Unwirksamkeit von Bestimmungen Musterklauseln

Unwirksamkeit von Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit von Bestimmungen soll die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt werden.
Unwirksamkeit von Bestimmungen. Sollten einzelne Regelungen der Nutzungs- und/oder Teilnahmebedingungen aufgrund der geltenden Rechtslage unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
Unwirksamkeit von Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag Lücken enthalten, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder fehlenden Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.
Unwirksamkeit von Bestimmungen. 13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksamkeit von Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages oder eines Anhanges nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil des Vertra- ges davon nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Ebenso ist bei Lücken zu verfahren.
Unwirksamkeit von Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden , so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden einvernehmlich durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Unwirksamkeit von Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte dieser Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so gilt die gesetzliche Regelung, die der unwirksamen unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragsparteien und des von Ihnen gewollten Vertragszwecks am nächsten kommt.
Unwirksamkeit von Bestimmungen. P Welche Leistungseinschränkungen umfasst die Produktlinie Motor-Basis für Pkw? Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
Unwirksamkeit von Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit von Bestimmungen soll die Gültigkeit der übri- gen Vereinbarungen nicht berührt werden. Die Produktlinie Motor-Basis kann nur für die Versicherung von privat genutzten Pkw vereinbart werden. Für die Bezahlung der Beiträge kann nur das Lastschriftverfahren vereinbart werden. Die Leistungsbausteine Fahrer-Schutz (A.5.1), Rabatt-Schutz (A.5.2), GAP-Schutz (A.5.4.) und Premium-Schutz (A.5.5) können nicht vereinbart werden. Zudem findet das Bündel-Merkmal gemäß Anhang 2 Ziff. 1.3 keine Anwendung Es gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.