Ihr Widerspruchsrecht Musterklauseln

Ihr Widerspruchsrecht. (Art. 21 DSGVO) Alternativ können Sie Ihre Widersprüche schriftlich einlegen: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Abt. Datenschutz, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxx
Ihr Widerspruchsrecht. Sie können als Betroffener jederzeit der Verwendung Ihrer Daten widersprechen, wenn die Verarbeitung Zwecken des Direktmarketings dient. Sie haben zusätzlich das Recht jederzeit zu widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe dafür ergeben. Sollten Sie Widerspruch einlegen wollen, können Sie das auf unserer Homepage unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/x/xxxxxxx, per E-Mail an xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx oder mittels Schreiben an die Post E-Commerce GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx tun.
Ihr Widerspruchsrecht. Sie können als Betroffener jederzeit der Verwendung Ihrer Daten widersprechen, wenn die Verarbeitung Zwecken des Direktmarketings dient. Sie haben zusätzlich das Recht jederzeit zu widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe dafür ergeben. Sollten Sie Widerspruch einlegen wollen, können Sie dies jederzeit unter der Anschrift Österreichische Post AG – Shöpping, Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx oder per E-Mail an xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx tun.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.