Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen Musterklauseln

Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. 1. Die Laufzeit des Plattformvertrages ist grundsätzlich unbefristet. Der Vertrag kann durch Kündigung vom Kunden oder Raisin mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende beendet werden. 2. Wenn der Kunde Einlagenangebote oder Anlageprodukte von Partnerbanken in Anspruch genommen hat, so wird die Kündigung erst dann wirksam, wenn alle Einlagen bzw. Anlagen aufgelöst sind und die Erlöse nach Maßgabe der Kundenvorgaben verwendet wurden. 3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 4. Jede Kündigung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail oder Brief).
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. 1. Die Laufzeit des WeltSpar-Konto-Vertrages ist unbefristet und kann durch Kündigung vom Kunden oder der Raisin Bank mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende beendet werden. 2. Wenn der Kunde Einlagenangebote oder Anlageprodukte von Partnerbanken in Anspruch genommen hat, so wird die Kündigung erst dann wirksam, wenn alle Einlagen bzw. Anlagen aufgelöst sind und die Erlöse nach Maßgabe der Kundenvorgaben verwendet wurden, die jeweiligen Sonderbedingungen für die einzelnen Produkte gelten entsprechend. 3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Eine Mindestlaufzeit wird für den Vertrag über die Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte ist nicht vereinbart.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Eine Mindestlaufzeit wird für das db AnlageDepot nicht vereinbart. Für den Depotvertrag gelten die Nrn. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die in der Bank festgelegten Kündigungsregeln. Eine unterjährige Depoteröffnung und -schließung ist jederzeit und ohne Kündigungsfrist möglich. Zusammen mit der Depotschließung kann auch das für die Geldverbuchung vorgegebene Verrechnungskonto geschlossen werden. Voraussetzung für eine Schließung ist, dass keine Wertpapiere mehr im Depot verwahrt werden bzw. kein Saldo auf dem Verrechnungskonto verbleibt. Ganze Anteile an Investmentfonds werden zugunsten eines vom Kunden benannten Depots übertragen. Bei Anteilsbruchteilen besteht aus- schließlich ein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwerts. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Gegenwert des Anteilsbruchteils dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Die Bank kann das Depot jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten kündigen.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Für den VermögensSparplan gilt die im Vertrag vom Kunden gewünschte Vertragslaufzeit. Diese kann zwischen 7 und 30 Jahren liegen. Es sind nur ganze Jahre möglich. Die Laufzeit beginnt ab dem ersten Ausführungstermin. Bei Laufzeitende des VermögensSparplans darf der Kunde bei Neuabschlüssen das Alter von 85 Jahren nicht überschreiten Eine unterjährige Vertragsschließung ist durch den Kunden jederzeit möglich. Im Falle der Kündigung werden Käufe bis zu dem vom Kunden gewählten Termin des Vertragsendes durchgeführt. Die Kündigungserklärung muss der Bank mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem Termin des Vertragsendes zugegangen sein, um berücksichtigt zu werden. Wird diese Frist nicht eingehalten und kann der Vertrag zum gewünschten Termin nicht mehr geschlossen werden, wird der VermögensSparplan zum nächstmöglichen Termin geschlossen. Die Bank kann den VermögensSparplan jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei Kündigung des im Antrag zum VermögensSparplan genannten db AnlageDepots wird der VermögensSparplan und gegebenenfalls das Verrechnungskonto für den VermögensSparplan automatisch geschlossen, sofern kein anderes Depot für die Weiterführung des Investment- sparplans genutzt werden kann.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Eine Mindestlaufzeit wird für den db Ansparplan nicht vereinbart. Die ordentliche Kündigung des db AnsparPlans durch den Anleger ist jeder- zeit möglich. Im Falle der Kündigung werden Käufe bis zu dem vom Kunden gewählten Termin des Vertragsendes durchgeführt. Die Kündi- gungserklärung muss der Bank mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem Termin des Vertragsendes zugegangen sein, um berücksichtigt zu werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der db AnsparPlan zum nächstmöglichen Termin geschlossen. Die Bank kann den db AnsparPlan jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei Kündigung des im Antrag zum db AnsparPlan genannten db AnlageDepots wird der db AnsparPlan und gegebenenfalls das Verrechnungskonto für den db AnsparPlan automatisch geschlossen, sofern kein anderes Depot für die Weiterführung des Investmentsparplans genutzt werden kann.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Der Einzahlungszeitraum beträgt 6 Jahre. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der ersten Einzahlung. Der Beginn der Festlegungsfrist wird in dem Jahr auf den 01.01. rückdatiert, in dem die erste Einzahlung bei der Deutsche Bank AG eingeht. Sie endet nach 7 Kalenderjahren. Die Kündigung des db VL-Depots ist jederzeit möglich. Ganze Anteile werden zugunsten eines vom Anleger benannten Depots übertragen. Bei Anteilsbruchteilen besteht ausschließlich ein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwertes. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird der Gegenwert der Anteilsbruchteile dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Die Bank kann das Depot jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten kündigen.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Eine Mindestlaufzeit ist nicht vereinbart. Die ordentliche Kündigung des db EntnahmePlans ist durch den Anleger jederzeit zum nächsten Entnahmetermin möglich. Im Falle der Kündigung werden Verkäufe bis zu dem vom Anleger gewählten Termin des Vertragsendes durch- geführt. Die Kündigungserklärung muss der Bank mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem Termin des Vertragsendes zugegangen sein, um berücksichtigt zu werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der db EntnahmePlan zum nächstmöglichen Termin geschlossen. Bei Schließung des Depots durch den Anleger, für das der db EntnahmePlan abgeschlossen wurde, wird der db EntnahmePlan automatisch geschlossen.
Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen. Der Kunde kann bei Vertragsabschluss zwischen einer Laufzeitvariante über 12 Monate bzw. 24 Monate wählen. Je nach gewählter Variante beträgt die Laufzeit des StepInvest 12 bzw. 24 Monate. Die ordentliche Kündigung durch den Anleger ist jederzeit möglich. Im Falle der Kündigung werden Käufe bis zu dem vom Kunden gewählten Termin des Vertragsendes durchgeführt. Bereits erworbene Investmentfondsanteile sind jederzeit veräußerbar. Wird vorzeitig (bevor die vereinbarten Investmentfondskäufe erfolgt sind) über das Guthaben des db Anlagekontos zum StepInvest verfügt bzw. das StepInvest gekündigt, entsteht kein Anspruch auf Verzinsung des Guthabens auf dem Anlagekonto. Die Kündigungserklärung muss der Bank mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem gewünschten Kündigungstermin zugegangen sein, um berücksichtigt zu werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird das StepInvest zum nächstmöglichen Termin geschlossen. Die Bank kann das StepInvest während der vereinbarten Laufzeit nicht ordentlich kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt (insbesondere Nr. 19 Abs. 3 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Bank). Bei Kündigung des im Antrag zum StepInvest genannten Depots wird der Fondssparplan zum StepInvest und das Anlagekonto für den Fondssparplan automatisch geschlossen, sofern kein anderes Depot für die Weiterführung des Investmentsparplans genutzt werden kann.

Related to Mindestlaufzeit und vertragliche Kündigungsbedingungen

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Vertragsbedingungen Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe haben die ihnen in den Bedingungen im Basisprospekt vom 14. April 2023 zugewiesene Bedeutung. Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen im Sinne von Artikel 8.4 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) in der gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") für die hierin beschriebenen ETC-Wertpapiere dar und ist zusammen mit dem Basisprospekt vom 14. April 2023, der einen Basisprospekt im Sinne der Prospektverordnung darstellt. Eine Zusammenfassung für die spezifische Emission findet sich im Anhang zu den Endgültigen Bedingungen. Ausführliche Informationen über die Emittentin und das Angebot der ETC-Wertpapiere sind ausschließlich auf Grundlage der Kombination dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts vom 14. April 2023 erhältlich. Die Basisprospekte, der Nachtragsprospekt und die Endgültigen Bedingungen für jede Emission stehen auf der im Auftrag der Emittentin unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/ geführten Webseite, am Sitz der Emittentin sowie bei der angegebenen Geschäftsstelle der Emissions- und Zahlstelle zur Einsichtnahme zur Verfügung; entsprechende Kopien sind bei den Geschäftsstellen jeder Zahlstelle erhältlich. Eine emissionsbezogene Zusammenfassung ist den endgültigen Bedingungen im Anhang beigefügt. Die ETC-Wertpapiere dieser Serie können auch an der Official List einer Börse notiert und an einer anderen als den in diesen Endgültigen Bedingungen aufgeführten Börsen gehandelt werden, eine derartige Notierung oder Zulassung zum Handel muss jedoch auf der Grundlage separater Endgültiger Bedingungen erfolgen, die in Verbindung damit erstellt werden und abgesehen von den Angaben zu der Notierung und den damit verbundenen Offenlegungs- und/oder Angebotsunterlagen mit diesen Endgültigen Bedingungen identisch sein müssen. (i) Seriennummer: 6 (ii) Tranche (sofern anwendbar): 155 2 Festgelegte Währung: EUR 3 Hauptfinanzmarkt für die Festgelegte Währung: Jede Stadt, in der Banken grundsätzlich Zugang zum TARGET-System haben

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Vergütung und Zahlungsbedingungen 5.1 Soweit die Parteien keine individuelle Vereinbarung über die Vergütung getroffen haben, werden die Leistungen der OBCC auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standardtagessätzen der OBCC in Höhe von i.A. 0.000 € netto abgerechnet. Soweit Tagessätze vereinbart sind, umfasst dies eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeiten der OBCC. Wird die OBCC auf Wunsch des Kunden außerhalb ihrer Geschäftszeiten tätig, so erhöht sich der anteilige Satz um 50 %. 5.2 Ausdrücklich im Einzelvertrag angesetzte Festpreise werden vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.1 weder unter- noch überschritten. Gibt die OBCC (z.B. bei Kostenschätzungen oder Angeboten) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag (KVA) dar. Wird der KVA um mehr als 15% überschritten, teilt die OBCC dem Kunden dies mit und der Kunde kann die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung kündigen; die OBCC erhält dann die bis zum Erhalt der Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet. 5.3 Für Leistungen, die die OBCC im Einvernehmen mit dem Kunden nicht am Sitz der OBCC erbringt, werden gesondert Fahrtkosten und Spesen im Falle der Benutzung eines Pkw in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder sonst (z.B. Bahn) gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind Arbeitszeiten. 5.4 Die OBCC darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist die OBCC berechtigt, monatlich abzurechnen, sofern mehr als 10% der Gesamtleistung im betreffenden Monat angefallen sind. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung werden im Falle von Werkleistungen und bei Festpreisen 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % bei Abnahme fällig. 5.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungseingang ohne Abzug von Skonto beim Kunden. Die Zahlungsmodalitäten bestimmen sich im Übrigen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 5.6 Die OBCC ist berechtigt, ihre Vergütungssätze mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten angemessen durch Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail) zu erhöhen. In keinem Fall wird die Erhöhung eines Vergütungssatzes mehr als 5 Prozentpunktebetragen, es sei denn, der Kunde hat dem zugestimmt.

  • Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung (MB/KK 2009) und

  • Zusätzliche Bedingungen Für Vereinbarungen für Cloud-Services (oder vergleichbare Cloud-Basisvereinbarungen), die vor dem 1. Januar 2019 unterzeichnet wurden, finden die Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxx Anwendung.

  • Preise und Zahlungsbedingungen 5.1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, zuzüglich der jeweils am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer rein netto. Für den Fall, dass eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, heißt das, dass wir ver- pflichtet sind, die Ware bis an die Rampe des Kunden zu liefern. Bei allen Kunden werden die Kosten für Fracht, Abladung, Bündelung, Verpackung und etwa vereinbarte Nebenleistungen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abholung durch den Kunden beim Werk außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so werden die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. 5.2. Der Kunde trägt die Kosten der Transportversicherung, die Kosten der Verzollung und die Umschlagkosten. Eine Versicherung erfolgt nur aufgrund besonderen Auftrags und auf Kosten des Kunden. 5.3. Ist nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und uns vorgesehen, dass unsere Lieferungen 4 Monate nach Vertragsabschluss noch nicht abgeschlossen sind, wird für den Fall einer nachträglichen Veränderung der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere im Kostensektor, unsere jeweils bei Lieferung der Ware gültige Preisliste zugrundegelegt. Bei Preiserhöhungen gilt dies nur dann, wenn das Aus- maß der Preiserhöhung mit dem Ausmaß der eingetretenen Veränderung in einem angemessenen, für den Kunden nachvollziehbaren und prüf- baren, Verhältnis steht. Erreicht die so wirksam vereinbarte Preiserhö- hung eine Höhe von 25 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktritt vom Vertrag zu. 5.4. Falls die Parteien nicht anderslautende Zahlungsbedingungen schrift- lich vereinbart haben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge, ausschließlich per Banküberweisung, zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt teilweise elektronisch. Alternativ hierzu können die Parteien ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbaren, vorzugsweise das sog. SEPA-Firmenmandat. Der Einzug erfolgt gemäß schriftlicher Vereinbarung. Die Frist der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kun- den, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. 5.5. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung oder einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, oder leistet er auf einen von ihm hingegebenen Scheck oder Wechsel keine Zahlung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. 5.6. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches berechnen wir im Falle verspäteten Zahlungseingangs 8 % Zinsen p. a. aus dem Rech- nungsbetrag unabhängig vom Verzugseintritt. 5.7. Verzugszinsen werden gegenüber Kaufleuten im Sinne des BGB mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. 5.8. Ist die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht mehr gegeben oder ist diese gefährdet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Auslieferung der Ware solange zurückzuhalten, bis der Kunde selbst oder durch Dritte eine angemessene Sicherheit geleistet hat. 5.9. Der Kunde darf seine Ansprüche gegen uns auf Lieferung der Ware nicht an Dritte abtreten. 5.10. Gegenüber unseren sämtlichen Ansprüchen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit die Forderung des Kunden bestritten wird oder noch bestreitbar ist, oder die Forderung noch nicht rechtskräftig festge- stellt worden ist. 5.11. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld- posten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 5.12. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist jedes Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber unseren Forde- rungen und Ansprüchen ausgeschlossen. 5.13. Im Falle einer Insolvenz sind jegliche Ansprüche aus einer eventuell bestehenden Bonusvereinbarung nichtig.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.