Impfleistungen. (1) Der Leistungsumfang zur Durchführung von Schutzimpfungen richtet sich nach der jeweils aktuellen Fassung der zwischen der AOK Baden-Württemberg und der KV geschlossenen "Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen". (2) Unbeschadet der pauschalierten Vergütung von Schutzimpfungen sind alle Impfleistungen analog den Ziffern der "Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen - Anlage 1" in der Abrechnung zu dokumentieren.
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Samples: Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung
Impfleistungen. (1) Der Leistungsumfang zur Durchführung von Schutzimpfungen richtet sich nach der jeweils aktuellen Fassung der zwischen der AOK Baden-Württemberg und der KV geschlossenen "Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen".
(2) Unbeschadet der pauschalierten Vergütung von Schutzimpfungen Alle Impfleistungen sind alle Impfleistungen analog den Ziffern der "Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen - Anlage 1" in der Abrechnung zu dokumentieren.
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