Indexbeteiligung Musterklauseln

Indexbeteiligung. Im Rahmen der Indexbeteiligung nehmen Sie an der Entwicklung eines Index teil. Der Ertrag aus der Indexbeteiligung wird dabei jährlich auf das jeweilige Indexjahr bezogen ermittelt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Beiblatt zur Indexbeteiligung.
Indexbeteiligung. Im Rahmen der Indexbeteiligung erfolgt eine Teilhabe an der Wertwick- lung des von Ihnen gewählten Index. Dabei kommt es zunächst darauf an, wie sich der Index entwickelt. Die Wertentwicklung der Indexbeteili- gung ist nicht vorhersehbar. Ein Emittent gibt die Indexbeteiligung aus und ermittelt einmal pro In- dexjahr den erwirtschafteten Ertrag. Der Ertrag hängt unmittelbar mit der Indexentwicklung zusammen. Positive Erträge aus der jährlichen Index- beteiligung werden dem partizipierenden Vertragsvermögen gutge- schrieben. Dabei kann - je nach gewähltem Index - eine positive Wert- entwicklung durch eine zuvor festgelegte Höchstgrenze (Cap) be- schränkt sein. Ebenso kann - je nach gewähltem Index - eine monatliche negative Wertentwicklung durch eine zuvor festgelegte Untergrenze (Floor) begrenzt sein. Ergibt sich auf Jahressicht ein negatives Ergebnis aus der Indexbeteiligung, wird Ihr partizipierendes Vertragsvermögen nicht an dieser negativen Entwicklung beteiligt. Die Höhe des Preises der Indexbeteiligung ist abhängig von verschie- denen Faktoren des Kapitalmarkts - zum Beispiel von der Volatilität des Kapitalmarktes oder der Zinshöhe. Um für Sie günstige Konditionen für die Indexbeteiligung zu gewähr- leisten, fragen wir Preise von mehreren Emittenten an und sichern diese für ein oder mehrere Jahre. Ihren Antragsunterlagen können Sie folgende weitere Informationen ent- nehmen: - Beschreibung der Indexbeteiligung Ihres Vertrages und - mögliche Risiken.
Indexbeteiligung. Mit den jährlichen Überschussanteilen finanzieren wir die Beteiligung Ihrer Versicherung an der Wertentwicklung des im Versicherungsschein genannten Index. Hierbei wird an- hand der Indexentwicklung nach dem folgenden Verfahren die so genannte Indexrendite ermittelt: Maßgeblich sind die monatlichen Wertentwicklungen des In- dex in den letzten 12 Monaten vor dem Indexstichtag. Diese werden anhand der Indexkurse zum jeweils ersten Handels- tag eines Kalendermonats ermittelt. Positive Wertentwick- lungen werden jedoch nur zu einem bestimmten Anteil (In- dexquote) berücksichtigt. Die Summe dieser Werte ist die Indexrendite. Sollte sich ein negativer Wert ergeben, so wird die Indexren- dite auf 0 % gesetzt („IndexChance“). Als weitere Möglichkeit der Indexbeteiligung können Sie die Indexbeteiligung mit Mindestrendite („IndexZins“) wählen. Bei „IndexZins“ erhöhen wir die Indexrendite auf die Min- destrendite, falls die Indexrendite unter der Mindestrendite liegt. Bei „IndexZins“ ist die Indexquote geringer als bei „In- dexChance“. Sie können zwischen den beiden Möglichkeiten der Index- beteiligung wechseln. Den Wechsel müssen Sie uns in Text- form (z. B. Brief, Fax, E-Mail), spätestens 7 Tage vor einem Indexstichtag mitteilen. Er gilt dann für die Zeit nach diesem Stichtag. Bei Versicherung gegen Einmalbeitrag ist die Xxxx von „In- dexZins“ nicht möglich. Die Bezugsgröße für die Indexrendite ist der Wert der Versi- cherung zum Indexstichtag des Vorjahres. Das Produkt aus der Indexrendite und der Bezugsgröße wird Ihrem Vertrag am Indexstichtag gutgeschrieben und erhöht so den Wert Ih- rer Versicherung. Die Indexquoten und die Mindestrendite werden jährlich neu festgelegt. Sie sind abhängig von der Höhe der jährlichen Überschussanteile sowie von Einflüssen des Kapitalmarkts (z. B. Volatilität). Die aktuellen Indexquoten und die Min- destrendite finden Sie auf unserer Internetseite www.volks- xxxx-xxxx.xx oder Sie können sie bei uns erfragen. Haben Sie für die Beitragszahlung einen Einmalbeitrag ver- einbart, kann für Ihren Vertrag ein Überschussanteilsatz gel- ten, der von dem für laufende Beitragszahlung festgelegten Anteilsatz abweicht. In diesem Fall gilt für Ihre Versicherung auch eine abweichende Indexrendite. Sie unterscheidet sich von der oben beschriebenen Indexrendite um den gleichen Faktor, um den sich auch die beiden Anteilsätze (unter Be- rücksichtigung der jährlichen Beteiligung an den Bewer- tungsreserven gemäß Absatz 8) unterscheiden.
Indexbeteiligung. (2) Wenn laufende Überschussanteile (Absatz 1) für die Indexbeteiligung verwendet werden, können Sie mit Ihrem Vertragsguthaben jährlich von der Wertentwicklung des zugrunde gelegten Index profitieren. Die für die Indexbeteiligung verwendeten laufen- den Überschussanteile werden dem Guthaben nicht gutgeschrieben. Welcher Index Ihrer Versicherung zugrunde liegt, finden Sie im Abschnitt "Vertrags- übersicht" der Individuellen Kundeninformation.
Indexbeteiligung. Wir können die Indexbeteiligung unter Beteiligung eines Dritten (z.B. eines Rückversicherers oder einer Bank) durchführen. Wir verwenden dafür den jährlich ermittelten Zinsüberschussanteil. Wir finanzieren mit dem Zinsüberschussanteil zu Beginn des folgenden Indexjahres die Beteiligung an der Wertentwicklung der zu- grunde gelegten Indizes. An der Wertentwicklung der Indizes nimmt der klassische Teil Ihrer Versicherung vollständig oder teilweise entsprechend der von Ihnen gewählten Indexquoten teil. Die für Ihre Versicherung festgelegten Indizes messen die zeitliche Entwicklung der Kurse unterschiedlicher Wertpapiere und Investmenttitel. Die kollektive Veränderung dieser Kurse wird für den jeweiligen Index in einer gewichteten Kennzahl (Index-Punktestand) zusammengefasst. Für die Gewichtung der einzelnen Titel können unterschiedliche Verfahren herangezogen werden. Nähere Informationen zu den Indizes erhalten Sie online unter xxx.xxxx.xx/xxxxxxx.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.