Ihre Nachweispflicht bei Kündigung bei angemeldetem Grundpfandrecht durch Realgläubiger. Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht ange- meldet, ist eine Kündigung des Versicherungsvertra- ges durch Sie im Hinblick auf die Gefahren der Feu- erversicherung gemäß A 1 – 1.1 (Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder La- dung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden) nur wirksam, wenn Sie mindestens einen Monat vor Ab- lauf des Versicherungsvertrages nachgewiesen ha- ben, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mit dem Grundpfandrecht belastet war oder dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat. Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall. Der Versicherungsbeitrag
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Ihre Nachweispflicht bei Kündigung bei angemeldetem Grundpfandrecht durch Realgläubiger. Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht ange- meldet, ist eine Kündigung des Versicherungsvertra- ges Versicherungs- vertrages durch Sie im Hinblick auf die Gefahren der Feu- erversicherung Feuerversicherung gemäß A 1 – 1.1 (Brand; BlitzschlagBlitz- schlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; ImplosionImplo- sion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder La- dungLadung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden) nur wirksam, wenn Sie mindestens einen Monat vor Ab- lauf Ablauf des Versicherungsvertrages nachgewiesen ha- benhaben, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung Kündi- gung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mit dem Grundpfandrecht belastet war oder dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat. Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall. Der Versicherungsbeitrag
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Ihre Nachweispflicht bei Kündigung bei angemeldetem Grundpfandrecht durch Realgläubiger. Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht ange- meldet, ist eine Kündigung des Versicherungsvertra- ges Versicherungsver- trages durch Sie im Hinblick auf die Gefahren der Feu- erversicherung Feuerversicherung gemäß A 1 – 1.1 (Brand; BlitzschlagBlitz- schlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; ImplosionImplo- sion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder La- dungLadung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden) nur wirksam, wenn Sie mindestens einen Monat vor Ab- lauf Ablauf des Versicherungsvertrages nachgewiesen ha- benhaben, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung Kündi- gung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mit dem Grundpfandrecht belastet war oder dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat. Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall. Der Versicherungsbeitrag
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