Aktuelle Informationen Musterklauseln

Aktuelle Informationen. Auf unserer Internetseite xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx finden Sie unter an- derem aktuelle Informationen über die geltenden Tarife. Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Steigerung der Energie- effizienz und Energieeinsparung sowie deren Angeboten finden Sie auf der folgenden Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE): xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisa- tionen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: xxx.xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx
Aktuelle Informationen. 12683-202201 4/2006 Auf unserer Internetseite xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx finden Sie unter an- derem aktuelle Informationen über die geltenden Tarife. Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung sowie zu deren Angeboten finden Sie auf der folgenden Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE): xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffiezienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisa- tionen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: xxx.xxxx-xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx. Stadtwerke Essen AG Xxxxxxxxxxxxxx Xxx. 00-00 00000 Xxxxx Telefon: 0201 /800-0 xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx Amtsgericht Essen Handelsregister B 4170 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Oberbürgermeister Xxxxxx Xxxxx Vorstand: Xx. Xxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender), Bankverbindungen: Sparkasse Essen 251 900 (BLZ 360 501 05) IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXX0XXXX Xxxxxxxx Xxxxx 00 00-000 (XXX 360 100 43) IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXXXXX Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr Xxxxxxx 8:00 – 13:00 Uhr
Aktuelle Informationen. Aktuelle Informationen zu unseren Produkten und Preisen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxx.xx.
Aktuelle Informationen. Den Anlegern werden auf Antrag Informationen auf dem neu- esten Stand hinsichtlich der Identität der Verwahrstelle, ihrer Pflichten, möglicher Interessenkonflikte, der ausgelagerten Ver- wahrungsaufgaben, eine Liste der Auslagerungen und Unter- auslagerungen sowie der Interessenkonflikte, die sich aus den Auslagerungen ergeben können, übermittelt.
Aktuelle Informationen. In regelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Hauszeitung und auf unserer Homepage über das Leben in unserer Einrichtung. Xxxxxx der Einrichtung ist das Oberhessische Diakoniezentrum Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Stift, Laubach, das als Mitgliedseinrichtung der Diakonie Hessen e.V. angeschlossen ist. Das Seniorenzentrum liegt am grünen Rand der Hungener Altstadt. In der angrenzenden verkehrsberuhigten Innenstadt befinden sich eine Busanbindung, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte etc. Der Marktplatz mit angrenzender Kirche ist leicht erreichbar. Über eine kleine Brücke ist ein weiterer Teil der Stadt erschlossen und ein Wanderweg an dem Flüsschen Horloff zugänglich. Ein öffentlicher Parkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe der Einrichtung. Eine Bushaltestelle ist nur ein paar Gehminuten entfernt. Hungen verfügt über einen Bahnhof und diverse Busanbindungen. Autobahnanbindungen bestehen über die A 5 (Frankfurt - Kassel) und die A 45 (Hanau - Dortmund). Die Einrichtung verfügt über 90 Plätze. Davon sind bis zu 9 Plätzen für die „eingestreute“ Versorgung von Kurzzeitpflegegästen vorgesehen. Das Haus verfügt ausschließlich über helle Einzelzimmer mit französischem Balkon. Der Großteil davon (74 Zimmer) besitzt ein eigenes Bad (Dusche, Toilette, Waschbecken). Bei einigen Zimmern
Aktuelle Informationen. Xxxxxxx unterrichtet den Auftraggeber über Neuerungen und Verbesserungen in den Programmen, insbesondere über Gesetzes-, technische- und Betriebssystemänderungen, die eine Modifikation der Software erfordern. Entsprechende Veröffentlichungen erfolgen vorrangig über Email-Newsletter oder Self Service Desk (SSD).
Aktuelle Informationen xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxx.xxx?xx=00 xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxx.xxx?xx=00 Framersheim Gemeinderatssitzung Xxxx 2010 Kettenheim Flächennutzungsplan 0000 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx-Xxxx – Änderung Nr. 18/17 (Darstellung der „Splittersiedlung Bahnhof“ in der Ortsgemeinde Kettenheim) Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB Az.: 000-00-00/17/00 Br/pro Nack Verschiebung der Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Sitzung des Gemeinderates Tagesordnung Öffentlicher Teil

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  • Weitere Informationen Die Bank wird den Karteninhaber niemals per E-Mail oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. Der Ablauf der Registrierung und die Bezugsquellen der Anwendung sind in der Infor- mation „Mehr Sicherheit beim Online-Shopping“ beschrieben, die dem Karteninhaber bereitgestellt wird und bei der Bank erhältlich ist.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Informationsaustausch 1. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten tauschen die Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens oder zur Anwendung oder Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung der Vertragsstaaten, ihrer politischen Unterabteilungen oder ihrer lokalen Körperschaften erhoben werden, voraussichtlich erheblich sind, soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht dem Abkommen widerspricht. Der Informationsaustausch ist durch die Artikel 1 und 2 nicht eingeschränkt. 2. Alle Informationen, die ein Vertragsstaat nach Absatz 1 erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die aufgrund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen; sie dürfen nur den Personen oder Behörden, einschliesslich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden, zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder der Erhebung, mit der Vollstreckung oder der Strafverfolgung oder mit der Entscheidung von Rechtsmitteln hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Steuern oder mit der Aufsicht über die vorgenannten Personen oder Behörden befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie können die Informationen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offenlegen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann ein Vertragsstaat die erhaltenen Informationen für andere Zwecke verwenden, wenn solche Informationen nach dem Recht beider Staaten für solche andere Zwecke verwendet werden können und die zuständige Behörde des übermittelnden Staates dieser anderen Verwendung zustimmt. 3. Die Absätze 1 und 2 sind nicht so auszulegen, als verpflichteten sie einen Vertragsstaat: a) Verwaltungsmassnahmen durchzuführen, die von den Gesetzen und der Verwaltungspraxis dieses oder des anderen Vertragsstaats abweichen; b) Informationen zu erteilen, die nach den Gesetzen oder im üblichen Verwaltungsverfahren dieses oder des anderen Vertragsstaats nicht beschafft werden können; c) Informationen zu erteilen, die ein Handels-, Geschäfts-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren preisgeben würden oder deren Erteilung dem Ordre public widerspräche. 4. Ersucht ein Vertragsstaat um Informationen nach diesem Artikel, so nutzt der andere Vertragsstaat die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Beschaffung dieser Informationen, selbst wenn dieser andere Staat sie für seine eigenen steuerlichen Zwecke nicht benötigt. Die im vorhergehenden Satz enthaltene Verpflichtung unterliegt den Beschränkungen nach Absatz 3, die jedoch in keinem Fall so auszulegen sind, dass ein Vertragsstaat die Erteilung von Informationen nur deshalb ablehnen kann, weil er kein innerstaatliches Interesse an solchen Informationen hat. 5. Absatz 3 ist in keinem Fall so auszulegen, als könne ein Vertragsstaat die Erteilung von Informationen nur deshalb ablehnen, weil sich die Informationen bei einer Bank, einem sonstigen Finanzinstitut, einem Bevollmächtigten, Beauftragten oder Treuhänder befinden oder weil sie sich auf Eigentumsrechte an einer Person beziehen. Ungeachtet des Absatzes 3 oder entgegenstehender Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts verfügen die Steuerbehörden des ersuchten Vertragsstaats über die Befugnis, die Offenlegung der in diesem Absatz genannten Informationen durchzusetzen, sofern dies für die Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Absatz erforderlich ist.