Beitragserhöhung. Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisheri- gen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu- heben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt, wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen können.
Beitragserhöhung. A 18.3.4.1 Eine Erhöhung des Beitrages ist frühestens zum Beginn des dritten Versicherungsjahres des jeweiligen Versicherungs- vertrages zulässig; gerechnet werden dabei die Versicherungsjahre, in denen dem Vertrag erstmals die VGB 2021 der Continentale zu Grunde lagen.
A 18.3.4.2 Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwer- dens in Textform mitgeteilt.
A 18.3.4.3 Bei einer Beitragserhöhung durch die Neukalkulation kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag inner- halb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Beitragserhöhung in Textform kündigen.
Beitragserhöhung. Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisherigen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzuheben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrages bleibt unberücksichtigt, wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen können.
Beitragserhöhung. Ergibt die Prüfung höhere Beiträge für die Familien- hilfe als die bisherigen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzuheben. Geringfügige Anpassungen von bis zu 5 % des Jahresbeitrages für die Familien- hilfe bleiben unberücksichtigt, wobei wir in Folgejah- ren diese Grenze vortragen können.
Beitragserhöhung. Ergibt die Prüfung höhere Beiträge für die Hilfeleis- tungen als die bisherigen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzuheben. Geringfügige Anpassungen von bis zu 5 % des Jahresbeitrages für die Hilfeleis- tungen bleiben unberücksichtigt, wobei wir in Folge- jahren diese Grenze vortragen können.
Beitragserhöhung. Ändert sich nachträglich ein Umstand nach B – 7 a) bis e) und ergibt sich dadurch ein höherer Beitrag, gilt: Wir können den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird.
Beitragserhöhung. Ergibt die jährliche Überprüfung höhere als die bisherigen Beiträge, sind wir berechtigt, diese entsprechend anzuheben.
Beitragserhöhung. J.4.2.2 Ergibt die jährliche Überprüfung höhere als die bisherigen Beiträge, sind wir berechtigt, diese entsprechend anzuheben.
Beitragserhöhung. Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bisherigen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzuheben.
Beitragserhöhung. Erhöht der Versicherer den Versicherungsbeitrag, muss er diese Erhöhung sowie das Datum, ab dem der neue Beitrag gültig ist, dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilen, und zwar spätestens: • am fünfzehnten (15.) November des auslaufenden Kalenderjahres (für Privatkunden); • zwei (2) Monate vor dem jährlichen Verlängerungsdatum (bei Gruppenverträgen), sofern zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer nichts anderes vereinbart ist. Der neue Versicherungsbeitrag wird wirksam: • am ersten (1.) Januar des nächsten Kalenderjahres (für Privatkunden); • am nächsten jährlichen Verlängerungsdatum (oder am oder nach dem ersten (1.) Januar des nächsten Kalenderjahres (für Geschäftskunden)). Ist der Versicherungsnehmer nicht mit den neuen Beitragsbedingungen einverstanden, kann er/sie die Police durch Mitteilung an den Versicherer mit eingeschriebenem Brief, per E-Mail oder Fax kündigen. • vor dem fünfzehnten (15.) Dezember (für Privatkunden); • wenigstens einen Monat vor dem jährlichen Verlängerungsdatum (für Geschäftskunden). Alternativ und ausschließlich für Privatkunden akzeptiert der Versicherer eine Auf- oder Abstufung des Leistungsniveaus zum ersten (1.) Januar. Dieser außerordentliche Wechsel ist spätestens bis zum dreißigsten (30.) November durch eine Mitteilung per eingeschriebenem Brief, E-Mail oder Fax an den Versicherer bzw. den Verwalter zu beantragen. Im Falle einer Beitragserhöhung wegen einer Änderung der Altersgruppe gibt es keine separate Benachrichtigung. Die neuen Beiträge gelten ab dem nächsten Vertragsverlängerungsdatum. Eine Vertragskündigung wegen einer Beitragserhöhung infolge einer Änderung der Altersgruppe ist nicht möglich.