Ergänzende Leistungen Musterklauseln

Ergänzende Leistungen. Der Lieferant wird Mängel unverzüglich und innerhalb einer angemessenen Frist während der Gewährleistungsfrist unter Berücksichtigung der In- teressen des Bestellers beseitigen und entweder eine verbesserte Version der vertraglichen Leistung liefern oder die vertragliche Leistung neu er- bringen. Führt die vertragsgemäße Nutzung zu einer Beeinträchtigung von Rechten Dritter, wird der Lieferant entweder die Vertragsleistung so ändern, dass sie die Schutzrechte nicht verletzt, oder die Genehmigung er- wirken, dass die Vertragsleistung uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Besteller vertragsgemäß genutzt werden kann. Die Bereitstellung einer Ersatzlösung oder eines Workarounds kann als kurzfristige Maßnahme zur Überbrückung oder zur Umgehung der Auswirkungen eines Mangels eingesetzt werden. Der Mangel gilt erst dann als behoben, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums vollständig behoben wurde. Schlägt die Nachbesserung durch den Lieferer fehl und entsteht dem Be- steller durch das Unterlassen der Nachbesserung ein im Verhältnis zum Nachteil des Lieferers unangemessen hoher Nachteil, so ist der Besteller be- rechtigt, auf Kosten des Lieferers den Mangel selbst zu beseitigen, beseiti- gen zu lassen oder Ersatz zu beschaffen. Die vom Lieferanten zu ersetzen- den Kosten dürfen nicht unverhältnismäßig sein und sind auf den Betrag be- grenzt, der dem Lieferanten entstanden wäre, wenn er den Mangel innerhalb der ihm zustehenden Nachbesserungsfrist selbst beseitigt hätte. Weiterge- hende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Ergänzende Leistungen. Ergänzende Leistungen werden entweder als wiederkehrendes Entgelt, als Pauschale, pro Projektzwischenziel oder auf Zeit- und Materialbasis berechnet (je nach Art des Projekts, gemäß Angebot).
Ergänzende Leistungen. Bei Ergänzenden Leistungen tritt der Vertrag mit dem Startdatum in Kraft und bleibt (i) bis zur Fertigstellung des in einem Angebot beschriebenen Projekts oder (ii) bis zum Ende des Leistungszeitraumes (je nach Art der vereinbarten Ergänzenden Leistung) gültig, sofern er nicht gemäß Abschnitt 10 früher beendet wird.
Ergänzende Leistungen. 3.1 Der Auftragnehmer erbringt außer der Lieferung der Vertragsprodukte noch die nachfolgend beschriebenen ergänzenden Leistungen im Zusammenhang mit den Vertragsprodukten. Details dieser Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbe- schreibung.
Ergänzende Leistungen. Soweit vereinbart übernehmen wir bis zur vereinbarten Ent- schädigungsgrenze die Kosten der
Ergänzende Leistungen. Soweit vereinbart, übernehmen wir bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die Kosten der
Ergänzende Leistungen. 2.1 Nutzung der Bremsprobeanlage 48,00 EUR (je Nutzungsv organg)
Ergänzende Leistungen. 2.1 Nutzung der Gleiswaage 60,00 €
Ergänzende Leistungen. Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber - Lagebeurteilung durch Ortsbesichtigung (Begehungen der Liegenschaft sind mit dem Auftraggeber abzustimmen) - Teilnahme an Abstimmungsgesprächen mit der zuständigen Bauaufsichts- und Brandschutzbehörde, Erläuterung der Maßnahmen in Gesprächen mit den Projekt- beteiligten und Nutzern der Liegenschaft - Alle sich aus dem Brandschutzkonzept ableitenden Maßnahmen sind zusätzlich ta- bellarisch zusammenzufassen - Die sich aus dem Brandschutzkonzept ableitenden Sofortmaßnahmen, die unver- züglich umzusetzen sind, um eine Weiternutzung des Gebäudes zu ermöglichen, sind separat zu benennen - Mängel des Brandschutzes, die entweder einer unverzüglichen Abhilfe bedürfen oder die eine baldige Schließung des/der Gebäude(s) erwarten lassen, sind mittels Fotodokumentation/Fotos im Textteil des Konzepts darzustellen
Ergänzende Leistungen. Zusätzlich bieten die SHH nach gesonderter Absprache die Möglichkeit, folgende Inf- rastruktur- bzw. Personaldienstleistungen zu nutzen: – Nutzung der Gleiswaage in Linden – Lotsengestellung – Vermittlung von Ortskenntnissen – Werkstattservice – Brennstoffversorgung – Nutzung der Infrastruktur außerhalb der regulären Betriebszeiten Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Preisliste auf der Grundlage der Nutzungsv orgänge oder des Personalaufwands.