rückgabe an die Gegenpartei zur Verfügung standen. Der OGAW müsste den wertmässigen Unterschiedsbetrag zwischen den ursprünglich erhaltenen Sicherheiten und dem für die Rückgabe an den Kontrahenten zur Verfügung stehenden Betrag abdecken, wodurch dem OGAW ein Verlust entstehen würde. Ein OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für ge- meinsame Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der in- direkten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Werden Anteile unmittelbar oder mittelbar von der Verwaltungsgesellschaft des OGAW oder von einer Gesellschaft verwaltet, mit der die Verwaltungsgesellschaft des OGAW durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder die Verwaltungsgesellschaft des OGAW noch die andere Gesellschaft für die Anteilsausgabe oder -rücknahme an den oder von dem OGAW Gebühren berechnenHandelsauftrags unterschiedlich gewichtet wer- den.

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Samples: Treuhandvertrag

Höhe der Sicherheiten. Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt die erforderliche Höhe der Sicherheiten für Geschäfte mit OTC-Derivaten und für effiziente Portfoliomanagement-Techniken durch Bezugnahme auf die laut Verkaufsprospekt geltenden Limits für Gegenparteirisiken Ge- genparteirisiken und unter Berücksichtigung der Art und der Merkmale der Transaktionen, der Kreditwürdigkeit und der Identität der Gegenparteien sowie der vorherrschenden Marktbedingungen. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die die Verwaltungsgesellschaft für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren RechnungRech- nung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte Vermö- genswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die die Anlagegesellschaft unter normalen und aussergewöhnlichen ausserge- wöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der unten stehenden Tabelle sind die Haircuts, die die Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft zum Tag dieses Prospekts für angemessen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Bargeld Sicherungsinstrument Bewertungs- multiplikator (in Referenzwährung des OGAW) 95 Bargeld (nicht in Referenzwährung des OGAW) 85 Staatsanleihen (Schuldverschreibungen, die von den folgenden Ländern begeben oder ausdrücklich garantiert wurden (beinhaltet beispielsweise keine implizit garantierten Verbindlichkeiten): Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, das Vereinigte Königreich und die USA, sofern diese Länder jeweils ein Mindest-Rating von AA-/Aa3 aufweisen und solche Schuldverschreibungen täglich zu Marktpreisen bewertet werden können (mark to market).%) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Unternehmenstitel (Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) begeben oder ausdrücklich garantiert wurden und (i) über ein Mindestrating von AA- /Aa3 verfügen, (ii) mit einer Restlaufzeit von maximal 10 Jahren ausgestattet sind und (iii) auf USD, EUR oder GBP lauten) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Nimmt die Total Return Swaps dürfen für den OGAW bzw. dessen Teilfonds getätigt werden. Total Return Swaps sind Derivate, bei denen sämtliche Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine vereinbarte feste Zinszahlung getauscht werden. Ein Vertragspartner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das gesamte Kredit- und Marktrisiko aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Sicherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer eine Prä- mie an den Sicherungsgeber. Die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten in anderer Form darf für den OGAW bzw. dessen Teilfonds Total Return Swaps zu Absicherungszwecken und als Barmittel entgegenTeil der Anlagestrategie tätigen. Grundsätzlich können alle für den OGAW bzw. dessen Teilfonds erwerbbaren Vermögensgegenstände Gegenstand von Total Return Swaps sein. Es dürfen bis zu 100 Prozent des Teilfondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, so darf sie diese dass im Einzelfall nicht verkaufenmehr als 50 Prozent des Teilfondsvermögens Gegenstand von Total Return Swaps sind. Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, anlegen oder belastender im Einzelfall überschritten werden kann. Nimmt die Investmentgesellschaft Sicherheiten in Form von Barmitteln entgegenDie Erträge aus Total Return Swaps fliessen – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig dem OGAW bzw. dessen Teilfonds zu. Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nachfolgenden Kriterien ausgewählt: - Preis des Finanzinstruments, so können diese: – als Einlagen bei Kreditinstituten angelegt werden- Kosten der Auftragsausführung, - Geschwindigkeit der Ausführung, - Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung, - Umfang und Art der Order, - Zeitpunkt der Order, - Sonstige, die ihren Sitz Ausführung der Order beeinflussende Faktoren (u.a. Bonität des Kontrahenten) Die Kriterien können in einem Mitgliedstaat haben oder, falls sich ihr Sitz in einem Drittstaat befindet, konservativen Aufsichtsregeln unterliegen, die Abhängigkeit von der FMA als mit den Aufsichtsregeln Art des Gemeinschaftsrechts gleichwertig angesehen Handelsauftrags unterschiedlich gewichtet werden; – in Staatsanleihen von erstklassiger Qualität angelegt werden; – für umgekehrte Pensionsgeschäfte verwendet werden, sofern die Geschäfte mit Kreditinstituten getätigt werden, die einer konservativen Aufsicht unterliegen, und die Verwaltungsgesellschaft jederzeit in der Lage ist, den vollen Betrag der Barmittel einschliesslich darauf aufgelaufener Beträge zurückzuverlangen; und/oder – in kurzfristige Geldmarktfonds gemäss der Definition in der Leitlinien für eine einheitliche Definition europäischer Geldmarktfonds (Guidelines on a Common Definition of European Money Market Funds) investieren. Die angelegten Barsicherheiten sollten im Einklang mit den Diversifikationsanforderungen diversifiziert werden, die für Sicherheiten gelten, die nicht in Form von Bargeld gestellt wurden und die vorstehend beschrieben wurden. Einem OGAW können bei der Anlage der von ihm entgegengenommenen Barsicherheiten Verluste entstehen. Ein solcher Verlust kann durch einen Wertverlust der mit den entgegengenommenen Barsicherheiten getätigten Anlage entstehen. Sinkt der Wert der angelegten Barsicherheiten, so reduziert dies den Betrag der Sicherheiten, die dem OGAW bei Abschluss des Geschäfts für die Rückgabe an die Gegenpartei zur Verfügung standen. Der OGAW müsste den wertmässigen Unterschiedsbetrag zwischen den ursprünglich erhaltenen Sicherheiten und dem für die Rückgabe an den Kontrahenten zur Verfügung stehenden Betrag abdecken, wodurch dem OGAW ein Verlust entstehen würde. Ein OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für ge- meinsame Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der in- direkten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Werden Anteile unmittelbar oder mittelbar von der Verwaltungsgesellschaft des OGAW oder von einer Gesellschaft verwaltet, mit der die Verwaltungsgesellschaft des OGAW durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder die Verwaltungsgesellschaft des OGAW noch die andere Gesellschaft für die Anteilsausgabe oder -rücknahme an den oder von dem OGAW Gebühren berechnen.

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Samples: www.uraniumresourcesfund.li

Höhe der Sicherheiten. Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt die erforderliche Höhe der Sicherheiten für Geschäfte mit OTC-Derivaten und für effiziente Portfoliomanagement-Techniken durch Bezugnahme auf die laut Verkaufsprospekt geltenden Limits für Gegenparteirisiken und unter Berücksichtigung der Art und der Merkmale der Transaktionen, der Kreditwürdigkeit und der Identität der Gegenparteien sowie der vorherrschenden Marktbedingungen. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen an- gemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die die Verwaltungsgesellschaft für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen entgegenge- nommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte Vermögens- werte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die die Anlagegesellschaft Verwaltungsgesellschaft unter normalen und aussergewöhnlichen außergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der unten stehenden stehen- den Tabelle sind die Haircuts, die die Verwaltungsgesellschaft zum Tag dieses Prospekts für angemessen ange- messen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Bargeld (in Referenzwährung des OGAW) 95 95% Bargeld (nicht in Referenzwährung Refernzwährung des OGAW) 85 85% Staatsanleihen (Schuldverschreibungen, die von den folgenden Ländern begeben oder ausdrücklich garantiert wurden (beinhaltet beispielsweise keine implizit garantierten Verbindlichkeiten): Österreich, Belgien, DänemarkDäne- mark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, das Vereinigte Königreich und die USA, sofern diese Länder jeweils ein Mindest-Rating von AA-/Aa3 aufweisen und solche Schuldverschreibungen täglich zu Marktpreisen Markt- preisen bewertet werden können (mark to market).) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 90% Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 85% Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 80% Unternehmenstitel (Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) begeben oder ausdrücklich garantiert wurden und (i) über ein Mindestrating von AA- /Aa3 AA-/Aa3 verfügen, (ii) mit einer Restlaufzeit von maximal 10 Jahren ausgestattet sind und (iii) auf USD, EUR oder GBP lauten) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 90% Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 85% Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 80% Nimmt die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten in anderer Form als Barmittel entgegen, so darf sie diese nicht verkaufen, anlegen oder belasten. Nimmt die Investmentgesellschaft Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten in Form von Barmitteln entgegen, so können diese: - als Einlagen bei Kreditinstituten angelegt werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben oder, falls sich ihr Sitz in einem Drittstaat befindet, konservativen Aufsichtsregeln unterliegen, die von der FMA als mit den Aufsichtsregeln des Gemeinschaftsrechts gleichwertig angesehen werden; - in Staatsanleihen von erstklassiger Qualität angelegt werden; - für umgekehrte Pensionsgeschäfte verwendet werden, sofern die Geschäfte mit Kreditinstituten Kreditinstitu- ten getätigt werden, die einer konservativen Aufsicht unterliegen, und die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft jederzeit in der Lage ist, den vollen Betrag der Barmittel einschliesslich einschließlich darauf aufgelaufener aufgelau- fener Beträge zurückzuverlangen; und/oder - in kurzfristige Geldmarktfonds gemäss der Definition in der Leitlinien für eine einheitliche Definition De- finition europäischer Geldmarktfonds (Guidelines on a Common Definition of European Money Market Funds) investieren. Die angelegten Barsicherheiten sollten im Einklang mit den Diversifikationsanforderungen diversifiziert diversi- fiziert werden, die für Sicherheiten gelten, die nicht in Form von Bargeld gestellt wurden und die vorstehend beschrieben wurden. Einem OGAW Fonds können bei der Anlage der von ihm entgegengenommenen Barsicherheiten Verluste entstehen. Ein solcher Verlust kann durch einen Wertverlust der mit den entgegengenommenen Barsicherheiten getätigten Anlage entstehen. Sinkt der Wert der angelegten Barsicherheiten, so reduziert dies den Betrag der Sicherheiten, die dem OGAW Fonds bei Abschluss des Geschäfts für die Rückgabe an die Gegenpartei zur Verfügung standen. Der OGAW Fonds müsste den wertmässigen Unterschiedsbetrag Unter- schiedsbetrag zwischen den ursprünglich erhaltenen Sicherheiten und dem für die Rückgabe an den Kontrahenten zur Verfügung stehenden Betrag abdecken, wodurch dem OGAW Fonds ein Verlust entstehen würde. Ein OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für ge- meinsame gemeinsame Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der in- direkten indirekten Anlagen zusätzliche zusätzli- che indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Werden Anteile unmittelbar oder mittelbar von der Verwaltungsgesellschaft des OGAW oder von einer Gesellschaft verwaltet, mit der die Verwaltungsgesellschaft des OGAW durch eine gemeinsame gemein- same Verwaltung, Kontrolle oder qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder die Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft des OGAW noch die andere Gesellschaft für die Anteilsausgabe oder -rücknahme an den oder von dem OGAW Gebühren berechnen.

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Samples: Treuhandvertrag

Höhe der Sicherheiten. Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt die erforderliche Höhe der Sicherheiten für Geschäfte mit OTC-Derivaten und für effiziente Portfoliomanagement-Techniken durch Bezugnahme auf die laut dem lauten Verkaufsprospekt geltenden Limits für Gegenparteirisiken und unter Berücksichtigung der Art und der Merkmale der Transaktionen, der Kreditwürdigkeit und der Identität der Gegenparteien sowie der vorherrschenden Marktbedingungen. Sicherheiten werden täglich anhand der verfügbaren Marktpreise und unter Berücksichtigung angemessen konservativer Abschläge (Haircuts) bewertet, die die Verwaltungsgesellschaft für jede Anlageklasse auf der Grundlage ihrer Regeln für Haircuts bestimmt. Je nach Art der entgegengenommenen Sicherheiten tragen diese Regeln diversen Faktoren Rechnung, wie beispielsweise der Kreditwürdigkeit des Emittenten, der Laufzeit, der Währung, der Preisvolatilität der Vermögenswerte und ggf. dem Ergebnis von Liquiditäts-Stresstests, die die Anlagegesellschaft unter normalen und aussergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt hat. In der unten stehenden untenstehenden Tabelle sind die Haircuts, die die Verwaltungsgesellschaft zum Tag dieses Prospekts für angemessen hält, aufgeführt. Diese Werte können sich jeweils ändern. Bargeld (in Referenzwährung des OGAW) 95 Bargeld (nicht in Referenzwährung des OGAW) 85 Staatsanleihen (Schuldverschreibungen, die von den folgenden Ländern begeben oder ausdrücklich garantiert wurden (beinhaltet beispielsweise keine implizit garantierten Verbindlichkeiten): Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, das Vereinigte Königreich und die USA, sofern diese Länder jeweils ein Mindest-Rating von AA-/Aa3 aufweisen und solche Schuldverschreibungen täglich zu Marktpreisen bewertet werden können (mark to market).) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Unternehmenstitel (Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) begeben oder ausdrücklich garantiert wurden und (i) über ein Mindestrating von AA- /Aa3 verfügen, (ii) mit einer Restlaufzeit von maximal 10 Jahren ausgestattet sind und (iii) auf USD, EUR oder GBP lauten) Laufzeit ≤ 1 Jahr 90 Laufzeit > 1 Jahr und Restlaufzeit ≤ 5 Jahre 85 Laufzeit > 5 Jahre und Restlaufzeit ≤ 10 Jahre 80 Nimmt die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten in anderer Form als Barmittel entgegen, so darf sie diese nicht verkaufen, anlegen oder belasten. Nimmt die Investmentgesellschaft Sicherheiten in Form von Barmitteln entgegen, so können diese: – als Einlagen bei Kreditinstituten angelegt werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben oder, falls sich ihr Sitz in einem Drittstaat befindet, konservativen Aufsichtsregeln unterliegen, die von der FMA als mit den Aufsichtsregeln des Gemeinschaftsrechts gleichwertig angesehen werden; – in Staatsanleihen von erstklassiger Qualität angelegt werden; – für umgekehrte Pensionsgeschäfte verwendet werden, sofern die Geschäfte mit Kreditinstituten getätigt werden, die einer konservativen Aufsicht unterliegen, und die Verwaltungsgesellschaft jederzeit in der Lage ist, den vollen Betrag der Barmittel einschliesslich einschließlich darauf aufgelaufener Beträge zurückzuverlangen; und/oder – in kurzfristige Geldmarktfonds gemäss gemäß der Definition in der Leitlinien für eine einheitliche Definition europäischer Geldmarktfonds (Guidelines on a Common Definition of European Money Market Funds) investieren. Die angelegten Barsicherheiten sollten im Einklang mit den Diversifikationsanforderungen diversifiziert werden, die für Sicherheiten gelten, die nicht in Form von Bargeld gestellt wurden und die vorstehend beschrieben wurden. Einem OGAW können bei der Anlage der von ihm entgegengenommenen Barsicherheiten Verluste entstehen. Ein solcher Verlust kann durch einen Wertverlust der mit den entgegengenommenen Barsicherheiten getätigten Anlage entstehen. Sinkt der Wert der angelegten Barsicherheiten, so reduziert dies den Betrag der Sicherheiten, die dem OGAW bei Abschluss des Geschäfts für die Rückgabe an die Gegenpartei zur Verfügung standen. Der OGAW müsste den wertmässigen Unterschiedsbetrag zwischen den ursprünglich erhaltenen Sicherheiten und dem für die Rückgabe an den Kontrahenten zur Verfügung stehenden Betrag abdecken, wodurch dem OGAW ein Verlust entstehen würde. Ein OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für ge- meinsame gemein- same Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der in- direkten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Werden Anteile unmittelbar oder mittelbar von der Verwaltungsgesellschaft des OGAW oder von einer Gesellschaft verwaltet, mit der die Verwaltungsgesellschaft des OGAW durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder die Verwaltungsgesellschaft des OGAW noch die andere Gesellschaft für die Anteilsausgabe oder -rücknahme an den oder von dem OGAW Gebühren berechnen.

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Samples: Treuhandvertrag