Beitragsermäßigung Musterklauseln

Beitragsermäßigung. Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bishe- rigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz ab- zusenken.
Beitragsermäßigung. Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisheri- gen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu- senken.
Beitragsermäßigung. Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge für die Hilfe- leistungen als die bisherigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken.
Beitragsermäßigung. Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge für die Famili- enhilfe als die bisherigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken.
Beitragsermäßigung. Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken. Wirksamwerden der Beitragsänderung Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Beitragsermäßigung. J.1.1.4 Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken.
Beitragsermäßigung. Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bishe- rigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz ab- zusenken. B-9.3.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Verträ- ge höher als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge und enthalten die Tarife für bestehende und für die neu abzuschließenden Verträge die glei- chen Beitragsberechnungsmerkmale und den glei- chen Versicherungsumfang, können wir auch für die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu ab- zuschließende Verträge verlangen.
Beitragsermäßigung. 1. Wie hoch kann die Beitragsermä- ßigung vereinbart werden? Sie können die "Sonderbedingungen für die Beitragsermäßigung im Alter (BE)" verein- baren, wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind. Spätester Termin für den Abschluss ist der Erste des Monats, in dem Sie 55 Jahre alt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie bei der Barmenia Krankenversicherung a. X. Xxxxxxxxxxx vereinbaren bzw. vereinbart haben. Grundtarife sind alle Krankheits- kosten-, Pflegeergänzungs- und Krankenhaustagegeldtarife. Ausgenommen sind die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung und die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Sie vereinbaren die "Sonderbedingungen für die Beitragsermäßigung im Alter (BE)" zu- nächst für die Dauer von zwei Jahren. Sie verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie sie nicht fristgemäß kündigen (siehe Abschnitt H 1). Zum besseren Verständnis nennen wir die "Sonderbedingungen für die Beitragsermä- ßigung im Alter (BE)" im Folgenden nur Sonderbedingungen. Ziel der Sonderbedingungen ist es, den Krankenversicherungsbeitrag im Alter plan- mäßig um den vereinbarten Ermäßigungsbetrag zu reduzieren. Dazu zahlen Sie in jün- geren Jahren einen höheren Beitrag und erhalten in späteren Jahren eine finanzielle Entlastung. Enden die Sonderbedingungen (z. B. auf Grund Ihrer Kündigung oder im Todes- fall), können die eingezahlten Beiträge nicht zurückgezahlt (auch nicht teilweise) oder an eine andere versicherte Person übertragen werden. Gleiches gilt für die gebildete N Alterungsrückstellung. Sie dürfen höchstens einen N Ermäßigungsbetrag von 100 % des Beitrags für die Grundtarife (siehe Abschnitt A 1) und aller bei der Barmenia bestehenden der Beitrags- entlastungskomponenten vereinbaren. Der Beitrag für den gesetzlichen Zuschlag (GZ) bleibt dabei außen vor.
Beitragsermäßigung. K.3.1.4 Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken.
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