Ergänzende Leistungen Musterklauseln

Ergänzende Leistungen. Der Auftragnehmer wird Mängel unverzüglich und innerhalb einer angemes- senen Frist während der Gewährleistungsfrist unter Berücksichtigung der In- teressen des Auftraggebers beseitigen und entweder eine verbesserte Ver- sion der vertraglichen Leistung liefern oder die vertragliche Leistung neu er- bringen. Führt die vertragsgemäße Nutzung zu einer Beeinträchtigung von Rechten Dritter, wird der Auftragnehmer entweder die Vertragsleistung so ändern, dass sie die Schutzrechte nicht verletzt, oder die Genehmigung er- wirken, dass die Vertragsleistung uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber vertragsgemäß genutzt werden kann. Die Be- reitstellung einer Ersatzlösung oder eines Workarounds kann als kurzfristige Maßnahme zur Überbrückung oder zur Umgehung der Auswirkungen eines Mangels eingesetzt werden. Der Mangel gilt erst dann als behoben, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums vollständig behoben wurde. Schlägt die Nachbesserung durch den Lieferer fehl und entsteht dem Be- steller durch das Unterlassen der Nachbesserung ein im Verhältnis zum Nachteil des Lieferers unangemessen hoher Nachteil, so ist der Besteller be- rechtigt, auf Kosten des Lieferers den Mangel selbst zu beseitigen, beseiti- gen zu lassen oder Ersatz zu beschaffen. Die vom Lieferanten zu ersetzen- den Kosten dürfen nicht unverhältnismäßig sein und sind auf den Betrag be- grenzt, der dem Lieferanten entstanden wäre, wenn er den Mangel innerhalb der ihm zustehenden Nachbesserungsfrist selbst beseitigt hätte. Weiterge- hende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Ergänzende Leistungen. 3.1 Der Auftragnehmer erbringt außer der Lieferung der Vertragsprodukte noch die nachfolgend beschriebenen ergänzenden Leistungen im Zusammenhang mit den Vertragsprodukten. Details dieser Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbe- schreibung.
Ergänzende Leistungen. Soweit vereinbart, übernehmen wir bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze die Kosten der
Ergänzende Leistungen. Soweit vereinbart übernehmen wir bis zur vereinbarten Ent- schädigungsgrenze die Kosten der
Ergänzende Leistungen. Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber - Lagebeurteilung durch Ortsbesichtigung (Begehungen der Liegenschaft sind mit dem Auftraggeber abzustimmen) - Teilnahme an Abstimmungsgesprächen mit der zuständigen Bauaufsichts- und Brandschutzbehörde, Erläuterung der Maßnahmen in Gesprächen mit den Projekt- beteiligten und Nutzern der Liegenschaft - Alle sich aus dem Brandschutzkonzept ableitenden Maßnahmen sind zusätzlich ta- bellarisch zusammenzufassen - Die sich aus dem Brandschutzkonzept ableitenden Sofortmaßnahmen, die unver- züglich umzusetzen sind, um eine Weiternutzung des Gebäudes zu ermöglichen, sind separat zu benennen - Mängel des Brandschutzes, die entweder einer unverzüglichen Abhilfe bedürfen oder die eine baldige Schließung des/der Gebäude(s) erwarten lassen, sind mittels Fotodokumentation/Fotos im Textteil des Konzepts darzustellen
Ergänzende Leistungen. Zusätzlich bietet die MHG die Möglichkeit, folgende Infrastruktur- bzw. Personal- dienstleistungen zu nutzen: ‒ Nutzung der Gleiswaage, ‒ Lotsengestellung, ‒ Vermittlung von Ortskenntnissen, ‒ Nutzung der Infrastruktur außerhalb der regulären Betriebszeiten. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Preisliste auf der Grundlage der Nutzungsvorgänge oder des Personalaufwands.
Ergänzende Leistungen. 2.1 Nutzung der Gleiswaage 60,00 €
Ergänzende Leistungen. Zusätzlich bieten die SHH nach gesonderter Absprache die Möglichkeit, folgende Inf- rastruktur- bzw. Personaldienstleistungen zu nutzen: – Nutzung der Gleiswaage in Linden – Lotsengestellung – Vermittlung von Ortskenntnissen – Werkstattservice – Brennstoffversorgung – Nutzung der Infrastruktur außerhalb der regulären Betriebszeiten Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Preisliste auf der Grundlage der Nutzungsv orgänge oder des Personalaufwands.
Ergänzende Leistungen. 2.1 Nutzung der Bremsprobeanlage 48,00 EUR (je Nutzungsv organg)

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.