Informationen zur Alternativen Streitbeilegung Musterklauseln

Informationen zur Alternativen Streitbeilegung. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Die OS-Plattform kann unter dem folgenden Link erreicht werden: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Informationen zur Alternativen Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-VO) und § 36 Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen – Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Online-Streitbeilegung: Wiemkes Werbeagentur (Internet- und Full-Service Werbeagentur) · Inhaber: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxx-Xxx. 00 · 00000 Xxxxxx · Telefon: 0000 00000000 · Telefax: 0421 39879716 xxxxx://xxxxxxx.xx/ · xxxx@xxxxxxx.xx · Ust-IdNr.: DE117169339 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu fin- den sind. Diese ist erreichbar unter: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ Unsere E-Mail-Adresse lautet: xxxx@xxxxxxx.xx Außergerichtliche Streitbeilegung: Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Für Streitigkeiten aus mit uns geschlossenen Verträgen sind folgende Ver- braucherschlichtungsstellen zuständig: Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e. X. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxx xx Xxxxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 (0)0000 000 00 00 Telefax: +00 (0)0000 000 00 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e. V. Xxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 (0)000 00000000 Telefax: +00 (0)000 00000000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx, Internet: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/ Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstel- le teilzunehmen. Sie fragen sich, warum wir an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle nicht teilnehmen? Der Grund hierfür liegt darin, dass die von uns als Unternehmen grundsätzlich allein zu tragenden Kosten eines außer- gerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens bei vielen Verbraucherschlichtungsstellen insbesondere bei niedrigen Streit- werten so hoch sind, dass eine Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle für uns schlichtweg wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Stattdessen werden wir uns bemühen, durch ein kundenfreundliches Beschwerdemanagement die Durchführung au- ßergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren entbehrlich zu machen.
Informationen zur Alternativen Streitbeilegung a. Da sich unser Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet (siehe Ziffer 1.2), finden die gesetzlichen Regelungen zur außergerichtlichen alternativen Streitbeilegung für Verbraucherstreitigkeiten keine Anwendung.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.