Information des Kontoinhabers über Onlinebanking-Verfügungen Musterklauseln

Information des Kontoinhabers über Onlinebanking-Verfügungen. Die Raisin Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die mittels Onlinebanking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg.
Information des Kontoinhabers über Onlinebanking-Verfügungen. Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die mittels Onlinebanking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg.