Informationen zur Gleichstellung Musterklauseln

Informationen zur Gleichstellung. Die Unternehmen, die im Sinne des Art. 46 des Legislativdekretes Nr. 198 vom 11.4.2006, Kodex der Gleichstellung von Xxxx und Frau, verpflichtet sind, alle zwei Jahre einen Bericht zur Lage der weiblichen und männlichen Beschäftigten zu verfassen, stellen das erstellte Datenmaterial den EGV vor, und zwar anlässlich eines eigenen Treffens, das in dem Monat stattfindet, wo, in Beachtung der Gesetzesvorschriften, der Bericht weitergeleitet wird.