Common use of Impfleistungen Clause in Contracts

Impfleistungen. (1) Der Leistungsumfang zur Durchführung von Schutzimpfungen sowie die Verordnung des Impfstoffes richten sich nach der jeweils aktuellen Fassung der zwischen der Betriebskran- kenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossenen "Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen". (2) Alle Impfleistungen analog den Ziffern der "Vereinbarung über die Durchführung von Schutz- impfungen - Anlage 1" sind Bestandteil des HzV-Vertrages und werden als Einzelleistungen im Rahmen des HzV-Vertrags abgerechnet. Die Vergütung zur Durchführung der Impfung richtet sich nach der jeweils aktuellen Fassung des Rahmenvertrages zwischen der Kassen- ärztlichen Vereinigung und der Betriebskrankenkasse über Schutzimpfungen und Prophy- laxe. Die Regelungen dieses Rahmenvertrages gelten auch nach Auslaufen oder Kündigung so lange fort, bis ein Folgevertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung für die Betriebskran- kenkasse vereinbart ist oder eine eigenständige Vereinbarung für den HzV-Vertrag geschlos- sen ist. (3) Die Dokumentation der Impfleistung wird analog den EBM-Ziffern durchgeführt. Einzelheiten sind dem Anhang 1 dieser Anlage 3 zu entnehmen.

Appears in 3 contracts

Samples: Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung

Impfleistungen. (1) Der Leistungsumfang zur Durchführung von Schutzimpfungen sowie die Verordnung des Impfstoffes richten sich nach der jeweils aktuellen Fassung der zwischen der Betriebskran- kenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossenen "Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen". (2) Alle Impfleistungen analog den Ziffern der "Vereinbarung über die Durchführung von Schutz- impfungen Schutzimpfungen - Anlage 1" sind Bestandteil des HzV-Vertrages und werden als Einzelleistungen Einzel- leistungen im Rahmen des HzV-Vertrags abgerechnet. Die Vergütung zur Durchführung der Impfung richtet sich nach der jeweils aktuellen Fassung des Rahmenvertrages zwischen zwi- schen der Kassen- ärztlichen Kassenärztlichen Vereinigung und der Betriebskrankenkasse über Schutzimpfungen Schutzimp- fungen und Prophy- laxeProphylaxe. Die Regelungen dieses Rahmenvertrages gelten auch nach Auslaufen Aus- laufen oder Kündigung so lange fort, bis ein Folgevertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Vereini- gung für die Betriebskran- kenkasse Betriebskrankenkasse vereinbart ist oder eine eigenständige Vereinbarung für den HzV-Vertrag geschlos- sen geschlossen ist. (3) Die Dokumentation der Impfleistung wird analog den EBM-Ziffern durchgeführt. Einzelheiten Einzelhei- ten sind dem Anhang 1 dieser Anlage 3 zu entnehmen.

Appears in 1 contract

Samples: Vergütungsvereinbarung