Ihre Zahlungsart Musterklauseln

Ihre Zahlungsart. Wir versuchen die Kosten, auch in Ihrem Interesse, gering zu halten und wollen uns nicht auf Verwaltungsarbeit, sondern auf den Tanzunterricht konzentrieren. Der Club- beitrag wird deshalb ausschließlich per Lastschrift einge- zogen. Die Abbuchungen erfolgen monatlich jeweils zum 1. eines Monats. Sollten Lastschriften von dem uns von Ihnen benannten Konto nicht eingelöst werden (Rücklast- schriften), werden zusätzlich zum Clubbeitrag die uns be- lasteten Bankgebühren für die Rücklastschrift sowie eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro je Rücklastschrift fäl- lig. Wenn Sie mit dem Beitrag für einen Kurs um zwei Mo- nate in Verzug sind, so sind die bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin noch fällig werdenden Clubbeiträge sofort in einer Summe zur Zahlung fällig. Wir sind zu den versprochenen Zeiten für Sie da und hal- ten uns für Sie bereit. Der Clubbeitrag ist deshalb auch dann fällig, wenn Sie am Unterricht nicht teilnehmen kön- nen oder wollen. Dann erfüllen wir gerne unsere sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Sie haben Verständnis dafür, dass wir für uns werben müssen und hin und wieder Film- und Fotoaufnahmen in unserer Tanzschule machen. Dabei werden wir nicht ungefragt Fotos oder Filme von Ihnen verwenden. Sie akzeptieren umgekehrt, dass auch Sie die Privatsphäre unserer anderen Gäste zu respektieren haben und daher grundsätzlich keine Film- und Fotoaufnahmen in unserer Tanzschule machen dürfen; sollten Sie bei Tanzveranstal- tungen solche Fotos oder Filme machen, dürfen diese ausschließlich für den privaten Gebrauch angefertigt werden. Wir nehmen Rücksicht auf Ihre Bedürfnisse und erwar- ten auch, dass Sie Rücksicht auf unsere anderen Gäste nehmen. Wir sind eine Nichtrauchertanzschule; Rauchen ist des- halb in den gesamten Räumen unserer Tanzschule un- tersagt. Damit Sie sich bei uns über den Tanzspaß hinaus wohl- fühlen, haben wir einen Barbereich für unsere Gäste eingerichtet und sind voll konzessioniert. Wir bieten Ih- nen Getränke und Snacks zum Verzehr an. Deshalb ist es nicht gestattet, Softdrinks, Alkoholika und Lebensmittel mitzubringen und in den Räumen zu verzehren. Im Falle grob ungebührlichen Betragens (z.B. Trunken- heit, Tätlichkeiten, Beleidigungen usw.) behalten wir uns vor, Tanzschüler ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung oder sonstige Verrechnung von Kurshonoraren, vom weiteren Unterricht auszuschließen.
Ihre Zahlungsart. Wir versuchen die Kosten auch in Ihrem Interesse gering zu halten und wollen uns nicht auf Verwaltungsarbeit, sondern auf den Tanzunterricht konzentrieren. Der Clubbeitrag wird deshalb ausschließlich per Lastschrift eingezogen. Die Abbuchungen erfolgen monatlich jeweils zum 1. eines Monats. Je nach Vertragsstart können das rückwirkende Lastschriften sein, wenn z.B. ein Vertrag zum 05. eines Monats beginnt, wird die Lastschrift zum nächsten 1. des Monats eingezogen. Sollten Lastschriften von dem uns von Ihnen benannten Konto nicht eingelöst werden (Rücklastschriften), werden zusätzlich zum Clubbeitrag die uns belasteten Bankgebühren für die Rücklastschrift, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro je Rücklastschrift fällig. Wenn Sie mit dem Beitrag für einen Kurs um einen Monat in Verzug sind, so sind die bis zum nächsten Kündigungstermin noch fällig werdenden Clubbeiträge sofort per Überweisung Ihrerseits in einer Summe zur Zahlung fällig. Wir sind zu den versprochenen Zeiten für Sie da und halten uns für Sie bereit. Der Clubbeitrag ist deshalb auch dann fällig, wenn Sie am Unterricht nicht teilnehmen können oder wollen. Sollten Sie nicht am Bankeinzug teilnehmen, wird eine zusätzliche monatliche Bearbeitungsgebühr von 4,- € erhoben.

Related to Ihre Zahlungsart

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und