Common use of Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen Clause in Contracts

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen. Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.

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Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen. Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden).

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Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen. Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Stimmrechtedes Emittenten zugerechnet werden.

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Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen. Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte Mitteilungspflichtigerandere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden).

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