In der Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung. Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile R.1.1 Abweichend von A.2.1.2.1.b) und A.2.1.2.3.b) beträgt die Wert- grenze der mitversicherten Teile 50.000 Euro. R.1.2 Abweichend von E.1.3.2 ist die Reparatur des Fahrzeugs, sofern die- ses nicht älter als 36 Monate ist und die Nettoreparaturkosten 1.500 Euro nicht übersteigen, ohne Freigabe von uns möglich. In diesen Fällen ist die Schadenhö- he durch eine Rechnung auf Basis branchenüblicher Kalkulationssysteme (z. X. Xxxxxxxx, DAT, Audatex) und Fotos (in digitaler Form) zu dokumentieren. Zur eindeutigen Identifikation des Schadens und der Nachvollziehbarkeit der Rech- nung sind entsprechende Detailaufnahmen sowie zwei Gesamtaufnahmen ge- genläufig diagonal (mit amtlichem Kennzeichen) anzufertigen. Ist ausschließlich ein Glasbruchschaden eingetreten, sind Fotos nicht erforderlich.
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In der Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung. Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
R.1.1 Q.1.1 Abweichend von A.2.1.2.1.b) und A.2.1.2.3.b) beträgt die Wert- grenze der mitversicherten Teile 50.000 Euro. R.1.2 .
Q.1.2 Abweichend von E.1.3.2 ist die Reparatur des Fahrzeugs, sofern die- ses nicht älter als 36 Monate ist und die Nettoreparaturkosten 1.500 Euro nicht übersteigen, ohne Freigabe von uns möglich. In diesen Fällen ist die Schadenhö- he durch eine Rechnung auf Basis branchenüblicher Kalkulationssysteme (z. X. Xxxxxxxx, DAT, Audatex) und Fotos (in digitaler Form) zu dokumentieren. Zur eindeutigen Identifikation des Schadens und der Nachvollziehbarkeit der Rech- nung sind entsprechende Detailaufnahmen sowie zwei Gesamtaufnahmen ge- genläufig diagonal (mit amtlichem Kennzeichen) anzufertigen. Ist ausschließlich ein Glasbruchschaden eingetreten, sind Fotos nicht erforderlich.
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