Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. 1. Die Laufzeit des Plattformvertrages ist grundsätzlich unbefristet. Der Vertrag kann durch Kündigung vom Kunden oder Raisin mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende beendet werden.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. 1. Die Laufzeit des WeltSpar-Konto-Vertrages ist unbefristet und kann durch Kündigung vom Kunden oder der Raisin Bank mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende beendet werden.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Eine Mindestlaufzeit wird für den Vertrag über die Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte ist nicht vereinbart.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Eine Mindestlaufzeit wird für das db AnlageDepot nicht vereinbart. Für den Depotvertrag gelten die Nrn. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die in der Bank festgelegten Kündigungsregeln. Eine unterjährige Depoteröffnung und -schließung ist jederzeit und ohne Kündigungsfrist möglich. Zusammen mit der Depotschließung kann auch das für die Geldverbuchung vorgegebene Verrechnungskonto geschlossen werden. Voraussetzung für eine Schließung ist, dass keine Wertpapiere mehr im Depot verwahrt werden bzw. kein Saldo auf dem Verrechnungskonto verbleibt. Ganze Anteile an Investmentfonds werden zugunsten eines vom Kunden benannten Depots übertragen. Bei Anteilsbruchteilen besteht aus- schließlich ein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwerts. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Gegenwert des Anteilsbruchteils dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Die Bank kann das Depot jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten kündigen.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Für den VermögensSparplan gilt die im Vertrag vom Kunden gewünschte Vertragslaufzeit. Diese kann zwischen 7 und 30 Jahren liegen. Es sind nur ganze Jahre möglich. Die Laufzeit beginnt ab dem ersten Ausführungstermin. Bei Laufzeitende des VermögensSparplans darf der Kunde bei Neuabschlüssen das Alter von 85 Jahren nicht überschreiten Eine unterjährige Vertragsschließung ist durch den Kunden jederzeit möglich. Im Falle der Kündigung werden Käufe bis zu dem vom Kunden gewählten Termin des Vertragsendes durchgeführt. Die Kündigungserklärung muss der Bank mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem Termin des Vertragsendes zugegangen sein, um berücksichtigt zu werden. Wird diese Frist nicht eingehalten und kann der Vertrag zum gewünschten Termin nicht mehr geschlossen werden, wird der VermögensSparplan zum nächstmöglichen Termin geschlossen. Die Bank kann den VermögensSparplan jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei Kündigung des im Antrag zum VermögensSparplan genannten db AnlageDepots wird der VermögensSparplan und gegebenenfalls das Verrechnungskonto für den VermögensSparplan automatisch geschlossen, sofern kein anderes Depot für die Weiterführung des Investment- sparplans genutzt werden kann. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschrieben. Daneben gilt die „Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte“ zwischen Bank und Kunde. Zudem gelten die in den Geschäftsbedingungen enthaltenen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, z. B.: Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Eine Mindestlaufzeit wird für den db Ansparplan nicht vereinbart. Die ordentliche Kündigung des db AnsparPlans durch den Anleger ist jeder- zeit möglich. Im Falle der Kündigung werden Käufe bis zu dem vom Kunden gewählten Termin des Vertragsendes durchgeführt. Die Kündi- gungserklärung muss der Bank mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem Termin des Vertragsendes zugegangen sein, um berücksichtigt zu werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der db AnsparPlan zum nächstmöglichen Termin geschlossen. Die Bank kann den db AnsparPlan jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei Kündigung des im Antrag zum db AnsparPlan genannten db AnlageDepots wird der db AnsparPlan und gegebenenfalls das Verrechnungskonto für den db AnsparPlan automatisch geschlossen, sofern kein anderes Depot für die Weiterführung des Investmentsparplans genutzt werden kann. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschrieben. Daneben gilt die „Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte“ zwischen Bank und Kunde. Zudem gelten die in den Geschäftsbedingungen enthaltenen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, z. B.: Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Der Einzahlungszeitraum beträgt 6 Jahre. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der ersten Einzahlung. Der Beginn der Festlegungsfrist wird in dem Jahr auf den 01.01. rückdatiert, in dem die erste Einzahlung bei der Deutsche Bank AG eingeht. Sie endet nach 7 Kalenderjahren. Die Kündigung des db VL-Depots ist jederzeit möglich. Ganze Anteile werden zugunsten eines vom Anleger benannten Depots übertragen. Bei Anteilsbruchteilen besteht ausschließlich ein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwertes. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird der Gegenwert der Anteilsbruchteile dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Die Bank kann das Depot jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten kündigen. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschrieben. Daneben gilt die „Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte“ zwischen Bank und Kunde. Zudem gelten die in den Geschäftsbedingungen enthaltenen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, z. B.: Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Eine Mindestlaufzeit ist nicht vereinbart. Die ordentliche Kündigung des db EntnahmePlans ist durch den Anleger jederzeit zum nächsten Entnahmetermin möglich. Im Falle der Kündigung werden Verkäufe bis zu dem vom Anleger gewählten Termin des Vertragsendes durch- geführt. Die Kündigungserklärung muss der Bank mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem Termin des Vertragsendes zugegangen sein, um berücksichtigt zu werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der db EntnahmePlan zum nächstmöglichen Termin geschlossen. Bei Schließung des Depots durch den Anleger, für das der db EntnahmePlan abgeschlossen wurde, wird der db EntnahmePlan automatisch geschlossen.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Der Kunde kann bei Vertragsabschluss zwischen einer Laufzeitvariante über 12 Monate bzw. 24 Monate wählen. Je nach gewählter Variante beträgt die Laufzeit des StepInvest 12 bzw. 24 Monate. Die ordentliche Kündigung durch den Anleger ist jederzeit möglich. Im Falle der Kündigung werden Käufe bis zu dem vom Kunden gewählten Termin des Vertragsendes durchgeführt. Bereits erworbene Investmentfondsanteile sind jederzeit veräußerbar. Wird vorzeitig (bevor die vereinbarten Investmentfondskäufe erfolgt sind) über das Guthaben des db Anlagekontos zum StepInvest verfügt bzw. das StepInvest gekündigt, entsteht kein Anspruch auf Verzinsung des Guthabens auf dem Anlagekonto. Die Kündigungserklärung muss der Bank mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem gewünschten Kündigungstermin zugegangen sein, um berücksichtigt zu werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird das StepInvest zum nächstmöglichen Termin geschlossen. Die Bank kann das StepInvest während der vereinbarten Laufzeit nicht ordentlich kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt (insbesondere Nr. 19 Abs. 3 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Bank). Bei Kündigung des im Antrag zum StepInvest genannten Depots wird der Fondssparplan zum StepInvest und das Anlagekonto für den Fondssparplan automatisch geschlossen, sofern kein anderes Depot für die Weiterführung des Investmentsparplans genutzt werden kann. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Bank und dem das Wertpapiergeschäft betreffenden Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis („Sonderbedingungen für durch die Deutsche Vermögensberatung Gruppe vermittelte Produkte“, dort Abschnitt III „Informationen über die Bank und ihre Dienstleistungen in Geschäften mit Finanzinstrumenten sowie weitere vorvertragliche Informationen“) beschrieben. Daneben gelten die Bedingungen für StepInvest, die Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte, die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte einschließlich der Ausfüh- rungsgrundsätze der Bank („Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten“) und die „Bedingungen für steuerlich ver- anlasste Buchungen im Rahmen der Kapitalertragbesteuerung“. Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden. Zudem kann der Kunde deren postalische Übersendung verlangen.