Implementierung - Abnahme Musterklauseln

Implementierung - Abnahme. Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, wird die Implementierung oder Kundenspezifische Anpassung des Softwareprodukts von Nextlane oder einem externen Integrator durchgeführt. Die Implementierungsleistungen umfassen in der Regel eine bestimmte Anzahl von Personen/Tage für die Projektplanung, die Aufbereitung der Kundendaten, die Schnittstellenentwicklung, die Benutzertests und die Nachbetreuung nach dem Go-Live innerhalb eines bestimmten Zeitraums, der zwischen den Parteien nach der Startbesprechung schriftlich vereinbart wird (die „Implementierungsplanung“). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zusätzliche Ergänzende Leistungen, die über den Umfang eines Angebots hinaus erbracht werden, oder Änderungen an der Implementierungsplanung oder Verzögerungen, die nicht von Nextlane verursacht wurden, zusätzliche Vergütungsansprüche von Nextlane begründen können, die auf den Preisen basieren, die im Angebot von Nextlane angegeben sind oder den dann geltenden Tagessätzen von Nextlane der Region entsprechen, in dem das Projekt durchgeführt wird. Softwareprodukte und/oder sonstige vertragliche Leistungen gelten als vom Kunde vorbehaltlos abgenommen, wenn der Kunde nach einer Aufforderung sich hierzu nicht binnen 14 Tagen verhält. Verzögert sich ein Zwischenziel und ist diese Verzögerung nicht von Nextlane verursacht oder Nextlane zuzurechnen, ist die Zahlung zum vereinbarten Zwischenziel weiterhin fällig.